Grundhafte energetische Sanierung Ernst-Reuter-Schule, Groß Umstadt, Planungsleistungen der Freianlagen gem. §§ 38 – 40 i. V. mit Anlage 11 HOAI 2013, LPH 1 – 9, einschl. besonderer Leistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 10-2-008/20008758/A20/GRO
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE716 Darmstadt-Dieburg
Postleitzahl: 64289
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ladadi.de
Adresse des Beschafferprofils: www.subreport.de
Abschnitt II: Gegenstand
Grundhafte energetische Sanierung Ernst-Reuter-Schule, Groß Umstadt, Planungsleistungen der Freianlagen gem. §§ 38 – 40 i. V. mit Anlage 11 HOAI 2013, LPH 1 – 9, einschl. besonderer Leistungen
Grundhafte energetische Sanierung der Integrierten Gesamtschule Ernst-Reuter-Schule in Groß-Umstadt, inkl. Abbruch und Neubau des Großteils der Gebäude und grundhafter energetischer Sanierung eines erhaltenswerten Gebäudeteils. In diesem Zuge sind auch die Freianlagen neu zu konzipieren und bestehende Sport- und Freiflächen außerhalb des Baufeldes zu ertüchtigen bzw. zu sanieren.
Gegenstand des Auftrages sind die Planungsleistungen der Freianlagen entsprechend HOAI Teil 4 Abschnitt 1, Leistungsphasen 1-9 unter Anwendung der Planungsmethode BIM und Besonderen Leistungen gem. HOAI Anlage 11, Leistungsphase 2/ Bestandsaufnahme, Vermessung und Leistungsphase 2/ Beurteilen und Bewerten der vorhandenen Bausubstanz, Bauteile, Materialien, Einbauten oder der zu schützenden oder zu erhaltenden Gehölze oder Vegetationsbestände sowie Leistungsphase 4/ Erstellen eines Überflutungsnachweises für Grundstücke.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise (Lph 1-Lph 3/ Lph 4-Lph 9).
Ernst-Reuter-Schule
Dresdner Straße 7
64823 Groß-Umstadt,
Dem Verfahren ging ein interdisziplinärer Architektenwettbewerb voran, die Leistungen der Objektplanung wurden bereits vergeben.
Die Ernst-Reuter-Schule in Groß-Umstadt soll auf Grundlage der Schulbauleitlinien des Landkreises Darmstadt-Dieburg unter Berücksichtigung des schulspezifischen Förderschwerpunktes Lernen zu einer zeitgemäßen Integrierten Gesamtschule entwickelt werden. Eine Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 2018 hat ergeben, dass hierfür die Schule von Grund auf neu errichtet werden muss und nur vereinzelte Gebäude erhalten und grundhaft saniert werden können.
Lage, Historie
Der Standort der 1968 gegründeten Schule befindet sich im nördlichen Teil Groß-Umstadts am Rande eines Wohngebiets im Ortsteil Richen in einem ausgewiesenen Überschwemmungsgebiet des Ohlebachs. Bauliche Erweiterungen führten über die Zeit zu einem architektonisch und städtebaulich heterogenen Bild am Standort.
Bestandsgebäude
Die bestehende 3-Feld-Sporthalle bleibt erhalten und ist nicht Bestandteil des Verfahrens. Das Gebäude Nr.14 soll grundhaft saniert und Teil des geplanten Gesamtensembles des Neubaus werden.
Planungsrecht (Bebauungsplan), Baurecht
Grundlage der Genehmigung für die Neubauplanung ist der rechtskräftige Bebauungsplan „In den Wiesen“ (Stand 31.10.1973).
Raumprogramm
Die Planungsfläche für den gesamten Neubaubereich umfasst ca. 14 500 m2 BGF für beide Schulorganisationen. Sie bildet sich in separaten und untereinander verbundenen 2- bis 4-geschossigen Baukörpern ab, welche teilweise als offene bzw. halboffene Lernbereiche organisiert werden, um flexible Unterrichtsformen zu ermöglichen. Während der Bauzeit wird der Schulbetrieb in eine Interimsschule ausgelagert.
Freianlagen
Das ca. 27 300 m2 große Schulgelände der Ernst-Reuter-Schule besteht derzeit aus mehreren Freiräumen unterschiedlicher Struktur und Funktion und ist durch versiegelte Flächen mit geringem Baumbestand sowie Sportfelder und Vegetationsflächen geprägt. An der nördlichen Grundstücksgrenze sowie im Nordwesten wird das Schulgelände durch erhaltenswerte Baumgruppen räumlich gefasst, im Süden und Osten wird das Gelände durch eine ebenfalls erhaltenswerte dichte Gehölzstruktur begrenzt.
Insgesamt stehen bei der aktuellen Bebauung ca. 8 330 m2 Schulhoffläche zzgl. der Sportflächen zur Verfügung.
Freianlagen- Planungsleistung- Gegenstand der zu beauftragenden Leistung
Die Schulhofflächen sind unter Anwendung der Leitlinien für Außenanlagen sowie der Schulbauleitlinien des Landkreises Darmstadt-Dieburg neu zu planen und die Sportflächen nach Rückbau der Interimsschule wieder in Stand zu setzen bzw. gemäß den zeitgemäßen Anforderungen an Sportanlagen weiterzuentwickeln. Herbei ist der bestehende Höhenunterschied im Westen zwischen Straße und Schulgelände zu beachten.
