7200071615 – Digitale Personalakte Referenznummer der Bekanntmachung: 7200071615
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eschborn
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65760
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.giz.de
Abschnitt II: Gegenstand
[removed] – Digitale Personalakte
Softwarelösung Digitale Personalakte (DPA) für die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH.
Beschaffung, Implementierung und Pflege einer Standard-Softwarelösung für die elektronische Führung und Verwaltung von Personalakten bei der GIZ, Deutsche Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit GmbH (GIZ).
Die vierjährige Laufzeit der abzuschließenden Rahmenvereinbarung/en soll nach Zuschlagserteilung beginnen. Es besteht die Option der viermaligen Verlängerung um jeweils ein Jahr, sowie ggf. um weitere 12 Monate bei Verzögerung der Folgebeschaffung.
Optionale Leistungen gemäß Ziffer 17 der Leistungsbeschreibung (Einbindung der Personalakten der Nationalen Mitarbeitenden,
Erweiterung der Softwarelösung um weitere Sprachen und Hypercare-Support).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gem. § 48 VgV i. V. m. §§ 123, 124 GWB sowie § 19 MiLOG vorliegen
HRA/HRB-Nummer (Vorlage des aktuellen Handelsregisterauszugs vor der Zuschlagserteilung nur vom Bieter, dem der Zuschlag erteilt werden soll).
Der Mindestjahresumsatz im Tätigkeitsbereich der ausgeschriebenen Leistung muss mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren betragen.
Im Teilnahmewettbewerb haben Bewerber bzw. Bewerber-/Bietergemeinschaften 3 Referenzprojekte für unterschiedliche Auftraggeber aus dem Bereich Kauf und Pflege einer Softwarelösung digitale Personalakte nachzuweisen. Diese müssen folgende Anforderungen erfüllen:
1. Das Referenzprojekt muss einen Netto-Auftragswert von mindestens [Betrag gelöscht] EUR haben.
2. Es muss sich um ein Dauerschuldverhältnis handeln, dessen Produktivzeit mindestens 12 Monate seit Januar 2017 aufweist.
3. Die Leistung muss für eine Verwaltung von mindestens 10 000 Personalakten erbracht worden sein.
4. Das Projekt muss zudem Schulungen für Anwender*innen und Administrator*innen inklusive der Erstellung der Schulungsmaterialien beinhalten.
5. Es muss eine Implementierung einer deutschsprachigen Support-Lösung erfolgt sein.
6. Die Aktenlösung muss mit einem SAP-System verbunden worden sein.
7. Das Projekt muss die Integration der digitalen Personalakte in Deutschland unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben beinhalten.
8. Das Projekt muss die Integration in anderen Ländern unter Beachtung der jeweiligen länderspezifischen gesetzlichen Vorgaben beinhalten. (Diese Anforderung Nr.8 muss nur in einer Referenz nachgewiesen werden.).
Der Bewerber muss für jedes Referenzprojekt die technische Systemumgebung und die Zugänge zur elektronischen Akte (Anzahl, Oberflächentechnologie etc.) beschreiben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXTRYYRYD6P
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.