Neubau Kita Hasselroth Referenznummer der Bekanntmachung: DRESO_INFRA-2020-0051
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hasselroth
NUTS-Code: DE719 Main-Kinzig-Kreis
Postleitzahl: 63594
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hasselroth.de
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dreso.com
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Kita Hasselroth
Die Gemeinde Hasselroth plant den Neubau einer Kindertagesstätte mit 120 Betreuungsplätzen auf dem ehemaligen Gelände des Festplatzes im Ortsteil Neuenhaßlau. Das zu beplanende Grundstück umfasst eine Fläche von rund 7 200 m2. Für den Neubau sind ca. 1 500 m2 Bruttogrundfläche geplant.
Der Bedarf in Hasselroth an Kita-Betreuungsplätzen ist vor allem durch Zuzüge in den vergangenen Monaten enorm gestiegen. Dies ist auf den Zuzug von Familien mit Kindern und der zunehmenden Kinderanzahl in den Familien allgemein zurückzuführen. Demnach ergibt sich für die nächsten 2 bis 4 Jahre ein erhöhter Bedarf an Betreuungsplätzen. Mit einem Kita-Neubau mit rund 120 Plätzen können auch zukünftige Bedarfe durch weiteren Zuzug abgedeckt werden.
Des Weiteren besteht in der Gemeinde Hasselroth Bedarf für ein neues Jugendzentrum (JUZ). Im Rahmen des Ideenteils sollen Vorschläge zur Umsetzung eines neuen Jugendzentrums innerhalb des Wettbewerbsgebietes erarbeitet werden.
Der Wettbewerb wird als nichtoffener Realisierungs- und Ideenwettbewerb nach GWB und RPW 2013 mit vorgeschaltetem Präqualifikationsverfahren (Teilnahmewettbewerb) und nachgeschaltetem Verhandlungsverfahren nach VgV durchgeführt. Der Planungswettbewerb erfolgt einstufig und ist anonym (RPW § 1 (4)).
Die vorgeschaltete Präqualifikationsphase dient der Ermittlung der qualifiziertesten – höchstens 5 – Teilnehmer nach konkreten Ausschluss- und Auswahlkriterien, die vorab durch die Ausloberin festgelegt werden. Die Auswahl erfolgt nach beruflicher Leistungsfähigkeit und fachlicher Eignung anhand einer Referenzliste gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1, § 75 Abs. 5 VgV. Nach der Preisgerichtssitzung des Planungswettbewerbs zur Wertung der anonym abgegebenen Arbeiten werden die Preisträger zum Verhandlungsverfahren eingeladen.
Die Gesamtbewertung für den Zuschlag (100 %) setzt sich aus den Kriterien für die Bewertung der Wettbewerbsergebnisse (50 %) und den Zuschlagskriterien [50 %] zusammen.
Der Wettbewerb ist in der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen (AKH) unter der Nummer 02/2021 RPW 2013 (25.1.2021) registriert.
Rückfragen sind ausschließlich über die Vergabeplattform zu stellen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die vorgeschaltete Präqualifikationsphase dient der Ermittlung der qualifiziertesten höchstens 15 Teilnehmer nach konkreten Ausschluss- und Auswahlkriterien. Erfüllen mehrere gleichermaßen die Anforderungen, behält sich der Auslober die Auswahl durch Los vor.
Die Auswahl erfolgt nach beruflicher Leistungsfähigkeit und fachlicher Eignung anhand einer Referenzliste gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1, § 75 Abs. 5 VgV. Neben den nachstehenden Auswahlkriterien sind zwingend die Ausschlusskriterien – genannt in VI.3) „Zusätzliche Angaben“ – sowie die ergänzenden Hinweise im Teilnahmeantrag zu beachten. Die Verwendung des formalisierten Teilnahmeantrags ist zwingend. Formlose Bewerbungen sowie nicht fristgerecht eingegangene Teilnahmeanträge führen zum Ausschluss der Bewerbung.
Einzureichen ist ein vollständig ausgefüllter Teilnahmeantrag, geforderte Erklärungen und Nachweise (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied).
Fachliche Eignung –Referenzliste:
Zum Nachweis der fachlichen Eignung sind 2 Referenzprojekte im Bereich Objektplanung und ein Referenzprojekt im Bereich Freianlagenplanung einzureichen.
Es können nur Punkte für die Referenz erzielt werden, die alle Mindestanforderungen erfüllt. Die maximale Punktzahl für die Referenzliste kann durch das Einreichen von 2 Referenzen (Objektplanung) und einer Referenz (Freianlagenplanung) erreicht werden. Mit Erfüllung der Mindestanforderungen wird die Punktzahl für die jeweilige Referenz zur Hälfte vergeben. Auswahlkriterien werden ausschließlich bewertet, wenn die Mindestanforderungen erfüllt sind.
Mindestanforderungen (Referenzen Objektplanung):
— Angabe Auftraggeber,
— Leistungen im Hinblick auf einen mind. dreizügigen Kindergarten (für Objektplanungsleistung § 34 HOAI, LPH 1 bis 9),
— Objektplanungsleistung gemäß § 34 HOAI, LPH 1 bis 9 vollständig erbracht,
— Projektinbetriebnahme innerhalb der letzten 8 Jahre (nach 1.1.2013),
— Öffentlicher Auftraggeber/Bauherr (mind. ein öffentl. Auftraggeber unter den 2 Referenzen).
Mindestanforderungen (Referenz Freianlagenplanung):
— Angabe Auftraggeber,
— Freianlagenplanungsleistung gemäß § 39 HOAI, LPH 1 bis 9 vollständig erbracht,
— Projektinbetriebnahme innerhalb der letzten 8 Jahre (nach 1.1.2013),
— Öffentlicher Auftraggeber/Bauherr.
