Generalplanerleistungen für Flugsicherungs-Radaranlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 9071
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Langen
NUTS-Code: DE DEUTSCHLAND
Postleitzahl: 63225
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]7
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dfs.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalplanerleistungen für Flugsicherungs-Radaranlagen
Die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH betreibt derzeit 30 zivile Luftraum-Radaranlagen. Im Zeitraum bis 2034 ist die technische Erneuerung dieser Radaranlagen geplant. Das Radar Erneuerungsprojekt hierfür hat die Bezeichnung MaRS (Modernisation and Replacement of Surveillance Infrastructure). Im Rahmen dieses Projekts müssen mehrere neue Radaranlagen errichtet werden. Bestehende Radaranlagen werden entweder umgebaut und saniert oder abgebrochen und durch einen Neubau an gleicher Stelle ersetzt.
Folgende Leistungen sind zu planen:
— Neubau von Interims Radaranlagen einschließlich dem späteren Rückbau und der Renaturierung des Interimsstandorts.
— Neubau von permanenten Radaranlagen sowie vorheriger Rückbau von bestehenden Radaranlagen an einigen Standorten.
— Umbau, Sanierung und technische Umrüstung sowie an einigen Standorten auch Rückbauten von bestehenden Radaranlagen.
Nähere Beschreibung der ausgeschriebenen Leistungen – siehe Ziffer II.2.4.
Neubau von ca. 8 Interims Radaranlagen einschließlich dem späteren Rückbau und der Renaturierung des Interimsstandorts
Bundesweit
Die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH betreibt derzeit 30 zivile Luftraum-Radaranlagen. Im Zeitraum bis 2034 ist die technische Erneuerung dieser Radaranlagen geplant. Das Radar Erneuerungsprojekt hierfür hat die Bezeichnung MaRS (Modernisation and Replacement of Surveillance Infrastructure). Im Rahmen dieses Projekts müssen mehrere neue Radaranlagen errichtet werden. Bestehende Radaranlagen werden entweder umgebaut und saniert oder abgebrochen und durch einen Neubau an gleicher Stelle ersetzt.
Eine Radaranlage besteht im Regelfall aus einem Technikgebäude und einem Turm als Antennenträger für die Radar-Antennenanlage. An derzeit 2 Standorten ist die Radar-Antennenanlage direkt auf dem Dach eines Gebäudes montiert.
In den Technikgebäuden sind die Systemkomponenten der Radartechnik installiert sowie die Anlagen der versorgungstechnischen Systeme, die zum Betrieb der Radartechnik erforderlich sind. Bei den versorgungstechnischen Systemen handelt es sich um folgende Anlagen:
— Klimaanlagen.
— Netzersatzanlagen (NEA).
— Anlagen für unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV-Anlagen).
— Anlagen der allgemeinen Stromversorgung.
— Anlagen der Gebäudeleittechnik (GLT).
— Anlagen der allgemeinen Datentechnik.
Die bestehenden Türme für die Radar-Antennenanlagen sind entweder als Betontürme oder als Stahlgittertürme in unterschiedlichen Höhen von rd. 30 m bis zu rd. 70 m ausgeführt. Die bestehenden Türme sind teilweise mit einem Aufzug im Turmschaft und teilweise nur mit einer Treppe ausgestattet. Die neuen Türme sollen grundsätzlich als Betontürme, teils mit Aufzug und teils ohne Aufzug ausgeführt werden. Die Radaranlagen werden ohne permanente personelle Besetzung betrieben. Personal ist nur für Montage,- Wartungs- und Reparaturarbeiten vor Ort.
Die neuen Technikgebäude sollen entweder als Modulgebäude oder als Festbauten in Beton Fertigteilbauweise ausgeführt werden. Die neuen Technikgebäude sollen als Funktionsgebäude mit Metallfassade teils als eingeschossiges und teils als zweigeschossiges Gebäude, jeweils mit einem Pultdach ausgeführt werden.
Folgende Leistungen sind zu planen:
Los 1:
— Neubau von ca. 8 Interims Radaranlagen einschließlich dem späteren Rückbau und der Renaturierung des Interimsstandorts.
Los 2:
— Neubau von ca. 7 permanenten Radaranlagen sowie vorheriger Rückbau von bestehenden Radaranlagen.
Los 3:
— Umbau, Sanierung und technische Umrüstung sowie an einigen Standorten auch Rückbauten von ca. 24 bestehenden Radaranlagen.
Die Leistungen sollen als Generalplanungsleistungen vergeben werden. Die Generalplanung umfasst folgende Leistungsbilder:
— Objektplanung für Ingenieurbauwerke.
— Tragwerkplanung.
— Technische Gebäudeausrüstung (Stromversorgung, Datentechnik, Gebäudeleittechnik).
— Brandschutzplanung.
Aufgrund der unterschiedlichen Planungsleistungen für Interims Radaranlagen, permanenten Radaranlagen sowie den Umbau,- Sanierungs- und Rückbaumaßnahmen an bestehenden Radaranlagen werden die Planungsleistungen in 3 Lose aufgeteilt.
Der gesamte Leistungsumfang soll stufenweise vergeben werden. Jede Radaranlage stellt dabei jeweils eine eigene Leistungsstufe dar. In jeder Leistungsstufe werden die jeweiligen Leistungsphasen 1-9 gemäß HOAI 2013 beauftragt.
Option zur stufenweisen Vergabe:
Mit Vertragsabschluss wird zunächst nur die erste Leistungsstufe des jeweiligen Loses beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der weiteren Leistungsstufen besteht nicht.
Die Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber erfolgt anhand der Befähigung zur Berufsausübung der Bewerber sowie der nachgewiesenen wirtschaftlichen / finanziellen und technischen / beruflichen Leistungsfähigkeit für die Architekten inkl. der für die Generalplanung beteiligten Büros (TGA und Tragwerksplanung).
In die Bewertung der vorgelegten Teilnahmeanträge fließen die Ergebnisse der Bewertung der wirtschaftlichen / finanziellen Leistungsfähigkeit zu 30 % und die Ergebnisse der Bewertung der technischen / beruflichen Leistungsfähigkeit zu 70 % ein.
Bewertungskriterien und Gewichtung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (kaufmännische Bewertung) (Gesamtgewichtung 30 %):
1. Unternehmensdarstellung des Bewerbers (Generalplaner) und der beteiligten Büros TGA und Tragwerksplanung bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart: Vorstellung des Unternehmens, u.a. historische Entwicklung, Organisation, Eigentums- und Beteiligungsstrukturen, etc. Darstellung der Kernkompetenzen / des Schwerpunktes der Geschäftstätigkeit, sowie die Bedeutung des entsprechenden Geschäftsfeldes bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart (geht zu 20 % in die kaufmännische Bewertung ein).
2. Bonitätsbewertung des Bewerbers (Generalplaner) und der beteiligten Büros TGA und Tragwerksplanung durch die Fa. Creditreform (die Bewertung wird durch die DFS eingeholt). Sollte ein Teilnehmer nicht bei Creditreform gelistet sein, so muss eine positive Bonitätserklärung der Hausbank mit dem Teilnahmeantrag mit eingereicht werden (die Überprüfung ob ein Teilnehmer gelistet ist, hat durch das teilnehmende Unternehmen vorab selbst zu erfolgen) (geht zu 70 % in die kaufmännische Bewertung ein).
3. Umsatzentwicklung des Bewerbers (Generalplaner) und der beteiligten Büros TGA und Tragwerksplanung der letzten 3 Geschäftsjahre bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart (geht zu 10 % in die kaufmännische Bewertung ein).
Bewertungskriterien und Gewichtung der Fachkunde und technischen Leistungsfähigkeit (fachliche Bewertung) (Gesamtgewichtung 70 %):
1. Darstellung realisierter Aufträge des Bewerbers (Generalplaner) in vergleichbarer Größenordnung und vergleichbarer Leistungsart (in Form von Referenzen mit detaillierter Projektbeschreibung) insbesondere in der unter Punkt II.1.4 genannten Leistungen (z.B. für Fernmeldetürme, Gebäude mit hohem Technikanteil, Abwicklung von ähnlichen Projekten als Generalplaner) mit Angabe des Realisierungszeitraumes und Nennung von Auftraggebern sowie Auftragswerten, die in den vergangenen Jahren abgewickelt wurden. Bewertet wird die Vergleichbarkeit und Übereinstimmung der eingereichten Referenzen in Bezug auf die ausgeschriebene Leistungsart und Größenordnung auch für Arbeiten im sicherheitsrelevanten Bereich (geht zu 45 % in die fachliche Bewertung ein).
2. Darstellung realisierter Aufträge der beteiligten Büros (TGA und Tragwerksplanung) in vergleichbarer Größenordnung und vergleichbarer Leistungsart (in Form von Referenzen mit detaillierter Projektbeschreibung) insbesondere in der unter Punkt II.1.4 genannten Leistungen (z.B. für Fernmeldetürme, Gebäude mit hohem Technikanteil) mit Angabe des Realisierungszeitraumes und Nennung von Auftraggebern sowie Auftragswerten, die in den vergangenen Jahren abgewickelt wurden. Bewertet wird die Vergleichbarkeit und Übereinstimmung der eingereichten Referenzen in Bezug auf die ausgeschriebene Leistungsart und Größenordnung auch für Arbeiten im sicherheitsrelevanten Bereich (geht zu 30 % in die fachliche Bewertung ein).
3. Darstellung der Erfahrung mit der Koordination von Fachplanern für technische Gewerke und Tragwerksplaner (geht zu 15 % in die fachliche Bewertung ein).
4. Angaben gemäß § 46 (3) Ziffer 3 VgV Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung des Generalplaners (geht zu 5 % in die fachliche Bewertung ein).
5. Angaben gemäß § 46 (3) Ziffer 3 VgV Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung des TGA und Tragwerkplaners (geht zu 5 % in die fachliche Bewertung ein).
Siehe Ziffer II.2.4
Neubau von ca. 7 permanenten Radaranlagen sowie vorheriger Rückbau von bestehenden Radaranlagen
Bundesweit
Die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH betreibt derzeit 30 zivile Luftraum-Radaranlagen. Im Zeitraum bis 2034 ist die technische Erneuerung dieser Radaranlagen geplant. Das Radar Erneuerungsprojekt hierfür hat die Bezeichnung MaRS (Modernisation and Replacement of Surveillance Infrastructure). Im Rahmen dieses Projekts müssen mehrere neue Radaranlagen errichtet werden. Bestehende Radaranlagen werden entweder umgebaut und saniert oder abgebrochen und durch einen Neubau an gleicher Stelle ersetzt.
Eine Radaranlage besteht im Regelfall aus einem Technikgebäude und einem Turm als Antennenträger für die Radar-Antennenanlage. An derzeit 2 Standorten ist die Radar-Antennenanlage direkt auf dem Dach eines Gebäudes montiert.
In den Technikgebäuden sind die Systemkomponenten der Radartechnik installiert sowie die Anlagen der versorgungstechnischen Systeme, die zum Betrieb der Radartechnik erforderlich sind. Bei den versorgungstechnischen Systemen handelt es sich um folgende Anlagen:
— Klimaanlagen.
— Netzersatzanlagen (NEA).
— Anlagen für unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV-Anlagen).
— Anlagen der allgemeinen Stromversorgung.
— Anlagen der Gebäudeleittechnik (GLT).
— Anlagen der allgemeinen Datentechnik.
Die bestehenden Türme für die Radar-Antennenanlagen sind entweder als Betontürme oder als Stahlgittertürme in unterschiedlichen Höhen von rd. 30 m bis zu rd. 70 m ausgeführt. Die bestehenden Türme sind teilweise mit einem Aufzug im Turmschaft und teilweise nur mit einer Treppe ausgestattet. Die neuen Türme sollen grundsätzlich als Betontürme, teils mit Aufzug und teils ohne Aufzug ausgeführt werden. Die Radaranlagen werden ohne permanente personelle Besetzung betrieben. Personal ist nur für Montage,- Wartungs- und Reparaturarbeiten vor Ort.
Die neuen Technikgebäude sollen entweder als Modulgebäude oder als Festbauten in Beton Fertigteilbauweise ausgeführt werden. Die neuen Technikgebäude sollen als Funktionsgebäude mit Metallfassade teils als eingeschossiges und teils als zweigeschossiges Gebäude, jeweils mit einem Pultdach ausgeführt werden.
Folgende Leistungen sind zu planen:
Los 1:
— Neubau von ca. 8 Interims Radaranlagen einschließlich dem späteren Rückbau und der Renaturierung des Interimsstandorts.
Los 2:
— Neubau von ca. 7 permanenten Radaranlagen sowie vorheriger Rückbau von bestehenden Radaranlagen.
Los 3:
— Umbau, Sanierung und technische Umrüstung sowie an einigen Standorten auch Rückbauten von ca. 24 bestehenden Radaranlagen.
Die Leistungen sollen als Generalplanungsleistungen vergeben werden. Die Generalplanung umfasst folgende Leistungsbilder:
— Objektplanung für Ingenieurbauwerke.
— Tragwerkplanung.
— Technische Gebäudeausrüstung (Stromversorgung, Datentechnik, Gebäudeleittechnik).
— Brandschutzplanung.
Aufgrund der unterschiedlichen Planungsleistungen für Interims Radaranlagen, permanenten Radaranlagen sowie den Umbau,- Sanierungs- und Rückbaumaßnahmen an bestehenden Radaranlagen werden die Planungsleistungen in 3 Lose aufgeteilt.
