Grundhafte energetische Sanierung Ernst-Reuter-Schule, Groß Umstadt, Leistungen der Tragwerksplanung gem. §§ 49 – 52 i. V. mit Anlage 14 HOAI 2013, LPH 1 – 6, einschl. besonderer Leistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 10-2-008/20008069/A20/GRO
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE716 Darmstadt-Dieburg
Postleitzahl: 64289
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ladadi.de
Adresse des Beschafferprofils: www.subreport.de
Abschnitt II: Gegenstand
Grundhafte energetische Sanierung Ernst-Reuter-Schule, Groß Umstadt, Leistungen der Tragwerksplanung gem. §§ 49 – 52 i. V. mit Anlage 14 HOAI 2013, LPH 1 – 6, einschl. besonderer Leistungen
Grundhafte energetische Sanierung der Integrierten Gesamtschule Ernst-Reuter-Schule in Groß Umstadt, inkl. Abbruch und Neubau des Großteils der Gebäude und grundhafter energetischer Sanierung eines erhaltenswerten Gebäudeteils.
Gegenstand des Auftrages sind die Leistungen der Fachplanung Tragwerksplanung entsprechend HOAI Teil 4 Abschnitt 1, Leistungsphasen 1-6 unter Anwendung der Planungsmethode BIM und Besondere Leistungen gem. HOAI Anlage 14, Nr. 14.1 Leistungsphase 4/Erfassen von Bauzuständen bei Bauwerken, in denen das statische System von dem des Endzustands abweicht und Erstellen von statischen Unterlagen zu Abbruchmaßnahmen und Leistungsphase 8/Stichprobenartige ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen sowie Mitwirken bei der Überwachung der Ausführung der Tragwerkseingriffe bei Umbauten und Modernisierungen.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise (Lph 1 — Lph 3/ Lph 4 — Lph 6).
Ernst-Reuter-Schule
Dresdner Straße 7
64823 Groß-Umstadt
Dem Verfahren ging ein interdisziplinärer Architektenwettbewerb voran, die Leistungen der Objektplanung wurden bereits vergeben.
Die Ernst-Reuter-Schule in Groß-Umstadt mit ihrer 2-zügigen Primarstufe und 3,5-zügigen Sekundarstufe soll auf Grundlage der Schulbauleitlinien des Landkreises Darmstadt-Dieburg unter Berücksichtigung des schulspezifischen Förderschwerpunktes Lernen zu einer zeitgemäßen Integrierten Gesamtschule entwickelt werden. Eine Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 2018 hat ergeben, dass hierfür die Schule von Grund auf neu errichtet werden muss und nur vereinzelte Gebäude erhalten und grundhaft saniert werden können.
Lage, Historie
Der Standort der 1968 gegründeten Schule befindet sich im nördlichen Teil Groß-Umstadts am Rande eines Wohngebiets im Ortsteil Richen in einem ausgewiesenen Überschwemmungsgebiet des Ohlebachs.
Bestandssituation
Im Zuge der Entwicklung der Schule zu einer Gesamtschule mit Grundstufe erfolgten sowohl in den 80er Jahren sowie in den 90ern und 2000ern bauliche Erweiterungen und Maßnahmen, welche zu einem architektonisch und städtebaulich heterogenen Bild am Standort führten.
Bestandsgebäude
Die bestehende 3-Feld-Sporthalle (Geb.Nr. 11) bleibt erhalten und ist nicht Bestandteil des Verfahrens. Sie ist organisatorisch in das Gesamtensemble des Neubaus zu integrieren.
Das auf dem Grundstück bestehende Gebäudenummer 14 ist das jüngste Gebäude (erbaut: 1989) Es beherbergt zurzeit naturwissenschaftliche Räume für den Fachunterricht, Gruppenräume, Sammlungsräume sowie Gemeinschaftsräume (Aula, Bibliothek, Cafeteria). Das Gebäude 14 soll grundhaft saniert und Teil des geplanten Gesamtensembles des Neubau werden.
Organisationsform
Es ist geplant, die bestehenden Gebäude zurückzubauen und den Schulbetrieb zunächst in eine Interimsschule für ca. 5 Jahre auszulagern. In dieser Zeit werden die Bestandsgebäude rückgebaut und ein Neubau, errichtet, der die pädagogischen Erfordernisse für beide Schulorganisationen (Primarstufe und Sekundarstufe 1) baulich umsetzt.
Planungsrecht (Bebauungsplan), Baurecht
Grundlage der Genehmigung für die Neubauplanung ist der rechtskräftige Bebauungsplan „In den Wiesen“ (Stand 31.10.1973).
Raumprogramm
Die Planungsfläche für den gesamten Neubaubereich umfasst eine Raumprogrammgröße von ca. 10 000 m2 Nutzfläche (NUF) bzw. ca. 14 500,- m2 BGF für beide Schulorganisationen. Sie bildet sich in separaten und untereinander verbundenen 2 bis 4 geschossigen Baukörpern ab, welche teilweise als offene bzw. halboffene Lernbereiche organisiert werden, um flexible Unterrichtsformen zu ermöglichen.
Der Auftraggeber ordnet die Leistungen in Honorarzone III ein und geht von anrechenbaren Nettokosten (KG 300 und 400) von voraussichtlich 22,2 Mio. EUR aus.