Auswahlkriterien (Objekt- und Freianlagenplanung):
— Höhe der anrechenbaren Herstellkosten,
— Datum der Projektfertigstellung/Inbetriebnahme.
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, welche die in der Auslobung geforderten fachlichen Anforderungen sowie die sonstigen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates
Berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Architekt oder Landschaftsarchitekt zu führen. Für die Teilnahme wird die Qualifikation des Architekten bzw. Landschaftsarchitekten vorausgesetzt. Berater, Fachplaner, Sachverständige unterliegen nicht den Teilnahmebedingungen.
Die Teilnahme am Wettbewerb ist nur in Verbindung (zwingende Zusammenarbeit) von Architekten und Landschaftsarchitekten möglich.
Abschnitt IV: Verfahren
Alle zur Beurteilung zugelassenen Arbeiten werden ganzheitlich nach den folgenden Gesichtspunkten beurteilt. Die hier genannte Reihenfolge stellt keine Hierarchie in der Gewichtung dar.
Beurteilungskriterien:
— Einfügung in die Umgebung,
— architektonische Qualität,
— Qualität der Freiflächen und der Gestaltungskonzeption,
— Umsetzung der inhaltlichen Aufgabenstellung der Auslobung,
— Umsetzung des Raum- und Funktionsprogramms,
— Funktionalität
— Wirtschaftlichkeit.
Im Rahmen des Verfahrens werden Preisgelder in Höhe von ca. [Betrag gelöscht] EUR (zzgl. MwSt.) ausgelobt. Die Wettbewerbssumme ist ermittelt auf der Basis § 34 und § 39 HOAI.
— 1. Preis: [Betrag gelöscht] EUR,
— 2. Preis: [Betrag gelöscht] EUR,
— 3. Preis: [Betrag gelöscht] EUR,
— Anerkennung: [Betrag gelöscht] EUR.
Die Aufteilung der Wettbewerbssumme kann durch einstimmigen Beschluss des Preisgerichts neu festgelegt werden. Preise werden Arbeiten zuerkannt, auf deren Grundlage die Aufgabe realisiert werden kann. Die mit Preisen ausgezeichneten Arbeiten werden Eigentum des Auslobers.
Die Teilnehmer haben über die Preissummen hinaus keinen Anspruch auf Kostenerstattung.
Im Anschluss an das Verfahren erfolgt die Zahlung der Preisgelder und Honorare nach Rechnungsstellung der Teilnehmer. Die MwSt. ist in den Summen nicht beinhaltet, sie ist gesondert in Rechnung zu stellen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Rechtliche Ausschlusskriterien
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 Abs. 1, 2, 3 GWB vorliegen bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 (siehe Teilnahmeantrag),
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 Abs. 4 GWB vorliegen bzw. Nachweis nach § 123 Abs. 4 S. 2 GWB (siehe Teilnahmeantrag),
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 (siehe Teilnahmeantrag),
— Eigenerklärung, dass keine für den Auftrag relevante Abhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen vorliegt (siehe Teilnahmeantrag).
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
— Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister,
— Der Beruf des Architekten und des Landschaftsarchitekten liegt als Berufsqualifikation vor.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Berufshaftpflichtversicherungsdeckung: Personenschäden müssen mit mind. 1,5 Mio. EUR abgedeckt sein, sonstige Schäden mit mind. 1 Mio. EUR (siehe Teilnahmeantrag),
— Eigenerklärung über den Gesamtjahresumsatz (Mindestjahresumsatz beträgt [Betrag gelöscht] EUR netto).
Bietergemeinschaften/Zulassungsbereich:
Für die Teilnahme am Wettbewerb wird die Qualifikation des Architekten und des Landschaftsarchitekten vorausgesetzt. Die Teilnahme am Wettbewerb ist nur in Verbindung (zwingende Zusammenarbeit) von Architekten und Landschaftsarchitekten möglich.
Weitere Beauftragung:
Bei der Umsetzung des Projekts ist einer der Preisträger, unter Berücksichtigung der Empfehlung des Preisgerichts, mit den weiteren Planungsleistungen (HOAI § 34 und §39 LPH 1 bis Abschluss LPH 5 gemäß RPW) zu beauftragen, sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis Abschluss 5. Es ist beabsichtigt, dem Auftragnehmer bei Fortsetzung der Planung und Durchführung der Baumaßnahme die weiteren Leistungsphasen 6 bis 7 und 8 bis 9 (optional) zu übertragen. Bei Bewerbergemeinschaften sind die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zu beauftragen. Im Falle einer weiteren Beauftragung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Preisträgers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Art und Umfang der Beauftragung müssen sicherstellen, dass die Qualität des Wettbewerbsentwurfs umgesetzt wird. Die Beauftragung steht unter haushaltsrechtlichem Vorbehalt. Die Auswahl erfolgt im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens nach VgV.
Das Wettbewerbsergebnis der Preise wird in den Zuschlagskriterien im Verhandlungsverfahren wie folgt gewertet:
— 1. Preis 100 %,
— 2. Preis 75 %,
— 3. Preis 50 %.
Voraussichtliche Termine:
— Bereitstellung der Auslobungsunterlagen: 19.3.2021,
— Kolloquium: Ende März 2021,
— Abgabe Wettbewerbsarbeiten: 8.6.2021,
— Preisgerichtssitzung: 15.7.2021.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird
(§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die anfängliche Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrages gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsabschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland