HEAE MBW – Ehemalige Hessische Erstaufnahme-EInrichtung für Flüchtlinge Meisenbornweg, Herrichten für Eigennutzung LBIH NL M – FBT-Objektplaner Referenznummer der Bekanntmachung: VG-0435-2020-0753
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Nauheim
NUTS-Code: DE7 HESSEN
Postleitzahl: 61231
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Fax: +49 6032 / 8862-126
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
HEAE MBW – Ehemalige Hessische Erstaufnahme-EInrichtung für Flüchtlinge Meisenbornweg, Herrichten für Eigennutzung LBIH NL M – FBT-Objektplaner
Für dieses Projekt wird ein Büro gesucht, das die Leistungen der Objektplanung Gebäude gem. HOAI, insbesondere nach Teil 1 Allgemeine Vorschriften (§§ 1-16 HOAI) und nach Teil 3 Objektplanung, Abschnitt 1 Gebäude und Innenräume (§§ 33-37 HOAI) übernimmt.
Die Leistungen erstrecken sich auf die LPHs 5 bis 8.
Zu planen und auszuführen ist eine energetische Sanierung mit Umbau von Unterkunftsgebäuden der ehemaligen Hessischen Erstaufnahme-Einrichtung für Flüchtlinge als Büro- und Verwaltungsbebäude für die Eigenutzung durch den LBIH.
Ehemalige Erstaufnahme-Einrichtung für Flüchtlinge Hessen (HEAE)
Meisenbornweg 9-17
35398 Gießen
In der ehemaligen Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge in Hessen (HEAE) wird ein Teil der Gebäude für die zukünftige Unterbringung des kompletten Landesbetriebs Bau und Immobilien Hessen (LBIH) NL Mitte in Gießen saniert und umgebaut. Der Standort befindet sich in Bahnhofsnähe zwischen den Gleisanlagen und der Lahnaue.
Geplant ist die Nutzung als reines Büro- und Verwaltungsgebäude sowie als landesweites LBIH-Schulungszentrum mit Seminar- und Besprechungsräumen mit insgesamt 6 108 m2 Nutzfläche (NUF 1-6).
Auf der gleichen Liegenschaft plant die Landeszentrale für politische Bildung in Zusammenarbeit mit der hessischen Staatskanzlei zeitgleich die Errichtung einer Gedenkstätte in einer eigenen Baumaßnahme.
5 der 9 bestehenden Häuser werden zurzeit bereits übergangsweise vom LBIH genutzt. Deshalb muss die Bauausführung in 2 Bauabschnitten erfolgen. Der laufende Verkehr und Arbeitsbetrieb in der Liegenschaft ist jederzeit aufrecht zu erhalten.
Unmittelbar betroffen von der aktuellen Baumaßnahme sind 5 Gebäude, von denen 1 Gebäude sowie 2 Garagen abgerissen werden sollen, um ausreichend Platz für PKW-Stellflächen zu schaffen, u. a. durch die Errichtung eines 4-geschossigen Parkdecks. Das Parkdeck ist nicht Gegenstand des Auftrags.
Die Freiflächen werden zu begrünten Park- und Verkehrsfläche umgestaltet.
Die zu sanierenden Gebäude werden bis auf den Rohbau entkernt, von Altlasten und Schadstoffen befreit und energetisch und funktional ertüchtigt durch die Anbringung eines Wärmedämmverbundsystems, den Einbau neuer Fenster und Verglasungen sowie eines integrierten Sonnenschutzsystems. Die Aufteilung der Lochfassaden wird weitestgehend beibehalten.
Die 4 vom LBIH zukünftig zu nutzenden Gebäude (Haus 5, 2, 3 u. 4) werden jeweils in ihren Baulücken durch zentrale unbeheizte Erschließungsbauten (1 davon mit Aufzug) und Treppen barrierefrei miteinander verbunden.
Darüber hinaus werden in den beiden obersten Geschossen des Hauses 5 Schulungs-, Seminar- und Besprechungsräume entstehen, die dem kompletten LBIH landesweit als Schulungszentrum zur Verfügung stehen sollen. Da hier Räume mit Grundflächen von mehr als 100 qm (ASR A1.2, 6) geplant sind, muss die lichte Höhe der Innenräume angehoben werden.
Das bestehende Walmdach wird in den Seitenflügeln zurückgebaut und durch eine neue Dachkonstruktion, die aus Stahl-Fachwerkbindern, die entsprechend der bestehenden Dachform gefertigt werden, ersetzt wird.
Der Innenausbau der Gebäude beschränkt sich auf die Erstellung von Richtlinien- konformen Räumen und Flächen für die Nutzung durch alle Abteilungen des LBIH unter Berücksichtigung der Vorgaben des Bestandes.
Die Hauptbaukosten (KG 300-400) betragen brutto [Betrag gelöscht] EUR.
1. Ausschluss von zu spät eingegangenen Bewerbungen,
2. Ausschluss formal unzureichender Bewerbungen,
3. Prüfung der Einhaltung von Mindestanforderungen und Ausschlusskriterien.
Die Auswahl der Bewerber erfolgt anhand wirtschaftlicher und finanzieller Leistungsfähigkeit und der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit:
Siehe Punkt III.1.1), III.1.3), sowie ergänzend in den anzufordernden Bewerbungsunterlagen.
