VE0096.6 Starkstromanlagen Außenbereiche Terminal Referenznummer der Bekanntmachung: EU-V1239-19FAS
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60547
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.fraport.de
Abschnitt II: Gegenstand
VE0096.6 Starkstromanlagen Außenbereiche Terminal
Im Rahmen des Neubaus des Terminal 3 der Fraport AG am Frankfurter Flughafen werden unter anderem ein Terminalgebäude und die Piergebäude H + J sowie das Pier G und das Parkhaus errichtet.
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind folgende Leistungen:
Beleuchtungsanlagen im Außenbereich, Mastleuchten von 12m bis 32m Höhe, Deckenleuchten, Strahler Anschlussleitungen und Anschlüsse an el. Betriebsmittel Kabel- und Leitungsanlagen in vorhandenen Leerrohren.
Weitere Angaben unter II.2.4).
Frankfurt am Main Flughafen
Gegenstand dieser Ausschreibung sind folgende Leistungen:
Errichtung von ca. 16 Unterverteilungen AV/NEA.
— ca. 50 000 m Leitungsanlagen zu elektrischen Betriebsmitteln und Endverbrauchern,
— ca. 100 St. Mastaufsatzleuchten inkl. Mast,
— ca. 2 Flutlichtmaste mit ca. 32 m Höhe,
— ca. 500 St. Wand – und Deckenleuchten,
„Lieferung und betriebsfähige Montage der Neuanlagen, einschließlich Inbetriebnahme.
Ingebrauchnahmeleistungen und Stillstandswartung vor rechtsgeschäftlicher Abnahme.
Leistungsbeginn: 3. Quartal 2020
Beginn Montage/Ausführung: 4. Quartal 2020
Beginn Ingebrauchnahme: 4. Quartal 2022
Leistungsende (inkl. Inbetriebnahme und Abnahme): 3. Quartal 2023
„Instandhaltungsleistungen im Rahmen der Gewährleistung“
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [removed] / [removed]
Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß §160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland