Beschaffung einer mobilen ESTW-Schulungsanlage für ESTW-Fahrdienstleiter
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60326
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bahn.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung einer mobilen ESTW-Schulungsanlage für ESTW-Fahrdienstleiter
Beschaffung einer mobilen ESTW-Schulungsanlage für ESTW-Fahrdienstleiter
DB Netz AG, Betriebszentrale (I.NB.W-B 2)
Hansastr. 15
47058 Duisburg
Beschaffung einer mobilen ESTW-Schulungsanlage für ESTW-Fahrdienstleiter.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Beschaffung einer mobilen ESTW-Schulungsanlage für ESTW-Fahrdienstleiter
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Malsdorf
NUTS-Code: DEA15 Mönchengladbach, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24109
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse: www.scheidt&bachman-st.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§168 Abs.2, S1 GWB)
Die Zuschlagserteilung ist möglich, 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder Email, bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post. (§134 Abs. 2 GWB)
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, das die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw.
— soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
— bis zum Ablauf der Teilnahme – bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§160 Abs. 3 S1 Nr. 1-3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen vergangen sind (§160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die im §135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
DB Netz AG, Betriebszentrale (I.NB.W-B 2)
Hansastr. 15
47058 Duisburg
Beschaffung einer mobilen ESTW-Schulungsanlage für ESTW-Fahrdienstleiter
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Malsdorf
NUTS-Code: DEA15 Mönchengladbach, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24109
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse: www.scheidt&bachman-st.de
Beschaffung einer weiteren Anlage; Abwicklung über RV
Beschaffung einer weiteren Anlage