Der gesamte Leistungsumfang soll stufenweise vergeben werden. Jede Radaranlage stellt dabei jeweils eine eigene Leistungsstufe dar. In jeder Leistungsstufe werden die jeweiligen Leistungsphasen 1-9 gemäß HOAI 2013 beauftragt.
Option zur stufenweisen Vergabe:
Mit Vertragsabschluss wird zunächst nur die erste Leistungsstufe des jeweiligen Loses beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der weiteren Leistungsstufen besteht nicht.
Die Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber erfolgt anhand der Befähigung zur Berufsausübung der Bewerber sowie der nachgewiesenen wirtschaftlichen / finanziellen und technischen / beruflichen Leistungsfähigkeit für die Architekten inkl. der für die Generalplanung beteiligten Büros (TGA und Tragwerksplanung).
In die Bewertung der vorgelegten Teilnahmeanträge fließen die Ergebnisse der Bewertung der wirtschaftlichen / finanziellen Leistungsfähigkeit zu 30 % und die Ergebnisse der Bewertung der technischen / beruflichen Leistungsfähigkeit zu 70 % ein.
Bewertungskriterien und Gewichtung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (kaufmännische Bewertung) (Gesamtgewichtung 30 %):
1. Unternehmensdarstellung des Bewerbers (Generalplaner) und der beteiligten Büros TGA und Tragwerksplanung bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart: Vorstellung des Unternehmens, u.a. historische Entwicklung, Organisation, Eigentums- und Beteiligungsstrukturen, etc. Darstellung der Kernkompetenzen / des Schwerpunktes der Geschäftstätigkeit, sowie die Bedeutung des entsprechenden Geschäftsfeldes bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart (geht zu 20 % in die kaufmännische Bewertung ein).
2. Bonitätsbewertung des Bewerbers (Generalplaner) und der beteiligten Büros TGA und Tragwerksplanung durch die Fa. Creditreform (die Bewertung wird durch die DFS eingeholt). Sollte ein Teilnehmer nicht bei Creditreform gelistet sein, so muss eine positive Bonitätserklärung der Hausbank mit dem Teilnahmeantrag mit eingereicht werden (die Überprüfung ob ein Teilnehmer gelistet ist, hat durch das teilnehmende Unternehmen vorab selbst zu erfolgen) (geht zu 70 % in die kaufmännische Bewertung ein).
3. Umsatzentwicklung des Bewerbers (Generalplaner) und der beteiligten Büros TGA und Tragwerksplanung der letzten 3 Geschäftsjahre bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart (geht zu 10 % in die kaufmännische Bewertung ein).
Bewertungskriterien und Gewichtung der Fachkunde und technischen Leistungsfähigkeit (fachliche Bewertung) (Gesamtgewichtung 70 %):
1. Darstellung realisierter Aufträge des Bewerbers (Generalplaner) in vergleichbarer Größenordnung und vergleichbarer Leistungsart (in Form von Referenzen mit detaillierter Projektbeschreibung) insbesondere in der unter Punkt II.1.4 genannten Leistungen (z.B. für Fernmeldetürme, Gebäude mit hohem Technikanteil, Abwicklung von ähnlichen Projekten als Generalplaner) mit Angabe des Realisierungszeitraumes und Nennung von Auftraggebern sowie Auftragswerten, die in den vergangenen Jahren abgewickelt wurden. Bewertet wird die Vergleichbarkeit und Übereinstimmung der eingereichten Referenzen in Bezug auf die ausgeschriebene Leistungsart und Größenordnung auch für Arbeiten im sicherheitsrelevanten Bereich (geht zu 45 % in die fachliche Bewertung ein).
2. Darstellung realisierter Aufträge der beteiligten Büros (TGA und Tragwerksplanung) in vergleichbarer Größenordnung und vergleichbarer Leistungsart (in Form von Referenzen mit detaillierter Projektbeschreibung) insbesondere in der unter Punkt II.1.4 genannten Leistungen (z.B. für Fernmeldetürme, Gebäude mit hohem Technikanteil) mit Angabe des Realisierungszeitraumes und Nennung von Auftraggebern sowie Auftragswerten, die in den vergangenen Jahren abgewickelt wurden. Bewertet wird die Vergleichbarkeit und Übereinstimmung der eingereichten Referenzen in Bezug auf die ausgeschriebene Leistungsart und Größenordnung auch für Arbeiten im sicherheitsrelevanten Bereich (geht zu 30 % in die fachliche Bewertung ein).
