Beschaffung von 17 Zoll-Notebooks Referenznummer der Bekanntmachung: VG-3000-2020-0063
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE7 HESSEN
Postleitzahl: 65185
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 611 / 340-0
Fax: +49 611 / 340-1150
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von 17 Zoll-Notebooks
Beschaffung von IT-Hardware (17 Zoll-Notebooks und Zubehör) inkl. zugehörigen Dienstleistungen.
Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
Mainzer Straße 29
65185 Wiesbaden
Es besteht bereits ein Rahmenvertrag zur Beschaffung von IT-Hardware für das Land Hessen, welcher bereits das Standard-Angebot der HZD, gemäß Abstimmung mit den HessenPC-Kunden, abdeckt.
Im Rahmen der Planungen zur Neuausstattung der hessischen Finanzverwaltung mit Client-Hardware ist nach ausführlicher Prüfung (u. a. Prüfung der Standard Notebooks sowie der betriebsärztlichen Stellungnahme durch den „Medical Airport Service“, dass dieses für den vorgesehenen Einsatz nicht geeignet ist) ein zusätzlicher Bedarf entstanden, welcher durch den bestehenden Rahmenvertrag nicht abgedeckt wird. Unter anderem ist für das Aufgabengebiet der Betriebsprüfer ein Notebook-Display mit einer Mindestgröße von 17“ + Zubehör und zugehörigen Dienstleistungen notwendig.
Mindestvertragslaufzeit: 12 Monaten. Nach Ablauf dieser Mindestlaufzeit verlängert sich der Rahmenvertrag um jeweils ein weiteres Jahr, wenn nicht der Auftraggeber spätestens 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit kündigt. Der Rahmenvertrag endet spätestens nach Ablauf von 48 Monaten nach Zuschlagserteilung. Danach gilt er auch ohne gesonderte Kündigung als beendet.
Gem. Ziffer 17.2 des Rahmenvertrags steht dem Auftraggeber ein einseitiges Leistungsbestimmungserweiterungsrecht bis zu 20 % der Gesamtangebotssumme (netto) aus diesem Vergabeverfahren als Mehrbedarf (quantitative Leistungserweiterung) zu.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Siehe Ausschreibungsbestimmungen (Der Verweis auf die Ausschreibungsbestimmungen lässt sich systemseitig nicht löschen. Der Auftraggeber fordert in diesem Vergabeverfahren keine Nachweise über die Befähigung zur Berufsausübung.).
Referenzen:
Darstellung von mindestens einer geeigneten Referenz aus den letzten 3 Jahren (Stichtag „Ablauf der Angebotsfrist“), die nach Art und Umfang den nachfolgend aufgeführten Anforderungen entspricht.
a) Lieferung von Notebooks bis zum Arbeitsplatz und Aufbau/Installation am Arbeitsplatz mit Verpflichtung zur Vorort-Instandsetzung (Vor-Ort Service) bei einer Größenordnung von mindestens 3 500 Systemen innerhalb eines Jahres.
Die Disposition der Notebooks inklusive angefordertem Zubehör und Dienstleistungen an den entsprechenden Arbeitsplätzen erfolgte in direkter Abstimmung mit dem technischen Ansprechpartner für die Betreuung der Anwender der Hardware.
b) Dynamische kundenspezifische Betankung von insgesamt mindestens 3 500 Notebooks innerhalb eines Jahres über eine netzwerktechnisch beim Auftraggeber Angebundene Software-Verteilumgebung des entsprechenden Auftraggebers.
Eine Betankung von 100 Notebooks pro Tag musste mit dieser Umgebung möglich sein.
c) Arbeit mit einem E-Procurement-System (z. B. Enterprise Buyer Professional (EBP), SAP) zur Bestell- und Zahlungsabwicklung zwischen Auftraggeber, Auftragnehmer und Endkunden inklusive elektronischem Datenaustauschs von Bestell-, Gutschrifts- und Rechnungsdokumenten über mindestens ein Jahr hinweg.
(Datei „Referenzen_2020-63“ auf der Vergabeplattform).
In der Referenzvorlage ist abschließend die Person des Erklärenden namentlich anzugeben.
Gemäß § 7 des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes vom 19. Dezember 2015 — HVTG – (GVBl. S. 354) weist die Vergabestelle in der Bekanntmachung darauf hin.
Dass die Bieter (Bietergemeinschaft) sowie deren Nachunternehmer (Unterauftragnehmer) bzw. Verleihunternehmen (§ 8 Abs. 1 HVTG) die erforderlichen Verpflichtungserklärungen nach § 4 Abs. 1 bis 5 HVTG (Tariftreueerklärung), § 6 HVTG (Mindestentgelterklärung) mit ihrem digitalen Angebot abzugeben haben (Datei „Verpflichtungserklaerung_oeff_AG“). Die Verpflichtungserklärung bezieht sich nicht auf Beschäftigte, die bei einem Bieter, Nachunternehmer und Verleihunternehmen im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistungen im EU-Ausland erbringen.
