Elektroinstallationsarbeiten in den Schulen des Wetteraukreises (Rahmenvereinbarung) zur Umsetzung des DigitalPakt Referenznummer der Bekanntmachung: 20-5-0241
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Friedberg
NUTS-Code: DE71E Wetteraukreis
Postleitzahl: 61169
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wetteraukreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Elektroinstallationsarbeiten in den Schulen des Wetteraukreises (Rahmenvereinbarung) zur Umsetzung des DigitalPakt
Elektroinstallationsarbeiten, WLAN- und IT-Verkabelung in den Schulen des Wetteraukreises, Rahmenvereinbarung zur Umsetzung des DigitalPakts Schulen in Hessen.
Wetteraukreis, mehrere Standorte
Der Wetteraukreis ist als Träger der Schulen im Landkreis u. a. für die Neu-, Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen, sowie für die Schul-IT und Einrichtungen zuständig. Mit dem „DigitalPakt Schule“ sollen auf technischer Ebene die Voraussetzungen geschaffen werden, um digitalen Medien in der pädagogischen Arbeit zu nutzen und die für die berufliche Zukunft der Schüler erforderliche digitale Kompetenz zu vermitteln.
Im Rahmen des „DigitalPakts Schulen in Hessen“ werden an verschiedenen Schulstandorten im Wetteraukreis die Netzwerkinfrastruktur und Elektroinstallationen erneuert und erweitert. Die Ausschreibung umfasst die Abwicklung von Einzelprojekten an den Schulstandorten im Wetteraukreis zur Erweiterung und Erneuerung vorhandener Elektroinstallationen, angepasst an die aktuellen Anforderungen an die Netzwerkinfrastruktur. Ziel ist der Ausbau eines leistungsstarken und flächendeckenden WLAN-Netzes unter Betrachtung der vorhandenen EDV-Infrastrukturen88 Schulstandorte und 8 Außenstellen werden vom Wetteraukreis unterhalten. Im Rahmen des kontinuierlichen Ausbaus der IT-Ausstattung der Schulen im Wetteraukreis und Mithilfe des Förderprogrammes des Bundes und des Landes Hessen „DigitalPakt Schule“ wird an den Schulstandorten die Netzwerkinfrastruktur (mit leistungsfähigem WLAN analog den Vorgaben sowie durch strukturierte Datenverkabelung) erneuert, angepasst bzw. ergänzt.
Die durchzuführenden Arbeiten und Ziel der Rahmenvereinbarung sind primär die Erweiterung und die Erneuerung der Netzwerkverkabelung (LAN) von Unterrichtsräumen, Multifunktionsräumen (Mensen, Aulen, Turnhallen) und Sporthallen, sowie die Errichtung und/oder die Erneuerung von Server- und Verteilerschränken, die Errichtung und/oder die Erneuerung der der Infrastruktur zur Errichtung von Wireless-Netzwerken (WLAN) und die Montage von Interaktiven-Schultafeln (IAS) einschließlich der benötigten Verkabelung. Die Errichtung von Wireless-Netzwerken erfolgt anhand einer im Vorfeld erstellten WLAN-Planung, welche dem AN durch den AG zur Verfügung gestellt wird. Die zur Projektabwicklung erforderliche Planungen (Entwurfs- oder Ausführungspläne und Skizzierungen, etc.) werden dem AN soweit möglich durch den AG zur Verfügung gestellt. Zum Abschluss eines Einzelprojektes sind von dem AN Dokumentationsunterlagen zu erstellen bzw. vorhandene Dokumentationsunterlagen sind zu überarbeiten und zu ergänzen und mit dem AG abzustimmen.
Künftig wird ein Fachplanungsbüro die Begleitung des Projektes „Umsetzung des DigitalPakts in den Schulen des Wetteraukreises“ übernehmen (Infos und ggf. Aufforderung zur Zusammenarbeit in einzelnen Projekten folgen zu gegebener Zeit).
Mit einem Großteil der Aufträge ist innerhalb der ersten 24 Monate der Laufzeit des Rahmenvertrages zu rechnen.
Bei den durchzuführenden Projekten handelt es sich vorwiegend um Sonderbauten, in der Regel um Schulkomplexe (Grundschulen, Gesamtschulen, Gymnasien und Berufsschulen, etc.). Alle Arbeiten sind daher mit einer besonderen Umsicht durchzuführen (in der Regel während des normalen Schulbetriebes bzw. außerhalb der Hessischen Schulferien). Es ist alles zu vermeiden, was zu einer allgemeinen Gefahr und Störung des Schulbetriebes und/oder die Sicherheit der Schüler in Frage stellen kann. Mit eingeschränkter Bewegungsfreiheit in den Gebäuden und auf dem Gelände der jeweiligen Schule ist auszugehen und aufgrund gesetzlicher und rechtlicher Vorgaben mit Einschränkungen in Bezug auf Zugänglichkeiten zur jeweiligen Schule zu rechnen.
Personelle Qualifikation und Verfügbarkeit
Zur Durchführung der Einzelprojekte ist eine permanente Verfügbarkeit von mindestens 2 bis 6 Arbeitskräften in Abhängigkeit des Projektumfangs zu gewährleisten und für jederzeit eine 100%ige personelle Ausfallreserve zur Verfügung stehen. Es muss gewährleistet werden, dass permanent ein bauleitender Obermonteur mit mind. 5-jähriger Berufserfahrung auf der Baustelle vor Ort ist und dieser die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrscht. Monteure und Obermonteure müssen mindestens die Qualifikation als Geselle mit Gesellenbrief oder Facharbeiter mit Facharbeiterbrief erfüllen. Die vorgegebenen Reaktions- bzw. Ausführungszeiten sind einzuhalten.