3. Darstellung der Erfahrung mit der Koordination von Fachplanern für technische Gewerke und Tragwerksplaner (geht zu 15 % in die fachliche Bewertung ein).
4. Angaben gemäß § 46 (3) Ziffer 3 VgV Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung des Generalplaners (geht zu 5 % in die fachliche Bewertung ein).
5. Angaben gemäß § 46 (3) Ziffer 3 VgV Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung des TGA und Tragwerkplaners (geht zu 5 % in die fachliche Bewertung ein).
Siehe Ziffer II.2.4
Umbau, Sanierung und technische Umrüstung sowie an einigen Standorten auch Rückbauten von ca. 24 bestehenden Radaranlagen
Bundesweit
Die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH betreibt derzeit 30 zivile Luftraum-Radaranlagen. Im Zeitraum bis 2034 ist die technische Erneuerung dieser Radaranlagen geplant. Das Radar Erneuerungsprojekt hierfür hat die Bezeichnung MaRS (Modernisation and Replacement of Surveillance Infrastructure). Im Rahmen dieses Projekts müssen mehrere neue Radaranlagen errichtet werden. Bestehende Radaranlagen werden entweder umgebaut und saniert oder abgebrochen und durch einen Neubau an gleicher Stelle ersetzt.
Eine Radaranlage besteht im Regelfall aus einem Technikgebäude und einem Turm als Antennenträger für die Radar-Antennenanlage. An derzeit 2 Standorten ist die Radar-Antennenanlage direkt auf dem Dach eines Gebäudes montiert.
In den Technikgebäuden sind die Systemkomponenten der Radartechnik installiert sowie die Anlagen der versorgungstechnischen Systeme, die zum Betrieb der Radartechnik erforderlich sind. Bei den versorgungstechnischen Systemen handelt es sich um folgende Anlagen:
— Klimaanlagen,
— Netzersatzanlagen (NEA),
— Anlagen für unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV-Anlagen),
— Anlagen der allgemeinen Stromversorgung,
— Anlagen der Gebäudeleittechnik (GLT),
— Anlagen der allgemeinen Datentechnik.
Die bestehenden Türme für die Radar-Antennenanlagen sind entweder als Betontürme oder als Stahlgittertürme in unterschiedlichen Höhen von rd. 30 m bis zu rd. 70 m ausgeführt. Die bestehenden Türme sind teilweise mit einem Aufzug im Turmschaft und teilweise nur mit einer Treppe ausgestattet. Die neuen Türme sollen grundsätzlich als Betontürme, teils mit Aufzug und teils ohne Aufzug ausgeführt werden. Die Radaranlagen werden ohne permanente personelle Besetzung betrieben. Personal ist nur für Montage,- Wartungs- und Reparaturarbeiten vor Ort.
Die neuen Technikgebäude sollen entweder als Modulgebäude oder als Festbauten in Beton Fertigteilbauweise ausgeführt werden. Die neuen Technikgebäude sollen als Funktionsgebäude mit Metallfassade teils als eingeschossiges und teils als zweigeschossiges Gebäude, jeweils mit einem Pultdach ausgeführt werden.
Folgende Leistungen sind zu planen:
Los 1:
— Neubau von ca. 8 Interims Radaranlagen einschließlich dem späteren Rückbau und der Renaturierung des Interimsstandorts.
Los 2:
— Neubau von ca. 7 permanenten Radaranlagen sowie vorheriger Rückbau von bestehenden Radaranlagen.
Los 3:
— Umbau, Sanierung und technische Umrüstung sowie an einigen Standorten auch Rückbauten von ca. 24 bestehenden Radaranlagen.
Die Leistungen sollen als Generalplanungsleistungen vergeben werden. Die Generalplanung umfasst folgende Leistungsbilder:
— Objektplanung für Ingenieurbauwerke,
— Tragwerkplanung,
— Technische Gebäudeausrüstung (Stromversorgung, Datentechnik, Gebäudeleittechnik),
— Brandschutzplanung.
Aufgrund der unterschiedlichen Planungsleistungen für Interims Radaranlagen, permanenten Radaranlagen sowie den Umbau,- Sanierungs- und Rückbaumaßnahmen an bestehenden Radaranlagen werden die Planungsleistungen in 3 Lose aufgeteilt.
Der gesamte Leistungsumfang soll stufenweise vergeben werden. Jede Radaranlage stellt dabei jeweils eine eigene Leistungsstufe dar. In jeder Leistungsstufe werden die jeweiligen Leistungsphasen 1-9 gemäß HOAI 2013 beauftragt.