Gegenstand des Auftrages sind die Leistungen der Fachplanung Tragwerksplanung entsprechend HOAI Teil 4 Abschnitt 1, Leistungsphasen 1-6 unter Anwendung der Planungsmethode BIM und Besondere Leistungen gem. HOAI Anlage 14, Nr. 14.1 Leistungsphase 4/ Erfassen von Bauzuständen bei Bauwerken, in denen das statische System von dem des Endzustands abweicht und Erstellen von statischen Unterlagen zu Abbruchmaßnahmen und Leistungsphase 8/ Stichprobenartige ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen sowie Mitwirken bei der Überwachung der Ausführung der Tragwerkseingriffe bei Umbauten und Modernisierungen.
Die Beauftragung erfolgt in Stufen (Lph 1 – Lph 3/ Lph 4 — Lph 6)
Die Leistungserbringung erfolgt unmittelbar nach Abschluss des Vergabeverfahrens.
Die Entwurfsplanung soll Mitte 2021 abgeschlossen werden; der Baubeginn ist im 3. Quartal 2023 vorgesehen. Es wird angestrebt, die Maßnahme bis Ende 2028 abzuschließen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Tragwerksplanung gem. §§ 49 — 52 i. V. mit Anlage 14 HOAI 2013, LPH 1 — 6, einschl. besonderer
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60322
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
— Bewerbungen von Bietergemeinschaften und/oder die Benennung von Nachunternehmern (NU) sind zugelassen.
— Bewerbergemeinschaften haben mit dem Teilnahmeantrag einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen und eine von sämtlichen Mitgliedern unterschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung (Formblatt zum Teilnahmeantrag) in Form eines Scans vorzulegen. Das Original ist auf Anforderung nachzureichen.
Die Bewerbergemeinschaft besteht im Falle der Aufforderung zur Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft fort und wird im Falle der Zuschlagserteilung als Arbeitsgemeinschaft tätig. Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch.
— Möchte sich der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftlich, finanziell, technisch) anderer Unternehmen bedienen, so muss er mit seiner Bewerbung den Nachweis führen, dass die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. Der Nachweis ist durch eine NU-Verpflichtungserklärung (Formblatt zum Teilnahmeantrag) in Form eines Scans vorzulegen. Das Original ist auf Anforderung nachzureichen.
— Möchte der Bewerber Leistungen durch NU erbringen lassen, so sind diese nach Art und Umfang im Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen zu benennen (Formblatt zum Teilnahmeantrag). Der Auftraggeber behält sich vor, Eignungsnachweise für die NU im Wege der Aufklärung anzufordern.
— Die erforderlichen Angaben, Erklärungen, sowie Nachweise zur Eignung des Bewerbers sind im Falle von Bewerbergemeinschaften, sowie bei einem vorgesehenen Einsatz von NUs, derer sich der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung bedient, von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft, sowie der NUs nachzuweisen.
— Angaben zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen: Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und/oder Verurteilungen wird mit der Abgabe des Teilnahmeantrags versichert. Die Nachforderung von Nachweisen wird vorbehalten.
— Die Verpflichtungserklärung nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) zur Tariftreue, Mindestentgelt und Nach- und Verleihunternehmen (nach § 4 Abs. 1 bis 3, § 6 und § 8 Abs. 2 HVTG) ist mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
— Vergaberechtsrelevante Mehrfachbeteiligungen, die zu einem Verstoß gegen den Geheimwettbewerb führen, sind unzulässig. Die Bewerber müssen im Teilnahmeantrag nachvollziehbar darlegen, dass kein Verstoß gegen den Geheimwettbewerb vorliegt. Fehlen entsprechend aussagekräftige Erklärungen wird vermutet, dass durch die Mehrfachbeteiligung im Verfahren der Geheimwettbewerb verletzt ist. In diesem Fall werden sämtliche betroffenen Bewerbungen vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
— Die Bewerbungsunterlagen können ausschließlich digital und kostenlos unter www.subreport.de/E91914876 heruntergeladen werden. Alle weiteren Informationen sind auf der Homepage www.ladadi.de/zavs abrufbar.
— Es werden nur Bewerbungen mit fristgerecht eingereichtem, vollständig ausgefülltem und ordnungsgemäß in Textform nach § 126b BGB erstelltem Teilnahmeantrag in die Wertung miteinbezogen.
— Bewerbungen nur für Teilleistungen führen zum Ausschluss der Bewerbung.
— Zur Bewerbung sind zwingend die vom Auftraggeber erstellten Bewerbungsunterlagen (Teilnahmeantrag mit Anlagen) zu verwenden!
— Rückfragen zu den zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen (1. Phase des Verfahrens) sind bis spätestens 28.5.2020 per E-Mail an [removed] oder über die Vergabeplattform subreport ELViS zu richten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [removed] / [removed]
Sieht sich ein Bewerber oder Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen beim Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber dem Auftraggeber geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 3 GWB).
Teilt der Auftraggeber dem Bewerber oder Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, oder bleibt er untätig, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert.
Ein Vertrag darf bei elektronischer Übermittlung erst 10 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB dem Auftraggeber durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
Die Unwirksamkeit einer Auftragserteilung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [removed] / [removed]