Es sind Pausenflächen von mindestens 1 000 m2 für die Grundschule und mindestens 2 625 m für die Gesamtschule herauszuarbeiten, auf welchen für die Funktionen Bewegung, Erfahrung, Begegnung und Ruhe ausreichende Angebote zu schaffen sind. Zudem ist die Ausbildung von pädagogischen Flächen (z.B. Schulgarten, grünes Klassenzimmer, o. ä.) in der Planung vorzusehen. Die Freianlagen sind für die unterschiedlichen Funktionen und Altersgruppen qualitätssteigernd zu zonieren und teilweise auch erfahrbar gegeneinander abzugrenzen. Durch eine geschickte Anordnung von Neupflanzungen ist auf die sich ändernden klimatischen Verhältnisse einzugehen.
Der Auftraggeber ordnet die Leistungen in Honorarzone III ein und geht von anrechenbaren Nettokosten (KG 500) von voraussichtlich 3,6 Mio. EUR aus.
Die Leistungserbringung erfolgt unmittelbar nach Abschluss des Vergabeverfahrens.
Die Entwurfsplanung soll im Sommer 2021 abgeschlossen werden; der Baubeginn ist im 3. Quartal 2023 vorgesehen. Es wird angestrebt, die Maßnahme bis Ende 2028 abzuschließen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Planungsleistungen der Freianlagen gem. §§ 38 – 40 i. V. mit Anlage 11 HOAI 2013, LPH 1-9, einschl. besonderer Leistungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51103
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
— Bewerbungen von Bietergemeinschaften und/oder die Benennung von Nachunternehmern (NU) sind zugelassen.
— Bewerbergemeinschaften haben mit dem Teilnahmeantrag einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen und eine von sämtlichen Mitgliedern unterschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung (Formblatt zum Teilnahmeantrag) in Form eines Scans vorzulegen. Das Original ist auf Anforderung nachzureichen.
Die Bewerbergemeinschaft besteht im Falle der Aufforderung zur Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft fort und wird im Falle der Zuschlagserteilung als Arbeitsgemeinschaft tätig. Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch.
— Möchte sich der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftlich, finanziell, technisch) anderer Unternehmen bedienen, so muss er mit seiner Bewerbung den Nachweis führen, dass die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. Der Nachweis ist durch eine NU-Verpflichtungserklärung (Formblatt zum Teilnahmeantrag) in Form eines Scans vorzulegen. Das Original ist auf Anforderung nachzureichen.
— Möchte der Bewerber Leistungen durch NU erbringen lassen, so sind diese nach Art und Umfang im Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen zu benennen (Formblatt zum Teilnahmeantrag). Der Auftraggeber behält sich vor, Eignungsnachweise für die NU im Wege der Aufklärung anzufordern.
— Die erforderlichen Angaben, Erklärungen, sowie Nachweise zur Eignung des Bewerbers sind im Falle von Bewerbergemeinschaften, sowie bei einem vorgesehenen Einsatz von NUs, derer sich der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung bedient, von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft, sowie der NUs nachzuweisen.
— Angaben zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen: Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und/oder Verurteilungen wird mit der Abgabe des Teilnahmeantrags versichert. Die Nachforderung von Nachweisen wird vorbehalten.
— Die Verpflichtungserklärung nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) zur Tariftreue, Mindestentgelt und Nach- und Verleihunternehmen (nach § 4 Abs. 1 bis 3, § 6 und § 8 Abs. 2 HVTG) ist mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
— Vergaberechtsrelevante Mehrfachbeteiligungen, die zu einem Verstoß gegen den Geheimwettbewerb führen, sind unzulässig. Die Bewerber müssen im Teilnahmeantrag nachvollziehbar darlegen, dass kein Verstoß gegen den Geheimwettbewerb vorliegt. Fehlen entsprechend aussagekräftige Erklärungen wird vermutet, dass durch die Mehrfachbeteiligung im Verfahren der Geheimwettbewerb verletzt ist. In diesem Fall werden sämtliche betroffenen Bewerbungen vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
— Die Bewerbungsunterlagen können ausschließlich digital und kostenlos unter www.subreport.de/E77947745 heruntergeladen werden. Alle weiteren Informationen sind auf der Homepage www.ladadi.de/zavs abrufbar.
— Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen über die Funktion „Bewerbung/Angebot abgegeben“ elektronisch via: www.subreport.de
— Es werden nur Bewerbungen mit fristgerecht eingereichtem, vollständig ausgefülltem und ordnungsgemäß in Textform nach § 126b BGB erstelltem Teilnahmeantrag in die Wertung miteinbezogen.
— Bewerbungen nur für Teilleistungen führen zum Ausschluss der Bewerbung.
— Zur Bewerbung sind zwingend die vom Auftraggeber erstellten Bewerbungsunterlagen (Teilnahmeantrag mit Anlagen) zu verwenden!
— Rückfragen zu den zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen (1. Phase des Verfahrens) sind bis spätestens 16.7.2020 per E-Mail an [removed] oder über die Vergabeplattform subreport ELViS zu richten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [removed] / [removed]
Sieht sich ein Bewerber oder Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen beim Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber dem Auftraggeber geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 3 GWB).
Teilt der Auftraggeber dem Bewerber oder Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, oder bleibt er untätig, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert.
Ein Vertrag darf bei elektronischer Übermittlung erst 10 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB dem Auftraggeber durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
Die Unwirksamkeit einer Auftragserteilung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [removed] / [removed]