Option zur stufenweisen Vergabe:
Mit Vertragsabschluss wird zunächst nur die erste Leistungsstufe des jeweiligen Loses beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der weiteren Leistungsstufen besteht nicht.
Die Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber erfolgt anhand der Befähigung zur Berufsausübung der Bewerber sowie der nachgewiesenen wirtschaftlichen / finanziellen und technischen / beruflichen Leistungsfähigkeit für die Architekten inkl. der für die Generalplanung beteiligten Büros (TGA und Tragwerksplanung).
In die Bewertung der vorgelegten Teilnahmeanträge fließen die Ergebnisse der Bewertung der wirtschaftlichen / finanziellen Leistungsfähigkeit zu 30 % und die Ergebnisse der Bewertung der technischen / beruflichen Leistungsfähigkeit zu 70 % ein.
Bewertungskriterien und Gewichtung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (kaufmännische Bewertung) (Gesamtgewichtung 30 %):
1. Unternehmensdarstellung des Bewerbers (Generalplaner) und der beteiligten Büros TGA und Tragwerksplanung bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart: Vorstellung des Unternehmens, u.a. historische Entwicklung, Organisation, Eigentums- und Beteiligungsstrukturen, etc. Darstellung der Kernkompetenzen / des Schwerpunktes der Geschäftstätigkeit, sowie die Bedeutung des entsprechenden Geschäftsfeldes bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart (geht zu 20 % in die kaufmännische Bewertung ein).
2. Bonitätsbewertung des Bewerbers (Generalplaner) und der beteiligten Büros TGA und Tragwerksplanung durch die Fa. Creditreform (die Bewertung wird durch die DFS eingeholt). Sollte ein Teilnehmer nicht bei Creditreform gelistet sein, so muss eine positive Bonitätserklärung der Hausbank mit dem Teilnahmeantrag mit eingereicht werden (die Überprüfung ob ein Teilnehmer gelistet ist, hat durch das teilnehmende Unternehmen vorab selbst zu erfolgen) (geht zu 70 % in die kaufmännische Bewertung ein).
3. Umsatzentwicklung des Bewerbers (Generalplaner) und der beteiligten Büros TGA und Tragwerksplanung der letzten 3 Geschäftsjahre bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart (geht zu 10 % in die kaufmännische Bewertung ein).
Bewertungskriterien und Gewichtung der Fachkunde und technischen Leistungsfähigkeit (fachliche Bewertung) (Gesamtgewichtung 70 %):
1. Darstellung realisierter Aufträge des Bewerbers (Generalplaner) in vergleichbarer Größenordnung und vergleichbarer Leistungsart (in Form von Referenzen mit detaillierter Projektbeschreibung) insbesondere in der unter Punkt II.1.4 genannten Leistungen (z.B. für Fernmeldetürme, Gebäude mit hohem Technikanteil, Abwicklung von ähnlichen Projekten als Generalplaner) mit Angabe des Realisierungszeitraumes und Nennung von Auftraggebern sowie Auftragswerten, die in den vergangenen Jahren abgewickelt wurden. Bewertet wird die Vergleichbarkeit und Übereinstimmung der eingereichten Referenzen in Bezug auf die ausgeschriebene Leistungsart und Größenordnung auch für Arbeiten im sicherheitsrelevanten Bereich (geht zu 45 % in die fachliche Bewertung ein).
2. Darstellung realisierter Aufträge der beteiligten Büros (TGA und Tragwerksplanung) in vergleichbarer Größenordnung und vergleichbarer Leistungsart (in Form von Referenzen mit detaillierter Projektbeschreibung) insbesondere in der unter Punkt II.1.4 genannten Leistungen (z.B. für Fernmeldetürme, Gebäude mit hohem Technikanteil) mit Angabe des Realisierungszeitraumes und Nennung von Auftraggebern sowie Auftragswerten, die in den vergangenen Jahren abgewickelt wurden. Bewertet wird die Vergleichbarkeit und Übereinstimmung der eingereichten Referenzen in Bezug auf die ausgeschriebene Leistungsart und Größenordnung auch für Arbeiten im sicherheitsrelevanten Bereich (geht zu 30 % in die fachliche Bewertung ein).
3. Darstellung der Erfahrung mit der Koordination von Fachplanern für technische Gewerke und Tragwerksplaner (geht zu 15 % in die fachliche Bewertung ein).
4. Angaben gemäß § 46 (3) Ziffer 3 VgV Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung des Generalplaners (geht zu 5 % in die fachliche Bewertung ein).