Gewichtung gemäß Wertungsmatrix:
— gemittelter Gesamtumsatz (netto) der letzten 3 Jahre: 6,25 %,
— durchschnittlicher Umsatz für entsprechende Leistungen (netto) der letzten 3 Jahre: 6,25 %,
— durchschnittliche Anzahl der festangestellten Architekten/Ingenieure für entsprechende Leistungen der letzten 3 Jahre: 12,5 %,
— Referenzen: gemäß den unter III.1.3) benannten Auswahlkriterien (Referenzen 1, 2 und 3 jeweils 25 %): 75 %.
Ggfs. Losentscheid bei gleichermaßen geeigneten Bewerbern.
Mit Abschluss des Vertrages wird die Leistungsphase 5 beauftragt. Die Leistungsphasen 6 bis 8 und die Besonderen Leistungen sollen optional beauftragt werden, vorbehaltlich des Vorliegens der Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsstufen besteht nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Folgende Bewerbungsunterlagen sind in der unter VI.3) genannten Form einzureichen:
1. Verbindliche Erklärung im Formular Bewerbungsbogen, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 GWB und § 124 Abs. 1 und Abs. 2 GWB vorliegen und dass der Bewerber seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist,
2. Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 19. Dezember 2014, GVBl. S.354 (HE 736),
3. Erklärung zum Nichtvorliegen einer Vergabesperre nach §18 Abs. 3 HVTG (in der aktuell gültigen Fassung),
4. sofern die Gesellschaftsform dies erfordert: Angabe der Befähigung zur Berufsausübung gemäß § 44 VgV und Eintragung in ein Berufs- und Handelsregister.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Folgende Bewerbungsunterlagen sind in der unter VI.3 genannten Form einzureichen:
1. verbindliche Erklärung zur Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs. 1 (3) VgV,
2. verbindliche Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers und seinen Umsatz für die entsprechenden Leistungen in den letzten 3 Jahren gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 4 Nr. 4 VgV.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Zu 1. Mindestdeckung der Berufshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut: für Personenschäden [Betrag gelöscht] EUR, für sonstige Schäden [Betrag gelöscht] EUR im Versicherungsjahr. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen.
Zu 2) Mindestanforderung an den durchschnittlichen Umsatz für entsprechende Leistungen: mind. [Betrag gelöscht] EUR (netto)/Jahr.
1. Erklärung aus der das jährliche Mittel der vom Bewerber beschäftigten Mitarbeiter, die Anzahl der Führungskräfte sowie die Anzahl an mit der Ausschreibung entsprechenden Leistungen betrauten festangestellten Architekten, Dipl.-Ingenieuren und Masterabsolventen in den letzten 3 Geschäftsjahren ersichtlich ist gem. § 46 Abs. 3 VgV;
2. Angabe und Nachweis der beruflichen Befähigung und Qualifikation der Führungskräfte, der vorgesehenen Projektleitung sowie der für die örtliche Bauüberwachung vorgesehenen Person durch die Berechtigung die Berufsbezeichnung Dipl.-Ing./Master führen zu dürfen gem. § 46 Abs. 3 (8) VgV;
3. Darstellung von 3 Referenzen (1-3) nach § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV für in den letzten 10 Jahren erbrachte vergleichbare Leistungen mit Kurzbeschreibung der Referenz und folgenden Angaben:
— Bezeichnung der Referenz,
— Kurzbeschreibung der Referenz,
— Projekthgröße (BGF, NUF, KG 200-500, Honorar),
— Projektzeit (Leistungszeitraum, Bauzeit, Leristungsstand der Referenz),
— Leistungsumfang (beauftragte und abgeschlossene Leistungsphasen),
— Benennung des Auftraggebers (Bezeichnung, Anschrift, Kontaktdaten) mit Referenzperson des Auftraggebers.
Das Projektdatenblatt ist jeweils vollständig auszufüllen. Geforderte Anlagen sind beizulegen. Jede Referenz muss in Form von aussagekräftigen Bildern und Beschreibungen belegt werden. Hierbei ist die Darstellung je Referenzprojekt auf max.4 DIN A4 Blätter zu beschränken. Unterlagen, die unaufgefordert eingereicht werden, gehen nicht in die Wertung ein (z. B. Projektbroschüren).
Referenzen, die als verantwortliche/r Projektleiter/in in einem früheren Arbeitsverhältnis erbracht wurden, werden gewertet, falls eine entsprechende schriftliche Bestätigung des Auftraggebers oder des ehemaligen Arbeitgebers vorliegt.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Zu 1.
— Mindestanforderung an die Gesamtzahl der Beschäftigten: 5,
— Mindestanforderung an die durchschnittliche Anzahl der festangestellten Architekten/Ingenieure für vergelichbare Leistungen der letzten 3 Jahre: 3.
Zu 3.
