Lieferung von Linien-Omnibussen mit Range-Extender-Hybrid-Antrieb (Kombination Elektro-Brennstoffzelle) Referenznummer der Bekanntmachung: ESWE Verkehr 1313/919
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE813358505
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65189
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.eswe-verkehr.de
Nationale Identifikationsnummer: DE113822541
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65189
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.eswe.com
Nationale Identifikationsnummer: DE113823704
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
Postleitzahl: 65205
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.eswe.com
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Linien-Omnibussen mit Range-Extender-Hybrid-Antrieb (Kombination Elektro-Brennstoffzelle)
Lieferung von voraussichtlich 140 Stück Linien-Omnibussen mit ausschließlich elektrischem Antrieb im Batteriebetrieb, der durch eine wasserstoffangetriebene Brennstoffzelle gespeist werden kann. Das erste Fahrzeug ist voraussichtlich bis zum 30.4.2022, die restlichen Fahrzeuge nach derzeitigem Abstimmungsstand mit dem Fördermittelgeber bis spätestens zum 30.6.2023 auszuliefern.
Der Auftragnehmer hat für einen Zeitraum von 60 Monaten für antriebs- und innovativen Bauteile (Brennstoffzelle, Batterie, Tank und Antriebstechnologie) der Fahrzeuge einzustehen und diese ggf. nachzuliefern.
Der Austausch obliegt dem Auftraggeber. Die Mitarbeiter des Auftraggebers sind entsprechend zu schulen.
Gartenfeldstraße 18
65189 Wiesbaden
Auftragsgegenstand ist die Lieferung von voraussichtlich 140 Gelenkomnibussen (18m) mit ausschließlich elektrischem Antrieb im Batteriebetrieb, der durch eine wasserstoffangetriebene Brennstoffzelle gespeist wird. Die Fahrzeuge sind nach derzeitigem Abstimmungsstand mit dem Fördermittelgeber bis 30.6.2023 auszuliefern.
Der Auftragnehmer hat für einen Zeitraum von 60 Monaten für antriebs-, wasserstoff- und batteriebezogene Komponenten der Fahrzeuge einzustehen und diese ggf. nachzuliefern. Der Austausch obliegt dem Auftraggeber. Die Mitarbeiter des Auftraggebers sind entsprechend zu schulen. Während der Gewährleistungszeit hat der Hersteller die ESWE als Regiewerkstatt einzusetzen.
Die Range-Extender-Hybrid Busse sollen voraussichtlich mindestens den nachfolgend genannten Grundanforderungen genügen:
a) Es wird eine Reichweite von mindestens 320 km angestrebt, umgebungsunabhängig, insbesondere temperatur- und topografieunabhängig.
Bewerber werden gebeten, Rückfragen zum Teilnahmeantrag ausschließlich an die in Ziffer I.1 genannte Kontaktstelle per E-Mail zu senden. Der Auftraggeber wird alle Fragen und Antworten auf der Website www.had.de unter ESWE Verkehr 1313/919 anonymisiert zur Verfügung stellen. Interessenten, die sich zum Download der Unterlagen registriert haben, erhalten diese Informationen automatisch.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Teilnahmeantrag müssen die Bewerber folgende Unterlagen vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied):
Formlose, unterschriebene Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass:
— keine Ausschlussgründe im Sinne des §§ 123, 124 GWB vorliegen bzw. erfolgreiche Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB durchgeführt worden sind,
— keine Verfehlung im Sinne von § 5 Korruptionsbekämpfungsgesetz (KorruptionsbG) vorliegt,
— keine schweren oder wiederholten Verstöße gegen im Interesse der Verkehrs- und Betriebssicherheit erlassene Vorschriften vorliegen.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 21 Abs. 4 SektVO), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a.HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
Die Bildung von Bewerbergemeinschaften ist bis zur Abgabe des Teilnahmeantrages möglich. Die Abgabe von Angeboten durch Bietergemeinschaften ist nur bei gesamtschuldnerischer Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter zulässig. Der Teilnahmeantrag einer Bewerbergemeinschaft muss von allen an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen rechtsverbindlich unterschrieben sein. Fehlt die Unterschrift eines Mitgliedes, so liegt kein rechtsverbindlicher Teilnahmeantrag der Bewerbergemeinschaft vor. Kommt jedoch einem Mitglied aufgrund eines rechtsgültigen Gesellschaftsvertrages zum Zeitpunkt der Öffnung der Teilnahmeanträge Alleingeschäftsführerbefugnis zu, so genügt die Unterschrift dieses Mitglieds. Die Alleingeschäftsführerbefugnis ist in diesem Fall nachzuweisen.
Bei der Eignungsprüfung wird die Bewerbergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Bewerbergemeinschaften müssen eine(n) einzige(n) Ansprechpartner(in) benennen.
Soweit mehrere Unternehmen im Rahmen der Vergabe miteinander kooperieren (z. B. über ein gemeinsames Tochterunternehmen oder im Rahmen einer Bewerbergemeinschaft), ist darzulegen, dass die Bewerbergemeinschaft als Ganzes sowie die Mitgliedschaft der einzelnen Unternehmen in der Bewerbergemeinschaft zulässig ist, insbesondere keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen wurde.
