Rahmenvereinbarung Büromaterial Referenznummer der Bekanntmachung: 7200071110
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eschborn
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65760
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.giz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Büromaterial
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Büromaterial zugunsten der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (giz) GmbH als Bedarfsträgerin.
Die Leistungsabrufe aus der Rahmenvereinbarung sind für alle innerdeutschen und alle weltweiten Standorte der GIZ möglich. Die Lieferung an einen ausländischen Standort erfolgt durch die Lieferung an einen deutschen Flughafen oder (Nord-)Seehafen gemäß Incoterm FCA. Die Lieferung an deutsche Standorte erfolgt gemäß Incoterm DAP: Verwendungsstelle.
Die Ausschreibung umfasst die Beschaffung von Büromaterialien.
Die zweijährige Laufzeit der abzuschließenden Rahmenvereinbarung/en soll nach Zuschlagserteilung beginnen. Es besteht die Option der zweimaligen Verlängerung um jeweils ein Jahr.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Dokument B02_Eigenerklärung zu Ausschlussgründen und Eignung:
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB sowie § 19 MiLoG vorliegen,
— Handelsregisternummer.
Dokument B02_Eigenerklärung zu Ausschlussgründen und Eignung:
— Ziff. 3.2: Nettoumsatz von [Betrag gelöscht] EUR in den letzten 3 Jahren im Bereich der ausgeschriebenen Leistung.
Dokument „B02_Eigenerklärung zu Ausschlussgründen und Eignung“:
— Nachweis von mindestens 3 Referenzprojekten,
— Mindestens eins der 3 geforderten Referenzprojekte sollte für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB erbracht worden sein,
— Mindestens eins der 3 geforderten Referenzprojekte sollte eine Laufzeit von min. 2 Jahren mit einem Auftragswert i. H. v. [Betrag gelöscht] EUR p. a. aufweisen,
— Anzahl von mindestens 100 Aufträgen mit mindestens 3 unterschiedlichen Produkten pro Jahr,
— Der Bieter verfügt über die Eignung die vertraglich geforderten Dienstleistungen für den Export zu erbringen.
— Anforderungen an die elektronische Plattform (s. Rahmenvereinbarung Ziffer 4.1),
— Telefonische Beratung (s. Rahmenvereinbarung Ziffer 4.3),
— Anlieferung Inland (Lieferzeiten) (s. Rahmenvereinbarung Ziffer 7.1.2),
— Anlieferung Inland (Verpackung) (s. Rahmenvereinbarung Ziffer 7.1.1),
— Anlieferung Ausland (Exportformalitäten und Verpackung) (s. Rahmenvereinbarung Ziffer 7.2),
— Warenkorb wird vollständig angeboten (s. Rahmenvereinbarung Ziffer 2.4).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Kommunikation findet ausschließlich über den Projektbereich des GIZ-Vergabemarktplatz statt.
Der Gesamtwertungspreis wird aus der Addition des Wertungspreis Sortiment und Export gebildet. Dieser Wertungspreis geht in die Wertung ein und wird zur Bestimmung der Reihenfolge der Bieter genutzt.
Die Leistungspunktzahl der einzelnen Bieter wird durch die Fachbewerter Nachhaltigkeit gemäß den im Dokument „B06_Kriterienkatalog Büromaterial – Nachhaltigkeit“ aufgeführten Kriterien und Bewertungsschema vergeben und fließt in die im Dokument aufgeführte Formel ein.
Für dieses Vergabeverfahren gilt die folgende Aufteilung:
— Leistung 30 % (Kriterienkatalog Nachhaltigkeit),
— Preis 70 %.
Der Zuschlag erfolgt jeweils an den Bieter mit der höchsten Gesamtpunktzahl.
Bekanntmachungs-ID: CXTRYYRYDMN.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.