Einführung Engineering Control Center CAD Catia V5
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64291
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gsi.de
Abschnitt II: Gegenstand
Einführung Engineering Control Center CAD Catia V5
Für die Abteilung [ENG] Engineering soll das SAP Engineering Control Center unter Berücksichtigung der Schnittstellen SAP ECTRV5 sowie ECTRV5++ zum bestehenden CAD-System Catia V5 beschafft werden.
GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH
Planckstraße 1
64291 Darmstadt
Für die Abteilung [ENG] Engineering soll das SAP Engineering Control Center unter Berücksichtigung der Schnittstellen SAP ECTRV5 sowie ECTRV5++ zum bestehenden CAD-System Catia V5 beschafft werden.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
— Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist (§ 14 Abs. 4 Nr. 2b VgV),
— Es sollen zusätzliche Lieferleistungen des ursprünglichen Auftragnehmers beschafft werden, die entweder zur teilweisen Erneuerung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen bestimmt sind, und ein Wechsel des Unternehmens würde dazu führen, dass der öffentliche Auftraggeber eine Leistung mit unterschiedlichen technischen Merkmalen kaufen müsste und dies eine technische Unvereinbarkeit oder unverhältnismäßige technische Schwierigkeiten bei Gebrauch und Wartung mit sich bringen würde. (§ 14 Abs. 4 Nr. 5 VgV).
Vergabebegründung
Bei GSI ist die Einführung von SAP S4/Hana geplant. Diese Umstellung hat folgende Auswirkungen auf die GSI-seitig genutzte Direktintegration des CAD-Systems CATIA V5 ins SAP:
1. Der CAD-Desktop (SAP-Produkt) wird seitens SAP nicht mehr unterstützt und durch das ECTR (Engineering Control Center), als Integrationsplattform für alle Autorensysteme, ersetzt.
2. Zur Adaption des CAD-Systems CATIA V5 an den ECTR sind 2 weitere Schnittstellenlizenzen erforderlich: die ECTR Catia V5 Lizenz (SAP-Produkt) und die ECTR Catia V5++ Lizenz (Lieferanten-Produkt)
3. Unser Konvertierungsserver (Lieferant Eigenentwicklung) muss auf ein in die neue Systemlandschaft (CATIA V5, SAP (mit ECTR), Zeichnungsarchiv) eingebundenes, kommerzielles Produkt (Seal-Komponente) umgestellt werden.
4. Der Enterprice Connector (Lieferanten-Produkt zum Datenaustausch zwischen unterschiedlichen CAD-Systemen) ist in das ECTR zu integrieren.
Bei den unter 1. und 2. genannten Produkten handelt es sich um die Nachfolgeprodukte der aktuell bei uns eingesetzten Produkte der jeweiligen Firmen.
Der Lieferant hat ein Premium-Partnermodell zur SAP und zu Dassault Systems. Der entscheidende Vorteil dieser Partnermodelle besteht in einer intensiven Entwicklungszusammenarbeit der jeweiligen Partner, wodurch sichergestellt wird, dass bei Releasewechseln der einzelnen Systeme keine Schnittstellenprobleme entstehen.
Die Integration des Enterprise Connectors (siehe Punkt 4) in die neue Systemlandschaft generiert bei einem anderen Lieferanten eine zusätzliche Lieferanten-Schnittstelle mit einem entsprechenden Risiko und möglichen Folgekosten.
Bei nicht abgestimmten und getesteten Schnittstellen kann dies zu längeren Ausfällen des Systems mit hohen Folgekosten führen (aktuell nutzen wir 79 Lizenzen). Aufgrund des derzeit angestrebten Einführungsplans für SAP S4/Hana können wir eine längere (zwingende) Entwicklungsdauer für noch nicht verfügbare Schnittstellen-Module bei einem alternativen Lieferanten zeitlich nicht erlauben. Daher ist es aus Sicht des AG zur Reduzierung der Einführungsrisiken und zukünftiger Betriebsrisiken erforderlich auf bestehende Schnittstellenmodule zurückzugreifen.
Die Beschränkung auf das Produkt der Firma als Integrationspartner von SAP erfolgt nicht willkürlich, sondern zur dargestellten Minimierung von tatsächlichen Risiken (Schnittstellen, Ausfall, etc.). Es liegt insoweit im Ermessen des Auftraggebers, den zu beschaffenden Bedarf dahingehend zu bestimmen, dass er solcherlei Risiken bei berücksichtigt. Aufgrund der dargestellten Integrationspartnerschaft der Firma ist deren Produkt als einziges in der Lage den dargestellten Bedarf zu decken.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe CENIT AG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70565
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYEYR96
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die
Vergabekammer des Bundes
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
Tel.: 0228 9499-0
Fax: 02[removed]
E-Mail: [removed]
Internet: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
Der Bewerber / Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Angebots), die ein Be-triebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen aus-gehen (§165 Abs. 3 GWB). Die GSI ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB).
Bewerber/Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bewerber / Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen bei der GSI zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber der GSI geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB).
Teilt die GSI dem Bewerber/Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o. g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch die GSI geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die GSI. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der GSI durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland