Prozessrechneranlage zur Messdatenerfassung Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI49540
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60326
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60326
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Prozessrechneranlage zur Messdatenerfassung
Die DB Energie betreibt die Energieinfrastruktur der Deutschen Bahn. Maßgeblich wird diese durch die Elektroenergieversorgung für den Zugbetrieb bestimmt. Dazu betreibt die DB Energie zur deutschlandweiten Verteilung der elektrischen Energie ein Übertragungsnetz auf Hochspannungsebene (110 kV, 16,7 Hz), dessen Koordination und Überwachung durch die Hauptschaltleitung (HSL) gewährleistet wird. Des Weiteren werden weite Strecken des Fernbahnverkehrs der Deutschen Bahn elektrisch betrieben. Hierfür sind deutschlandweit sieben Zentralschaltstellen zur Beobachtung und Steuerung der Oberleitungen (15 kV, 16,7 Hz) installiert. Diese werden derzeit gemeinsam mit den Netzleitsystemen der Stromschienengeführten
S-Bahnen Berlin und Hamburg in ein zentrales Verbundleitsystem (VLS) überführt. Die genannten Netzleitsysteme ermitteln neben Meldungen über den zu beobachtenden Bereich zusätzlich Messwerte aus dem elektrischen Netz. Die ermittelten Messwerte dienen der Einschätzung eines betriebsgerechten Versorgungszustandes der betroffenen Anlagen.
Die DB Energie hat in ihrem deutschlandweiten Versorgungsgebiet sowohl Diagnose- als auch Mess- und Netzschutzgeräte verschiedener Hersteller in DC-, 16,7 Hz- und 50 Hz-Systemen installiert, welche Störschriebe sowie Messwerte in Form von Mittelwerten und transienten Netzdaten bereitstellen. Deshalb hat die DB Energie Bedarf an einer zentralen Zusammenführung und erweiterten Auswertung aller Messdaten aus den elektrisch geführten Netzen.
Der Auftraggeber ist im Sinne der EU-Richtlinie 2008/114/EG als ein Unternehmen der kritischen Infrastrukturen (KRITIS) eingestuft. KRITIS-Unternehmen haben eine wichtige Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen, bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung nachhaltig wirkende Versorgungsengpässe oder erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit eintreten können. Aus diesem Grund beruft sich der Auftraggeber auf sein Recht (§§ 5, 41 VgV), vor der Ausgabe der vollständigen Auftragsunterlagen die Abgabe einer unterschriebenen Vertraulichkeitsvereinbarung zu fordern, um den Schutz der Vertraulichkeit sicherheitskritischer Informationen im Rahmen des Vergabeverfahrens gewährleisten zu können.
Anzubieten sind die Lieferung der Software und Hardware für die zentrale Prozessrechneranlage der DB Energie GmbH, die Detailspezifikation in Form eines Pflichtenhefts für die projektspezifischen Konfigurationen und Anpassungen, die Konfiguration und Anpassung der Software an die kundenspezifischen Anforderungen, die Unterstützung bei Test und Inbetriebnahme aller zur Erfüllung der Aufgabenstellung notwendigen Funktionen, die Inbetriebnahme des Systems einschließlich Dokumentation und Schulung des Personals des Auftraggebers sowie ein Servicevertrag.
Die neue zentrale Prozessrechneranlage ist durch den Bieter komplett zu errichten und in deutscher Sprache zu erstellen.
Das zu beschaffende System muss unter anderem folgende Funktionen aufweisen:
— Zentrale Datenspeicherung von bis zu 1 500 TB,
— Redundanzfunktion,
— Abgesetzte Arbeitsplätze zur Auswertung der Daten an weiteren Standorten,
— Small- und Big-Data-Analysen,
— Funktionen zur Datenauswertung,
— Fast-Fourier-Analyse,
— Ortskurvenberechnung,
— Impedanzverläufe im Oberschwingungsspektrum,
— Das neue System muss den Anforderungen zur Informationssicherheit nach §11 Abs. 1a EnWG und den damit in Verbindung stehenden IT-Sicherheitskatalog der BNetzA genügen.
