Technische Anlagen in Außenanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 3BA-TGA_A_01
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60389
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bgu-frankfurt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Technische Anlagen in Außenanlagen
Herstellen von erdverlegten Rohrleitungen für:
— Trinkwasser,
— Löschwasser,
— Gartenwasser.
Sowie Leerrohren und Zugschächten für die nachträgliche Einbringng von Elektrokabeln.
BG Unfallklinik Frankfurt gGmbH Friedberger
Landstraße 430
60389 Frankfurt am Main
Herstellen von erdverlegten Rohrleitungen für:
— Trinkwasser,
— Löschwasser,
— Gartenwasser.
Sowie Leerrohren und Zugschächten für die nachträgliche Einbringng von Elektrokabeln.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Erklärung zur Gewerbeanmeldung, Eintragung in das Handelsregister und in die Handwerksrolle gemäß Angaben in der Erklärung zur Eignung (Formular 124),
— Eigenerklärung gemäß Erklärung zur Eignung (Formular 124), dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt,
— Angaben gemäß Erklärung zur Eignung (Formular 124) zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen sowie Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG gemäß Erklärung zur Eignung (Formular 124),
— Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft gemäß Erklärung zur Eignung (Formular 124).
— Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren gemäß Angaben in der Erklärung zur Eignung (Formular 124),
— Erklärung gemäß Angaben in der Erklärung zur Eignung (Formular 124), dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet bzw. ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde,
— Nachweis zum Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung vor Ausführung der Leistungen und Aufrechterhaltung bis zur Beendigung der Leistungen auf eigene Kosten. Die Deckungssummen müssen pro Schadensfall mindestens betragen:
—— [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden,
—— [Betrag gelöscht] EUR für Vermögens- und Sachschäden.
Und müssen jährlich mindestens 2 Mal in voller Höhe ungeschmälert zur Verfügung stehen (2-fach Maximierung). Der Nachweis der Deckungssummen kann nicht durch die Angabe der Nummer des für den öffentlichen Auftraggeber zugänglichen Präqualifikationsregisters geführt werden.
— Erklärung über in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren vergleichbare Leistungen gemäß Angaben in der Erklärung zur Eignung (Formular 124). Der Nachweis kann nicht durch die Angabe der Nummer des für den öffentlichen Auftraggeber zugänglichen Präqualifikationsregisters geführt werden,
— Erklärung gemäß Angaben in der Erklärung zur Eignung (Formular 124), dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
— Erfahrung mit vergleichbaren Leistungen in den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren im Sinne von § 6a EU Ziffer 3a) VOB/A.
Zahlung von Tarif- und Mindestlöhnen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHHD8J1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 ff. GWB bei der unter Vl.4.1) genannten Stelle einleiten.
Der Antrag in unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).