Mindestanforderungen an alle Referenzen (Nichteinhaltung führt zum Ausschluss der Referenz):
— Referenzen aus den letzten 10 Jahren (Leistungszeitraum nicht vor 1.1.2011),
— Beauftragter Leistungsumfang HOAI – LPH 5-8,
— Vergleichbare Projektgröße (Baukosten KG 200-500): mind. 10 Mio. EUR,
— Vergleichbarer Schwierigkeitsgrad: mind. Honorarzone III.
Folgende Mindestanforderungen müssen durch die Gesamtheit der wertbaren Referenzen abgedeckt werden. Es handelt sich hierbei um K.O.-Kriterien, die Nichteiinhaltung führt zum Ausschluss der Bewerbung am weiteren Verfahren.
Für mindestens 2 Referenzen soll gelten:
— vergleichbare Fläche größer gleich 2 500 m2 BGF,
— vergleichbare Fläche größer gleich 6 000 qm (NUF 1-6),
— Projektdurchführung nach öffentlichen Vergabevorschriften,
— vergleichbare Aufgabenstellung (Energetische Sanierung/Umbau Bestandsgebäude),
— Referenz fertiggestellt.
Für mindestens 1 Referenz soll gelten:
— vergleichbare Nutzung (Büro- und Verwaltungsgebäude),
— vergleichbarer Projektablauf (im laufenden Betrieb).
Vorbehalten wird die Nachprüfung aller Angaben des Projektdatenblatts.
Das Unternehmen erklärt, dass die von ihm angegebenen Projektdaten zutreffend sind.
Gewertet werden ausschließlich Referenzen, die die oben genannten Kriterien erfüllen.
Der Zulassungsbereich umfasst sämtliche EWR-Mitgliedstaaten sowie Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA. Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Ingenieur zu führen.
Ist in dem Heimatstaat des Bewerbers die Berufszeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderung als Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstige Befähigungsnachweise verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG – Berufsanerkennungsrichtlinie – gewährleistet ist und den Vorgaben des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikation (ABI. EU Nr. L 255 S.22) entspricht.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an die natürliche Person gestellt werden.
Bewerbergemeinschaften (z. B. Arbeitsgemeinschaften) natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft teilnahmeberechtigt ist.
Mit der Bewerbung ist eine Erklärung über die Rechtsform, den bevollmächtigten Vertreter sowie über die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder vorzulegen.
Bietergemeinschaften müssen sämtliche geforderten Nachweise für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft vorlegen.
Die Leistungsabgrenzung innerhalb der Bietergemeinschaft ist darzustellen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Zur Abgabe der notwendigen Eigenerklärungen sind zwingend die vorgegebenen Vordrucke zu verwenden.
Die ausgefüllten Unterlagen sind wie folgt einzureichen:
1. Die Teilnahmeanträge sind frist- und formgerecht ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Landes Hessen (http://vergabe.hessen.de) zu übermitteln. Es genügt die Textform nach § 126b BGB mit Angabe des Namens der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt.
2. Eingereichte Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nur auf Anforderung zurückgegeben.
3. Im Falle von Bewerbergemeinschaften, Eignungsleihen durch andere Unternehmen (gem. § 47 VgV) und Unterauftragnehmern (gem. § 36 VgV) sind die Formblätter „Bewerbungsbogen“ inkl. der geforderten Anlagen und Nachweise von jedem Unternehmen einzeln einzureichen (HE 734).
4. Im Falle von Bewerbergemeinschaften ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung der Bewerbergemeinschaft einzureichen (HE 740).
5. Im Falle von Unternehmen nach § 47 VgV (Eignungsleihe) und/oder im Falle von Unternehmen nach § 36 VgV (Unterauftragnehmer) ist mit dem Teilnahmeantrag Art und Umfang der Teilleistungen zu benennen, für welche sich der Bewerber der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen wird (HE 741). Weiterhin ist eine Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen (HE 742).
6. Der Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen (LBIH) als Zentrale Vergabestelle im Sinne des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung, ist bei europaweiten Ausschreibungen seit 18. April 2017 zur elektronischen Kommunikation verpflichtet. Dies bedeutet insbesondere, dass Angebote in offenen Verfahren, nicht offenen Verfahren oder in Verhandlungsverfahren nur noch elektronisch in Textform über die Vergabeplattform des Landes Hessen eingereicht werden können. Eine Angebotsabgabe per E-Mail entspricht diesen Anforderungen nicht!
Angebote, die nicht elektronisch in Textform über die elektronische Vergabeplattform des Landes Hessen abgegeben werden, müssen vom Verfahren ausgeschlossen und dürfen bei der Vergabe nicht berücksichtigt werden. Interessenten, die an Verfahren im Bereich oberhalb der EU-Schwellenwerte teilnehmen wollen, registrieren sich bitte auf der Vergabeplattform Hessen. Dort können Sie sich die Vergabeunterlagen zur Ansicht in Ihren persönlichen Bereich herunterladen. Zur Angebotsabgabe müssen Sie die Vergabeunterlagen im Bietercockpit öffnen, dort bearbeiten und so das erstellte Angebot über das Bietercockpit digital abgeben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB: Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.