Im Falle der Auftragserteilung verpflichtet sich der Bieter die Anforderungen der Gemeinsamen Erklärung zur sozialen Nachhaltigkeit im IT-Einkauf vom 7.5.2019 einzuhalten (Datei „Verpflichtungserklärung_ILO_BeschA_Bitkom_2019“).
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Eine Beschreibung der zu vergebenden Leistung steht auf der Vergabeplattform des Landes Hessen (https://vergabe.hessen.de) zur Verfügung und muss dort heruntergeladen werden.
Die Vergabestelle weist die Bieter in den Vergabeunterlagen darauf hin, dass der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 GWB ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifikationssystemen erbringen können (§ 122 Abs. 3 GWB, § 13 HVTG). Ebenso weist sie darauf hin, dass sie als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 GWB die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung der Kommission (EU) Nr. 2016/7 vom 5. Januar 2016 akzeptiert. Mit dem Angebot sind einzureichen:
Erklärung betreffend Ausschluss wegen schwerer Verfehlungen (Datei „Erklaerung_Ausschluss“) und die Erklärungen zu den Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 GWB (Datei „Eigenerklaerung_Ausschlussgruende_Par_123_GWB“ und Datei „Eigenerklaerung_Ausschlussgruende_Par_124_GWB“).
Vor dem Zuschlag der Ausschreibung erfolgt eine Prüfung bereitgestellter Testgeräte bezüglich der in Kapitel 3.1 der Leistungsbeschreibung dargestellten technischen Anforderungen. Sofern diese nicht erfüllt werden, führt dies zum Ausschluss des entsprechenden Angebots vom Vergabeverfahren. Die Grundlage für die Prüfung stellt die Anforderungsliste dar (siehe auch Dokument „Anforderungsliste_2020-63“).
Zur Durchführung der Prüfung müssen sechs Testgeräte bereitgestellt werden. Des weiteren ist ein Muster des Notebook-Rucksacks sowie des Notebook-Rollkoffers bereitzustellen. Zum Nachweis der Zertifizierung als TCO Certified 8 Notebooks müssen zudem die Testprotokolle eines unabhängigen Testlabors (oder vergleichbar) eingereicht werden. Die Einladungen erfolgen nach dem Ende der Angebotsfrist durch die ausschreibende Stelle mit ca. 1 Woche Vorlauf. Es werden grundsätzlich maximal von 3 Bietern gleichzeitig Testgeräte angefordert. Dabei handelt es sich um die Bieter, welche nach dem Zuschlagskriterium Preis (=100%) die günstigsten Preise für die geforderten Leistungen angeboten haben und damit im Rang auf Platz 1 bis 3 liegen. Für den Fall, dass aufgrund von Preisgleichheit mehr als 3 Bieter die Plätze 1 bis 3 belegen, werden alle Bieter der Plätze 1 bis 3 zur Teststellung eingeladen. Sollte keines der angebotenen Geräte die Anforderungen erfüllen, werden Testgeräte des Bieters mit dem nächsthöheren Angebot (d. h. Rang 4 hinsichtlich des Preises) angefordert. Vier der Geräte, die Muster für die Notebook-Rucksäcke und die Notebook-Rollkoffer sowie die Testprotokolle eines unabhängigen Testlabors (oder vergleichbar) bzgl. der Zertifizierung als TCO Certified 8 Notebooks sind an die folgende Adresse zu senden:
Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main, z.Hd. Herrn Alisanoglu, Zum Gottschalkhof 3, 60594 Frankfurt am Main.
Zwei Geräte sowie die Testprotokolle eines unabhängigen Testlabors (oder vergleichbar) bzgl. der Zertifizierung als TCO Certified 8 Notebooks sind an die folgende Adresse zu senden:
Hessische Zentrale für Datenverarbeitung z. Hd. Herr Peter Mittnacht, Mainzer Straße 29, 65185 Wiesbaden
Nach Abschluss der Bemusterung, spätestens aber nach erteiltem Zuschlag werden alle Test-Geräte an die entsprechenden Bieter zurückgesendet.
Mit der Angebotsabgabe sichert der Bieter zu, dass seine Angebotenen Notebooks eine Zertifizierung nach TCO Certified besitzen (TCO Certified 8 Notebooks). Zudem sichert der Bieter zu im Rahmen der Teststellung (vgl. Ziffer 5.3.2 der Ausschreibungsbestimmungen) die Testprotokolle eines unabhängigen Testlabors (oder vergleichbar) vorzulegen. (Datei,,Erklaerung_TCO Certified 8 Notebooks).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB:
Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.