Der Liefer- und Leistungsumfang besteht im Wesentlichen aus:
— standortübergreifende redundante Hardware an 2 Standorten,
— Schnittstellen in die Bürowelt und zu anderen Verarbeitungssystemen (TASE.2-Kopllung zum VLS),
— Datenimport verschiedener Formate,
— CSV,
— XML,
— Proprietäre Formate,
— Anwender- und Systemsoftware,
— Maßnahmen zur Gewährleistung der Informationssicherheit auf der Basis geltender Normen und Richtlinien ISO/IEC 27001 und 27002.
Zur Projektrealisierung und Systemeinführung notwendige Dienstleistungen umfassen unter anderem:
— Projektmanagement,
— Systemanalyse/Pflichtenheft,
— Datenmodellierung, Parametrierung und Bildgenerierung,
— Lieferung, Montage, Inbetriebnahme, Probebetrieb und Abnahme,
— Qualitätssicherung und Prüfungen (Werkfunktions- (FAT) und Inbetriebnahmeprüfung (SAT)),
— Schulung für Betriebspersonal und Daten- und Systemadministration,
— vollständige Dokumentation.
Siehe Lastenheft
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Der Bewerber – bei Bewerbergemeinschaften jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft – hat mit dem Teilnahmeantrag folgende Nachweise und Erklärungen vorzulegen.
Die dazu erforderlichen Formblätter sind auf dem unter I.3.) beschriebenen Weg abzurufen.
a) Angaben zum Unternehmen (Name, Rechtsform, Anschrift) und – im Falle einer Bewerbergemeinschaft – Erklärung zur Vertretungsberechtigung der Bewerbergemeinschaft und zur gesamtschuldnerischen Haftung.
b) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB und nach § 19 Mindestlohngesetz vorliegen.
c) Eigenerklärung über das Vorliegen von Eintragungen im Gewerbezentralregister für den Bewerber oder die Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sowie die jeweils geschäftsführenden natürlichen Personen.
d) Verpflichtungserklärungen der Nachunternehmer und ggf. deren Nachunternehmern. Die Nachunternehmer müssen sich entsprechend der vorgenannten Ziffern auch zu ihrer persönlichen Lage erklären.
e) Erklärung, dass die Geschäftssprache im Projekt, auch in allen Unterlagen und im Schriftverkehr deutsch ist, dass die Angebotsbearbeitung, die gesamte Vertragsabwicklung, Zeichnungen, Dokumentationen und die Bedienoberfläche des Systems sowie auch die weitere Betreuung über den gesamten Lebenszyklus des Systems in deutscher Sprache vorgenommen werden, dass der Projektleiter verhandlungssicher deutsch spricht, dass der Bewerber in der Lage ist, für die Abwicklung der Projekt-, Prüf- und Inbetriebsetzungsarbeiten deutsch sprechendes Personal einzusetzen.
a) Angabe von Gesamtumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre sowie einzeln ausgewiesener Umsatz der beim Bieter in Frage kommenden Unternehmensbereichen.
a) Einzeln ausgewiesene Angaben über die personelle Ausstattung (mit Angabe der Funktionen: z. B. Projektabwicklung, Produktentwicklung, Support) der beim Bieter in Frage kommenden Unternehmensbereichen; (Formblatt 7).
b) Jedes referenzierte Leistungsmerkmal muss nachgewiesen und durch den jeweiligen Kunden bestätigt sein.
Die zur Angebotsabgabe aufzufordernden Unternehmen werden in einem dreistufigen Verfahren ermittelt:
1. Formale Prüfung:
— Prüfung auf Vorliegen der geforderten Nachweise und Erklärungen.
2. Eignungsprüfung:
— Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit
3. Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit.
Dazu werden alle eingereichten wertbaren Referenzen ausgewertet und je abgedeckter Funktion/Anforderung (durch eine oder mehrere Referenzen) ein Punkt vergeben. Bei Nichterfüllung des Leistungsmerkmals gibt es null Punkte. Eine Mehrfachwertung von Funktionen erfolgt durch mehrere Referenzen.
