Asklepios Fachklinikum Wiesen_Los 02 – Rohbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: WIE 2.441.10_02
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Königstein-Falkenstein
NUTS-Code: DE718 Hochtaunuskreis
Postleitzahl: 61462
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.asklepios.com/wiesen/
Abschnitt II: Gegenstand
Asklepios Fachklinikum Wiesen_Los 02 – Rohbauarbeiten
— 2 600 m3 Bodenaushub,
— 2 650 m Rüttelstopfsäulen mit Vorbohren,
— 100 m Rüttelbetonsäulen,
— 1 200 m2 Baugrundverbesserung der Leerstrecke,
— 700 m Kanalarbeiten versch. Durchmesser mit Erdarbeiten,
— 1 050 m2 Bodenplatte d=30 cm,
— 320 m2 Filigranwände d = 25 cm,
— 2 400 m2 Filigrandecken d =18 cm,
— 160 m Dränleitung DN 200,
— 700 m2 Aussenwandmauerwerk d = 42 cm,
— 2 000 m2 Innenwandmauerwerk d =24 cm,
— 80 m2 Planfüllziegel mit Beton,
— 1 000 t Entsorgung Aushub Z2.
Asklepios Fachklinikum Wiesen
Kirchberger Str. 2
08134 Wildenfels
— 2 600 m3 Bodenaushub,
— 2 650 m Rüttelstopfsäulen mit Vorbohren,
— 100 m Rüttelbetonsäulen,
— 1 200 m2 Baugrundverbesserung der Leerstrecke,
— 700 m Kanalarbeiten versch. Durchmesser mit Erdarbeiten,
— 1 050 m2 Bodenplatte d=30 cm,
— 320 m2 Filigranwände d = 25 cm,
— 2 400 m2 Filigrandecken d =18 cm,
— 160 m Dränleitung DN 200,
— 700 m2 Aussenwandmauerwerk d = 42 cm,
— 2 000 m2 Innenwandmauerwerk d =24 cm,
— 80 m2 Planfüllziegel mit Beton,
— 1 000 t Entsorgung Aushub Z2.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis).
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.
Als Eigenerklärung (Formblatt 124) vorzulegen:
— Angaben zur Eintragung im Berufs- und Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens,
— Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.
Ebenfalls dem Angebot beizulegen:
— Nachweis zur Befähigung der Baugrundverbesserung durch Spezialfirma.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis).
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.
Als Eigenerklärung (Formblatt 124) vorzulegen:
— Angaben zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis).
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.
Als Eigenerklärung (Formblatt 124) vorzulegen:
— Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, in den letzten 5 Kalenderjahren ausgeführt wurden,
— Angabe zu Arbeitskräften: Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte.
Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, sind auf Verlangen 3 Referenznachweise mit mindestens folgenden Angaben vorzulegen:
Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung
— Nachweis zur Befähigung der Baugrundverbesserung durch Spezialfirma.
Ständige Anwesenheit eines deutschsprachigen Ansprechpartners auf der Baustelle
Abschnitt IV: Verfahren
Elektronisch
Keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis).
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.
Als Eigenerklärung (Formblatt 124) vorzulegen:
— Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet/die Eröffnung beantragt/mangels Masse abgelehnt/ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde oder ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet,
— Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt,
— Angabe, das die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHYDPC5
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.