5. Angaben gemäß § 46 (3) Ziffer 3 VgV Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung des TGA und Tragwerkplaners (geht zu 5 % in die fachliche Bewertung ein).
Siehe Ziffer II.2.4
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1.1.1 Nachweis der Berufszulassung als Architekt oder einer gleichwertigen Fachrichtung, bzw. Eintragung in das Berufsregister (Generalplaner und beteiligte Büros TGA und Tragwerksplanung).
III.1.1.2 Vorlage einer Eigenerklärung des Bewerbers (Generalplaner und beteiligte Büros TGA und Tragwerksplanung), dass die in § 123 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) genannten Ausschlussgründe nicht zutreffen und dass die Voraussetzungen gemäß § 124 GWB nicht vorliegen.
III.1.1.3 Vorlage der Nachweise einer bestehenden Haftpflichtversicherung (z.B. Unternehmenshaftpflichtversicherung) unter Angabe der Deckungssummen (Generalplaner und beteiligte Büros TGA und Tragwerksplanung).
III.1.1.4 Vorlage einer Eigenerklärung des Bewerbers, mit welchen Nachunternehmern er die Generalplanerleistungen erbringen möchte.
III.1.1.5 Erklärung das die abgefragten Dienstleistungen, Leistungen unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgen.
III.1.1.6 Selbstauskunft, ob und auf welche Art wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen bestehen, und ob und auf welche Art der Bewerber auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit Anderen zusammenarbeitet.
III.1.1.7 Vorlage einer schriftlichen Erklärung des Bewerbers (Generalplaner und der beteiligten Büros TGA und Tragwerksplanung), ob Unbedenklichkeitsbescheinigungen in Form von Zuverlässigkeitsüberprüfungen gemäß § 7 Luftsicherheitsgesetz für Mitarbeiter vorliegen bzw. Vorlage einer schriftlichen Erklärung des Bewerbers zur Bereitschaft zu deren Durchführung.
Hinweis: Der Auftrag kann nur von Personal durchgeführt werden, für welches eine Zuverlässigkeitsüberprüfung gemäß §7 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) vorliegt.
III.1.2.1 Unternehmensdarstellung:
Unternehmensdarstellung des Bewerbers (Generalplaner) und der beteiligten Büros TGA und Tragwerksplanung bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart: Vorstellung des Unternehmens, u.a. historische Entwicklung, Organisation, Eigentums- und Beteiligungsstrukturen, etc. Darstellung der Kernkompetenzen / des Schwerpunktes der Geschäftstätigkeit, sowie die Bedeutung des entsprechenden Geschäftsfeldes bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart.
III.1.2.2 Bonitätsbewertung:
Bonitätsbewertung des Bewerbers (Generalplaner) und der beteiligten Büros TGA und Tragwerksplanung durch die Fa. Creditreform (die Bewertung wird durch die DFS eingeholt). Sollte ein Teilnehmer nicht bei Creditreform gelistet sein, so muss eine positive Bonitätserklärung der Hausbank mit dem Teilnahmeantrag mit eingereicht werden (die Überprüfung ob ein Teilnehmer gelistet ist, hat durch das teilnehmende Unternehmen vorab selbst zu erfolgen).
Die Bonitätsbewertung durch die Firma Creditreform muss mindestens einen Bonitätsindex von 299 Punkten aufweisen.
III.1.2.3 Umsatzentwicklung:
Vorlage einer Eigenerklärung des Bewerbers (Generalplaner) und der beteiligten Büros TGA und Tragwerksplanung zu den Umsätzen der vergangenen 3 Geschäftsjahre bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart.
ACHTUNG: Sollte der unter III.1.2.2 geforderte Mindeststandard nicht erfüllt sein, so besteht die Vermutung, dass der Bewerber (Generalplaner und /oder die beteiligten Büros TGA und Tragwerksplanung) für eine Auftragsdurchführung als finanziell nicht leistungsfähig anzusehen ist. In diesem Fall wird der Bewerber (Generalplaner und /oder die beteiligten Büros TGA und Tragwerksplanung) seitens der Vergabestelle zur Vorlage einer Erklärung aufgefordert, um diese Vermutung zu widerlegen. Sollten die zur Aufklärung eingereichten Erklärungen, Unterlagen und Belege nicht ausreichend sein, so wird der Bewerber von der weiteren Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen.
Allgemeiner Hinweis:
1. Die aufgestellte Forderung bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre stellt keine Mindestanforderung im Hinblick auf die Dauer der Geschäftstätigkeit dar. Unternehmen, die kürzer als 3 Jahre existieren, machen diese Angaben bitte nur bezogen auf die Dauer ihrer Geschäftstätigkeit.
