Regionalmanagement für die LEADER-Förderregion Limburg-Weilburg Referenznummer der Bekanntmachung: 02-2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Limburg
NUTS-Code: DE723 Limburg-Weilburg
Postleitzahl: 65549
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-limburg-weilburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Regionalmanagement für die LEADER-Förderregion Limburg-Weilburg
Durchführung des Regionalmanagements für die LEADER-Förderregion Limburg-Weilburg als Dienstleistungsauftrag.
Die Leistungserbringung beginnt am 1.2.2021 und endet am 31.12.2021. Der Auftraggeber kann den Auftrag um ein weiteres Jahr verlängern. Dies hängt von der Entwicklung des LEADER-Förderregion Limburg-Weilburg über die EU-Förderperiode hinaus ab.
Auftragsvorbehalt
Es wird darauf hingewiesen, dass die Auftragsvergabe unter dem Vorbehalt der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel im Rahmen der Förderung der ländlichen Regionalentwicklung durch das Land Hessen steht.
Förderregion Limburg-Weilburg
Durchführung des Regionalmanagements für die LEADER-Förderregion Limburg-Weilburg als Dienstleistungsauftrag.
Die Leistungserbringung beginnt am 1.2.2021 und endet am 31.12.2021. Der Auftraggeber kann den Auftrag um ein weiteres Jahr verlängern. Dies hängt von der Entwicklung des LEADER-Förderregion Limburg-Weilburg über die EU-Förderperiode hinaus ab.
Auftragsvorbehalt
Es wird darauf hingewiesen, dass die Auftragsvergabe unter dem Vorbehalt der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel im Rahmen der Förderung der ländlichen Regionalentwicklung durch das Land Hessen steht.
Die Region Limburg - Weilburg (19 Städte und Gemeinden) ist seit 2015 Leader-Fördergebiet. Die aktuelle EU-Förderphase von 2015 – 2020 soll um ein weiteres Jahr bis zum 31.12.2021 verlängert werden.
Die LEADER Förderregion Limburg — Weilburg hat ein Regionales Entwicklungskonzept (REK) als Grundlage für den Einsatz der Fördermittel erarbeitet. Das REK enthält die wesentlichen Aktivitäten der Region für die Förderperiode 2014-2020.
Der Verein Regionalentwicklung Limburg - Weilburg e. V. ist Träger der Regionalentwicklung Limburg - Weilburg und somit das rechtsfähig organisierte Regionalforum im Sinne der Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung der Regionalentwicklung.
Weitere wesentliche Kennzahlen und Daten der Region Limburg - Weilburg sowie die Regionale Entwicklungsstrategie und Handlungsfelder können aus dem „Regionalen Entwicklungskonzept Limburg – Weilburg 2014 - 2020“ bzw. unter https://www.regionalentwicklung-limburg-weilburg.de entnommen werden.
LEADER
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Regionalmanagement für die LEADER-Förderregion Limburg-Weilburg
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Limburg/Lahn
NUTS-Code: DE723 Limburg-Weilburg
Postleitzahl: 65549
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die vergebenen Auftragswerte werden gem. § 39 Abs. 6 Nr. 3 und 4 VgV nicht veröffentlicht. Der Betrag [Betrag gelöscht] EUR dient ledigtlich als Platzhalter.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [removed] / [removed]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [removed] / [removed]
Für die Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf die §§ 155 ff. GWB verwiesen. Hinsichtlich der Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten.
Dieser lautet:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
Dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [removed] / [removed]