Architekturleistungen SharePoint Plattform Referenznummer der Bekanntmachung: VG-3000-2021-0003
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE7 HESSEN
Postleitzahl: 65185
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 611 / 340-0
Fax: +49 611 / 340-1150
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Architekturleistungen SharePoint Plattform
Beschaffung von Architekturleistungen für die SharePoint Plattform für das Land Hessen (Rahmenvertrag).
Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
Mainzer Straße 29
65185 Wiesbaden
Ziel der vorliegenden Ausschreibung ist der Abschluss von einem Rahmenvertrag mit einer Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten und einer zweimaligen automatischen Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr über die Beschaffung von „Beratungsleistung Beratungsleistungen für SharePoint Plattform“
Die HZD betreibt für die Hessische Landesverwaltung mehrere SharePoint-Farmen. Die Intranet-Farm umfasst ca. 2000 SiteCollections mit ca. 15 000 aktiven Nutzern pro Monat. Weitere Farmen werden im Extranet und im Polizeinetz zur Verfügung gestellt. Im Rahmen der bisherigen Anwendungsentwicklung wurden Fachverfahren auf SharePoint-Basis entwickelt und das Branding an das HessenCI angepasst. Der derzeitige Software-Stand ist SharePoint Server 2016. Im Laufe der Vertragslaufzeit steht die Migration nach SharePoint 2019 an. Die Entwicklung von Fachverfahren wird fortgesetzt.
Unter Leistungen des „Architekt – Sharepoint“ wird im Folgenden, als wesentlich, im Rahmen von grundsätzlich eigenständigen Ausarbeitungen bzw. Umsetzungen, die Installation, Standardkonfiguration, Überwachung und programmiertechnische Unterstützung und Verwaltung aufgesetzter Systeme, entsprechend den Anforderungen der Betriebsleitung, im Rahmen der Landes- und Hausvorgaben, verstanden.
Aufgaben des „Architekt – Sharepoint“:
— Anwendungsdesign,
— Anwendungsarchitektur,
— Anforderungsanalyse,
— Geschäftsprozessmodellierung,
— Konzeption und Lösungsentwurf,
— Dokumentation,
— Unterstützung bei der Inbetriebnahme von Anwendungen,
— Unterstützung bei der Migration von Altsystemen,
— Integration von Anwendungen in die Infrastruktur,
— Know-how-Transfer zu Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Auftraggebers,
— Administration von MS Sharepoint Server-Plattformen im Enterprise Umfeld im Hinblick auf Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit, Performance, Authentizität, Fehlertoleranz / Resilienz, Wirtschaftlichkeit, Transparenz und Revisionssicherheit,
— Erstellung und Weiterentwicklung komplexer Powershell Skripte zur Automatisierung / Administration inklusive ausführlicher Dokumentation nach den Standards des Betriebsteams,
— Einführung neuer Sharepoint-Versionen (Dokumentation / Planung / Testing / Umsetzung) inklusive Infrastrukturplanung und Sizing,
— Evaluierung, Konzeption und Umsetzung neuer / noch nicht eingesetzter Sharepoint- Features /-Services,
— Härtung und Absicherung von Produktionsumgebungen,
— Durchführung von System- und Performance-Prüfungen/Analysen,
— Analyse und Lösung komlexer Fehlerbilder,
— Architektur und Konfiguration der Sharepoint-Suche,
— Integrationsleistungen in einer komplexen IT-Infra- und Anwendungsstruktur mit verschiedenen landesweiten Standardkomponenten, z. B. Microsoft Office, Sharepoint, Microsoft Exchange, Active Directory, Content-Management-Systemen.
Im Rahmen der Erfüllung/Umsetzung oben genannter Aufgaben kann es vorkommen, dass mit englischsprachigen Handbüchern/Unterlagen gearbeitet werden muss. Außerdem sind die Systeme in englischer Sprache installiert. Die entsprechende Fähigkeit hierzu wird zur Leistungserbringung vorausgesetzt.
Kompetenzprofil
Wird im Folgenden der Begriff „Berufserfahrung“ verwendet, so sind darunter durch Arbeitstätigkeit erworbene Kompetenzen, Fähigkeiten und Fertigkeiten zu verstehen. Zu Berufserfahrung zählen nicht Ausbildung, Studium, Praktika oder ähnliches.
Der „Architekt – Sharepoint“ muss zur Leistungserfüllung über bestimmte Grundkompetenzen verfügen:
Ausbildung/Fortbildung:
— Abgeschlossene Berufsausbildung als Fachinformatiker oder
— einen in Deutschland anerkannten Abschluss in einem IT-Ausbildungsberuf (bspw. Informationselektroniker) oder
— Fachhochschul- oder Hochschulabschluss in einer IT-nahen Fachrichtung (bspw. Informatik, Wirtschaftsinformatik) oder
— abgeschlossene Berufsaubildung oder abgeschlossenes Studium plus 10 Jahre Berufserfahrung in der IT.
Berufserfahrung:
Die zur Dienstleistungserbringung eingesetzte Person muss tiefgehende, in mindestens fünfjähriger Berufserfahrung erworbene Kenntnisse, in folgenden Gebie-ten einer Enterprise-Umgebung besitzen:
— Einsatz von ITIL-Tools und im Rahmen von ITIL-Prozessen,
— Design, Bereitstellung, Administration und Konfiguration von großen Sharepoint Farmen mit mind. 5000 aktiven Nutzern/Monat im Enterprise-Umfeld unter Sharepoint 2013 oder Sharepoint 2016 oder Sharepoint 2019,
— Planung, Konfiguration und Anpassung der Sharepoint-Suche,
— Performanceanpassungen für Sharepoint und die damit verknüpften Systeme (IIS, SQL Server),
— Sehr gute SQL Server Kenntnisse im Sharepoint Umfeld,
— Einführung neuer Sharepoint-Versionen/-Technologien (Dokumentation / Planung / Testing / Umsetzung) inklusive Migration der Altdaten,
— Erstellen komplexer Powershell Scripte im Sharepoint-Umfeld.
