Beratungsdienstleistungen für die zentralen SAP-Systeme für das Hessische Competence Center für neue Verwaltungssteuerung
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE7 HESSEN
Postleitzahl: 65185
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://hzd.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beratungsdienstleistungen für die zentralen SAP-Systeme für das Hessische Competence Center für neue Verwaltungssteuerung
Erweiterung eines Vertrags über Beratungsdienstleistungen für die zentralen SAP-Systeme des Landes Hessen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Heilbronn
NUTS-Code: DE1 BADEN-WÜRTTEMBERG
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1) gegen § 134 GWB verstoßen hat oder
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund des GWB gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit nach vorstehender Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung abgeschlossen wurde. Unternehmen, die der Auffassung sind, durch die beabsichtigte Vergabe in ihren Rechten verletzt zu sein, können dies im wegen des Nachprüfungsverfahrens geltend machen, das innerhalb von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung,bei der unter VI.4.1) genannten Stelle zu beantragen ist.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Erweiterung des Leistungsumfangs um 455 Personentage bei unveränderter Laufzeit.
Ort: Heilbronn
NUTS-Code: DE1 BADEN-WÜRTTEMBERG
Land: Deutschland
Erstmalige Erweiterung der Leistung um 455 Personentage bei unveränderter Laufzeit, die im Oktober 2021 endet.
Zum Zeitpunkt der Ausschreibung des Vertrags war für den Auftraggeber nicht vorhersehbar und planbar, dass die technische Umsetzung der Vorgaben der neuen Landeshaushaltsordnung in einer vollintegrierten Lösung erfolgen wird. Erst im Laufe der Vertragslaufzeit wurde bekannt, dass die bisherige manuelle Drucklösung nicht mehr fortgeführt werden kann und abgelöst werden muss, was seit 2019 zu einem erhöhten Beratungsbedarf geführt hat. Bis Beendigung des Vertrags bzw. Neuvergabe muss der Beratungsumfang angepasst werden, damit der Leistung erbracht werden kann. Aufgrund der eng verzahnten Prozesse ist eine Aufteilung des Auftrags nicht möglich. Eine Auftragsänderung erfolgt daher gem. § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB.