Digitalisierung der OVB-Betriebs- und Vertriebstechnik Referenznummer der Bekanntmachung: ICTS-VKBGL-FSD
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Offenbach am Main
NUTS-Code: DE713 Offenbach am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 63065
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ovb-of.de
Abschnitt II: Gegenstand
Digitalisierung der OVB-Betriebs- und Vertriebstechnik
Beschaffung von 110 Bordrechnern/Fahrscheindrucker einschließlich Zusatzkomponenten für den Busbetrieb und die Anbindung an das bestehende ITCS- und Kommunikationssystem.
Offenbach am Main
Im Rahmen des Förderprojektes „Digitalisierung der OVB Betriebs- und Vertriebstechnik“ (ICTS-VKBGL) mit dem Förderkennzeichen 16DKVS1010 werden neue Busdrucker beschafft und an das bestehende ITCS- und Kommunikationssystem angeschlossen. Das Hintergrundsystem wertet die von den Busdruckern bereitgestellten Daten aus und stellt diese in verschiedenen Bedieneroberflächen zur Verfügung. Außerdem versorgt es die Busdrucker mit Daten zu Fahrplan, Tarif, Fahrerstammdaten, Ansagen als MP3 und Bildda-teien für die TFT-Bildschirme im Bus (Infotainment). Des Weiteren werden die Drucker in den Bussen als ITCS-Bordrechner und als Verkaufsgerät (Fahrscheinverkauf), sowie in den Vorverkaufsstellen als Verkaufsgerät (Fahrscheinverkauf) verwendet.
Abschnitt IV: Verfahren
- Zusätzliche Lieferungen, deren Beschaffung den strengen Vorschriften der Richtlinie genügt
Nach § 13 Abs. 2 Nr. 5 SektVO können Aufträge im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben werden, wenn zusätzliche Lieferleistungen des ursprünglichen Auftragnehmers beschafft werden sollen, die entweder zur teilweisen Erneuerung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen bestimmt sind, und ein Wechsel des Unternehmens dazu führen würde, dass der Auftraggeber eine Leistung mit unterschiedlichen technischen Merkmalen kaufen müsste und dies eine technische Unvereinbarkeit oder unverhältnismäßige technische Schwierigkeiten bei Gebrauch und Wartung mit sich bringen würde.
Das bestehende Hintergrundsystem (HGS) wurde bei der Firma IVU Traffic Technologies AG beschafft und soll mindestens bis ins Jahr 2027 weiterbetrieben werden. Die Beschaffung der Leistung dient zur teilweisen Erneuerung der von der Firma IVU Traffic Technologies AG bereits erbrachten Leistungen. Nach Maßgabe dieser Vorschrift soll die zu beauftragende Lieferleistung bei dem ursprünglichen Auftragnehmer der Firma IVU Traffic Technologies AG in Auftrag gegeben werden nach § 13 Abs. 2 Nr. 5 SektVO. Danach können Aufträge im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben werden, wenn zusätzliche Lieferleistungen des ursprünglichen Auftragnehmers beschafft werden sollen, die entweder zur teilweisen Erneuerung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen bestimmt sind, und ein Wechsel des Unternehmens dazu führen würde, dass der Auftraggeber eine Leistung mit unterschiedlichen technischen Merkmalen kaufen müsste und dies eine technische Unvereinbarkeit oder unverhältnismäßige technische Schwierigkeiten bei Gebrauch und Wartung mit sich bringen würde. Ein Wechsel des Unternehmens würde dazu führen, dass der AG eine Leistung mit unterschiedlichen technischen Merkmalen kaufen müsste und dies eine technische Unvereinbarkeit und/oder unverhältnismäßige technische Schwierigkeiten bei Gebrauch und Wartung mit sich bringen würde gemäß einer externen fachtechnischen Stellungnahme vom 7.12.2020.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Digitalisierung der OVB-Betriebs- und Vertriebstechnik
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12161
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [removed] / [removed]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).