2. Beachten Sie hierzu auch die Ausführungen in Ziffer VI.3.1 (Zusätzliche Angaben).
Die Bonitätsbewertung durch die Firma Creditreform muss mindestens einen Bonitätsindex von 299 Punkten aufweisen.
Siehe Punkt III.1.2.2
III.1.3.1 Referenzen Bewerber (Generalplaner) Darstellung realisierter Aufträge des Bewerbers (Generalplaner) in vergleichbarer Größenordnung und vergleichbarer Leistungsart (in Form von Referenzen mit detaillierter Projektbeschreibung) insbesondere in der unter Punkt II.1.4 genannten Leistungen (z.B. für Fernmeldetürme, Gebäude mit hohem Technikanteil, Abwicklung von ähnlichen Projekten als Generalplaner) mit Angabe des Realisierungszeitraumes und Nennung von Auftraggebern sowie Auftragswerten, die in den vergangenen Jahren abgewickelt wurden. Bewertet wird die Vergleichbarkeit und Übereinstimmung der eingereichten Referenzen in Bezug auf die ausgeschriebene Leistungsart und Größenordnung auch für Arbeiten im sicherheitsrelevanten Bereich.
III.1.3.2 Referenzen beteiligte Büros (TGA und Tragwerksplanung) Darstellung realisierter Aufträge der beteiligten Büros (TGA und Tragwerksplanung) in vergleichbarer Größenordnung und vergleichbarer Leistungsart (in Form von Referenzen mit detaillierter Projektbeschreibung) insbesondere in der unter Punkt II.1.4 genannten Leistungen (z.B. für Fernmeldetürme, Gebäude mit hohem Technikanteil) mit Angabe des Realisierungszeitraumes und Nennung von Auftraggebern sowie Auftragswerten, die in den vergangenen Jahren abgewickelt wurden. Bewertet wird die Vergleichbarkeit und Übereinstimmung der eingereichten Referenzen in Bezug auf die ausgeschriebene Leistungsart und Größenordnung auch für Arbeiten im sicherheitsrelevanten Bereich.
III.1.3.3 Darstellung der Erfahrung mit der Koordination von Fachplanern für technische Gewerke und Tragwerksplaner.
III.1.3.4 Angaben gemäß § 46 (3) Ziffer 3 VgV – Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung des Generalplaners.
III.1.3.5 Angaben gemäß § 46 (3) Ziffer 3 VgV – Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung des TGA und Tragwerkplaners.
1. Beachten Sie hierzu auch die Ausführungen in Ziffer VI.3.1 (Zusätzliche Angaben).
Architekten/Ingenieure (§ 18 EStG und § 1 PartGG, § 75 VgV)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Eignungsleihe (§ 47 VgV): Plant ein Bewerber die Eignungsleihe, so sind die gemäß Ziffern III.1.1, III.1.2 und III.1.3 geforderten Angaben / Informationen / Unterlagen auch von den „anderen“ Unternehmen im Sinne des § 47 Abs. I VgV einzureichen. Zusätzlich ist eine unterzeichnete Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen einzureichen, die eine verbindliche Aussage über die Bereitstellung der erforderlichen Mittel / Ressourcen zur Erfüllung im Auftragsfall beinhaltet.
2. Bewerbergemeinschaften: Bewerbergemeinschaften müssen mit Ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung der gesamtschuldnerischen Haftung abgeben.
3. Die Korrespondenz im Rahmen des Vergabeverfahrens erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache und ausschließlich über das System Elvis.
4. Ebenfalls sind die Teilnahmeanträge und späteren Angebote ausschließlich nur elektronisch via: https:// www.subreport.de/E56924525 einzureichen.
5. Für die Erstellung der Teilnahmeanträge und der späteren Angebote erhält der Bewerber / Bieter keine Kostenerstattung.
Folgende Phasen sind für das Vergabeverfahren vorgesehen:
— Eingang und Bewertung der Teilnahmeanträge,
— Festlegung des potentiellen Bieterkreises,
— Aufforderung zur Angebotsabgabe,
— Eingang und Bewertung der Angebote,
— Verhandlung,
— BAFO,
— Abschließende Bewertung der Angebote,
— Zuschlagsentscheidung.
6. Bei technischen Problemen mit dem System Subreport ELViS ist die Systemhotline (Tel. 0221/985780) zu kontaktieren. Teilnahmeanträge und Angebote sind zwingend über die Abgabefunktion des Systems ELViS einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: +49 228 / 9499-0
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: +49 228 / 9499-0
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de