Vorschriften
Grundlagen sind die Verwaltungsgrundlagen des „DigitalPakts Schule“, die „Ausstattungsstandards im Pädagogischen Schulnetz der Schulen im Wetteraukreis“ sowie bei jeglichem Eingriff in die Bausubstanz das Handbuch „Wirtschaftliches Bauen des Wetteraukreises“, das aktuell gültige Hygienekonzept im Bau des Bundes. Zur Umsetzung sind alle weiteren Informationen und Vorgaben zwingend zu beachten, die dem Leistungsverzeichnis beigelegt sind. Alle für die auszuführenden Leistungen geltenden und einschlägigen Gesetze, Normen, Standards usw. sind einzuhalten, in diesem Zusammenhang wird auf DIN 276 hingewiesen. Für die Lieferung und Verlegung gelten generell die entsprechenden VDE-Vorschriften sowie die vom VDE herausgegebenen Schriftenreihen. Die festgelegten Prozesse des mit dem für die Schulen des Wetteraukreises zuständigen IT-Support (HORN & COSIFAN Computersysteme GmbH, Frankfurt am Main) sind ebenfalls zwingend zu beachten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Vorzulegende Eignungsnachweise/-angaben des Bieters:
a) Aussagekräftige Unternehmensdarstellung und der für die Ausführung verantwortlichen Personen bzw. deren Vertreter,
b) Aktueller Nachweis der Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister, nicht älter als 3 Monate,
c) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB, Angabe zu Berufsverboten oder Gewerbeuntersagung, Insolvenz und Eintragung ins Gewerbezentralregister (Beiblatt zu 124 Eigenerklärung),
d) Geforderte Eignungsnachweise gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig,
e) Eigenerklärung des Bieters zur Eignung und Anerkennung der besonderen Bedingungen für die Ausführung.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen – Vorzulegende Eignungsnachweise/-angaben des Bieters:
a) Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters und seinen Umsatz für Leistungen, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind (Bereich WLAN-Ausleuchtung/-Planung) in den letzten 3 Geschäftsjahren (§ 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV).
b) Es ist eine gültige Haftpflichtpflichtversicherung (§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV) bei einem EU-zugelassenen Haftpflichtversicherer bzw. Kreditinstitut nachzuweisen, die Begrenzung innerhalb eines Versicherungsjahres mindestens. 2 fach. Die Gültigkeit während ist während des Zeitraums des Rahmenvertrages lückenlos nachgewiesen werden.
c) Geforderte Eignungsnachweise gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
d) Verpflichtungserklärung zu Tariftreue/Mindestentgelt nach HVTG.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen – Vorzulegende Eignungsnachweise/-angaben des Bieters:
a) Nachweis der Qualifikation der Firma (eingetragener Meisterbetrieb) und des für das Projekt verantwortlichen Personals (§ 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV): Mind. 5-jährige Berufserfahrung des Obermonteurs/Monteurs dies gilt auch für die vorzuhaltende personelle Vertretungsreserve (100 % Vertretung).
b) Angabe Referenzprojekt(e), falls vorhanden: Nachweis über die Durchführung von vergleichbaren Projekten (Elektroinstallationsarbeiten, WLAN/IT-Verkabelung) für einen öffentlichen Auftraggeber / Nachweis über die Durchführung von vergleichbaren Projekten im laufenden Betrieb.
c) Geforderte Eignungsnachweise gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
d) Personelle Besetzung für die o. g. Fachplanungsleistungen: Benennung eines leistungsfähigen Teams (Verpflichtung des Einsatzes von mindestens einem Obermonteur oder einem Monteur + einem Helfer); Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind).
e) Vorhalten einer jederzeit einsatzbereiten 100 % Vertretung für das unter III.1.3) a) genannten Teams (Benennung eines kompletten Ersatz-Teams mit beruflicher Qualifikation).
f) Abgabe einer Erklärung zur Anerkennung und Einhaltung der Vertragsbedingungen: Anerkennung und Einhaltung der der Maßnahme unterliegenden besonderen Bedingungen sowie aller Gesetze und Vorschriften, welche sich auf die Bereiche Elektroinstallationsarbeiten, WLAN- und IT-Verkabelung im Zusammenhang mit Aufbau und Betrieb von Drahtlosnetzwerken gründen; Anerkennung und Einhaltung der vom Auftraggeber vorgegebenen Grundlagen: Verwendung der deutschen Sprache bei allen Geschäftsvorgängen und bei der Ausführung der Aufträge, lückenlos nachzuweisende Gültigkeit der Haftpflicht-Versicherung; Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit, illegalem Arbeitnehmermissbrauch und Leistungsmissbrauch i.S.d. SGB III, AÜG und SchwarzArbG; Erklärung zum Ausschluss falscher Erklärungen.
Sprache, die im Vergabeverfahren und bei der Ausführung des Auftrags angewendet wird: Deutsch.
Abschnitt IV: Verfahren
Wetteraukreis Fachdienst 1.5.1 Zentrale Vergabestelle, Europaplatz, 61169 Friedberg Deutschland
Aufgrund der Corona-Pandemie finden alle Angebotsöffnungen im Rahmen von Öffnungsterminen gemäß § 14 VOB/A statt. Das Beisein von Bietern oder deren Bevollmächtigten bei der Angebotseröffnung ist derzeit nicht möglich.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Rückfragen zum Verfahren sind ausschließlich im Vergabeportal der eHAD über die Nachrichtenfunktion zu richten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Fax: [removed] / [removed]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Fax: [removed] / [removed]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Fax: [removed] / [removed]