Der Rahmenvertrag hat eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten. Nach Ablauf dieser Mindestlaufzeit verlängert sich der Rahmenvertrag um jeweils ein weiteres Jahr,
Wenn nicht der Auftraggeber spätestens 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit kündigt.
Dem Auftraggeber steht ein einseitiges Leistungsbestimmungserweiterungsrecht bis zu 20 %der Gesamtangebotssumme (netto) aus diesem Vergabeverfahren als Mehrbedarf (quantitative Leistungserweiterung) zu. Die Gesamtangebotssumme (netto) ergibt sich aus dem Preisblatt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
–
Darstellung von mindestens 3 geeigneten Referenzen (Datei: „Referenzen“) aus den letzten 3 Jahren (Stichtag „Ablauf der Angebotsfrist“), die nach Art und Umfang den nachfolgend aufgeführten Anforderungen entsprechen.
Art:
Referenzen müssen solche für Migrationsprojekte von einer älteren SharePoint Version auf SharePoint 2016 oder SharePoint 2019 (inklusive Altdatenmitnahme) sein. Das Projekt muss Konzeption, Planung und technische Durchführung umfassen.
Umfang:
Mindestens 100 PT pro eingesetztem Mitarbeiter des Auftragnehmers im Projekt
Und
Darstellung von mindestens 2 geeigneten Referenzen (Datei: „Referenzen“) aus den letzten 3 Jahren (Stichtag „Ablauf der Angebotsfrist“), die nach Art und Umfang den nachfolgend aufgeführten Anforderungen entsprechen.
Art:
Referenzen für sonstige SharePoint Projekte
Umfang:
Mindestens 100 PT pro eingesetztem Mitarbeiter des Auftragnehmers im Projekt
In der Referenzvorlage ist abschließend die Person des Erklärenden namentlich anzugeben.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen (Datei „Verpflichtungserklaerung_oeff_AG“) zur Tariftreue und zum Mindestentgelt nach dem Hessischen Vergabe-und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 19.12.2014, (GVBl. S. 354) mit dem Angebot abzugeben haben. Die Verpflichtungserklärung bezieht sich nicht auf Beschäftigte, die bei einem Bieter, Nachunternehmer und Verleihunternehmen im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistung im EU-Ausland erbringen.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Eine Beschreibung der zu vergebenden Leistung steht auf der Vergabeplattform des Landes Hessen (https://vergabe.hessen.de) zur Verfügung und muss dort heruntergeladen werden.
Erklärung betr. Ausschluss wegen schwerer Verfehlungen
Der Bieter hat die Eigenerklärung gemäß dem Gemeinsamen Runderlass über den „Ausschluss von Bewerbern und Bieter wegen schwerer Verfehlungen, die ihre Zuverlässigkeit in Frage stellen“ in der Fassung vom 12. Dezember 2017 (StAnz. 1/2018 S. 15 ff) ausgefüllt mit seinem Angebot einzureichen.
(Datei „Erklaerung_Ausschluss“)
Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Erklärung in der entsprechenden Form einzureichen. Bei Einsatz von Unterauftragnehmern hat jeder Unterauftragnehmer die Erklärung in der entsprechenden Form einzureichen.
Zusätzlich weist die Vergabestelle an dieser Stelle bereits darauf hin, dass für den für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie die von ihm im Vergabeverfahren gemeldeten Unterauftragnehmer eine Abfrage bei Korruptions- und Vergaberegistern, insbesondere bei der zentralen Melde- und Informationsstelle für Vergabesperren (MIS) bei der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main, vorgenommen wird. Ebenso wird von dem für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter gemäß § 19 Abs. 4 MiLoG vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung angefordert.
Eigenerklärung zu zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 GWB
Der Bieter hat die Eigenerklärung zu den zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 GWB) ausgefüllt mit seinem Angebot vorzulegen.
Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Erklärung in der entsprechenden Form einzureichen. Bei Einsatz von Unterauftragnehmern hat jeder Unterauftragnehmer die Erklärung in der entsprechenden Form einzureichen.
(Datei „Eigenerklaerung_Par_123_GWB“)
Eigenerklärung zu fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 GWB
Der Bieter hat die Eigenerklärung zu den fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 GWB) ausgefüllt mit seinem Angebot einzureichen.
Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Erklärung in der entsprechenden Form einzureichen. Bei Einsatz von Unterauftragnehmern hat jeder Unterauftragnehmer die Erklärung in der entsprechenden Form einzureichen.
(Datei „Eigenerklaerung_Par_124_GWB“)
Hinweise der Vergabestelle zu den Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB: Sollten ein oder mehrere Gründe bejaht werden, wird der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft/Unterauftragnehmer gebeten, diesen Grund bzw. diese Gründe unter präziser Darstellung des relevanten Sachverhalts sowie die unternommenen Selbstreinigungsmaßnahmen (§ 125 GWB) auf einem gesonderten Blatt zu erläutern. Die Vergabestelle wird dann nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden, ob die Teilnahme des Bieters/Mitglieds der Bietergemeinschaft/Unterauftragnehmers am Vergabeverfahren zulässig ist oder der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft/Unterauftragnehmer vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden muss.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB (Einleitung, Antrag)
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.