Um eine Referenz werten zu können, muss diese mindestens 2 der nachfolgend genannten Funktionen abdecken. In Summe müssen mit allen Referenzen mindestens 4 der nachfolgend genannten Funktionen erfüllt sein. Erfüllt ein Teilnehmer diese Anforderungen nicht, behält sich der AG vor diesen aus dem Verfahren auszuschließen. Folgende Funktionen werden je Referenz zugrunde gelegt:
1. Zentrale Datenspeicherung zwischen 500 und 2 000 TB,
2. Redundanzfunktion,
3. Abgesetzte Arbeitsplatzumgebungen an weiteren Standorten,
4. Small- und Big-Data-Analysen,
5. Funktionen zur Datenauswertung wie z.B.
— Fast-Fourier-Analyse,
— Ortskurvenberechnung,
— Impedanzverläufe im Oberschwingungsspektrum,
Maximal dürfen fünf Referenzen abgegeben werden. Gewertet werden nur die im Formblatt 8 – Referenzen Eingetragenen Referenzen, die in den letzten 10 Jahren realisiert und dessen ordnungsgemäße Leistungserbringung vom Referenzgeber mit seiner Unterschrift bestätigt wurden.
Alle Unterlagen zur Teilnahme müssen vollständig ausgefüllt und fristgerecht eingereicht werden.
Gem. § 51 Abs. 2 SektVO hat der Auftraggeber ein Entschließungsermessen dahingehend, ob und ggf. welche fehlenden Erklärungen und Nachweise, er nachfordert. Der Auftraggeber bindet sich hinsichtlich dieses Ermessens nicht vorab: Bewerber können nicht darauf vertrauen, dass sie Gelegenheit erhalten, fehlende Erklärungen und Nachweise nachzureichen.
Enthalten Bekanntmachung oder Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Bewerber mit diesen Einwendungen präkludiert.
Voraussetzung für den Erhalt der vollständigen Unterlagen für die Angebotserstellung ist die Vorlage der bestätigten Vertraulichkeitsvereinbarung, die mit den Formblättern den Bietern zur Verfügung gestellt wird. Die unterzeichnete Vertraulichkeitsvereinbarung ist dem Teilnahmeantrag beizufügen.
Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch und benennt einen gemeinsamen bevollmächtigten Vertreter.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Für die Teilnahmeanträge mit den geforderten Erklärungen und Nachweise sind die Formblätter zu verwenden, die wie unter I.3 beschrieben verfügbar sind.
2. Die für das Verhandlungsverfahren ausgewählten Bewerber werden gesondert zur Angebotsabgabe aufgefordert.
3. Voraussetzung für den Erhalt der vollständigen Unterlagen für die Angebotserstellung ist die Vorlage der bestätigten Vertraulichkeitsvereinbarung, die mit den Formblättern den Bietern zur Verfügung gestellt wird. Die unterzeichnete Vertraulichkeitsvereinbarung ist dem Teilnahmeantrag beizufügen.
4. Für die Ausarbeitung der Bewerbungsunterlagen sowie des Angebotes erfolgt keine Kostenerstattung.
5. Mitglieder von Bewerbergemeinschaften haben grundsätzlich alle Erklärungen/Nachweise für jedes Mitglied abzugeben. Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden (geforderter Mindeststandard).
6. Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung ist auch eine Bewerbung unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros. Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros haben das Ausscheiden aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zur Folge.
7. Es erfolgt keine Rückgabe der Bewerbungs- und Angebotsunterlagen.
8. Bewerber haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten Bekanntmachung oder Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber den AG unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Bewerber mit diesen Einwendungen präkludiert.
9. Bewerber haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit ihrer Rüge nicht abgeholfen wird, sind sie insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
10. Die Vergabestelle behält sich vor, Rückfragen, die nicht bis spätestens 10 Werktage vor Ablauf der Abgabefrist eingegangen sind, nicht zu beantworten.
11. Anfragen zu Inhalten der Verdingungsunterlagen und zum Verfahren sind während des Verfahrens ausschließlich schriftlich per Mail an die genannte Kontaktstelle zu richten. Anfragen von verfahrensrechtlicher und inhaltlicher Relevanz werden anonymisiert, die Frage und die Antworten anschließend an alle Bewerber übermittelt. Es gelten hierbei die von den Bewerbern im Teilnahmeantrag genannten Zustelladressen (E-Mail).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.