Für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft ist zu begründen, inwiefern sein Entschluss zur Beteiligung an der Bewerbergemeinschaft eine im Rahmen zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Handelns liegende Entscheidung ist, z. B. weil das jeweilige Mitglied zur Zeit der Bildung der Bietergemeinschaft überhaupt nicht oder jedenfalls zu dieser Zeit nicht über die erforderliche Kapazität zur Durchführung des hier ausgeschriebenen Auftrags verfügt oder aus anderen Gründen erst die Zusammenarbeit der Bewerbergemeinschaft das jeweilige Mitglied in die Lage versetzt, ein erfolgversprechendes Angebot abzugeben.
Bei Bewerbern, die allein und gleichzeitig als Teil einer Bewerbergemeinschaft am Teilnahmewettbewerb teilnehmen, wird von der Rechtsprechung eine Vermutung dafür angenommen, dass ein Verstoß gegen den Geheimwettbewerb und eine vergaberechtlich unzulässige Wettbewerbsbeschränkung vorliegt. Dies gilt auch für den Fall, dass ein Bewerber sich gleichzeitig an mehreren Bewerbergemeinschaften beteiligt. Wenn der Bewerber an mehreren Teilnahmeanträgen beteiligt ist, selbst oder in Bewerbergemeinschaft, dann muss er den Verstoß gegen den Geheimwettbewerb und eine vergaberechtlich unzulässige Wettbewerbsbeschränkung durch Vorlage geeigneter und nachvollziehbarer Nachweise widerlegen. Als Nachweise genügen beispielsweise Eigenerklärungen zu Chinese Walls. Der Auftraggeber wird anhand der vom Bewerber selbst oder in Bewerbergemeinschaft vorgelegten Nachweise prüfen, ob der Geheimwettbewerb tatsächlich nicht gestört ist. Gelingt dem Bewerber selbst oder in Bewerbergemeinschaft die Widerlegung der Vermutung durch Vorlage der Nachweise nicht, wird der Bewerber vom Teilnahmewettbewerb ausgeschlossen. Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 51 Abs. 2 SektVO nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Mit dem Teilnahmeantrag müssen die Bewerber folgende Unterlagen vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied):
a) Angabe der Gesamtumsätze der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, möglichst durch Jahresabschlüsse und Prüfberichte belegt, sowie die Angabe der Umsätze der letzten 3 Geschäftsjahre mit Leistungen, die mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand vergleichbar sind;
b) Kopie des aktuellen Jahresabschlusses.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 21 Abs. 4 SektVO), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 51 Abs. 2 SektVO nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Mit dem Teilnahmeantrag müssen die Bewerber folgende Unterlagen vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von nur einem Mitglied):
a) Vorlage von Referenzen über Aufträge, von Bewerbern in den letzten 3 Jahren insgesamt mindestens 300 Busse, nicht notwendigerweise E-Busse, für den ÖPNV ausgeliefert hat;
b) aussagekräftige Darstellung des aktuellen Entwicklungsstandes und Produktionsplans in Bezug auf batteriebetriebene Busse;
c) Vorlage eines allgemeinen konzeptionellen Grundansatzes im Umfang von maximal 20 Seiten, aus dem sich nachvollziehbar und plausibel ergibt, dass der Bewerber in der Lage ist, bis 30.4.2022 ein Fahrzeug und bis zum 30.6.2023 insgesamt 140 Fahrzeuge herzustellen und auszuliefern;
d) formlose, unterschriebene Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass der Bewerber über ausreichend Kapazitäten verfügt, um die Mitarbeiter des Auftraggebers zu schulen (vgl. Ziffer II.2.4);
e) Beschreibung der technischen Ausrüstung des Bieters, seiner Maßnahmen zur Qualitätsgewährleistung und seiner Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten;
f) Erklärung zur Anerkennung der Projektsprache Deutsch.
Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 51 Abs. 2 SektVO nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Konventionalstrafe und weitere gemäß Vergabeunterlagen.
Gemäß Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Teilnahmeanträge werden elektronisch auf einer Vergabeplattform hinterlegt und bis zum Bewerbungsschluss gesichert. Bewerber müssen dazu der unter I.3) genannten Stelle die E-Mail-Adresse mitteilen, über die die Bewerbung hochgeladen werden soll. Bewerber werden gebeten, im Teilnahmeantrag einen Ansprechpartner mit Namen, Adresse, E-Mail, Telefon- und Faxnummer zu benennen.
2. Der Auftraggeber beabsichtigt, die zu liefernden Busse teilweise mit Fördermitteln zu finanzieren. Um in den Genuss der Förderung zu kommen, müssen die Fahrzeuge innerhalb der genannten Fristen produziert und ausgeliefert werden. Um dem obsiegenden Bieter möglichst viel Zeit für die Produktion zu geben, führt der Auftraggeber ein Vergabeverfahren mit verkürzten Fristen durch. Die Teilnahmefrist beträgt 20 Kalendertage. Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs wird der Auftraggeber die Bieter unmittelbar zur Abgabe letztverbindlicher Angebote auffordern. Vor Angebotsabgabe wird es einen Verhandlungstermin geben. Im Vorfeld haben die Bieter die Möglichkeit, neben Bieterfragen auch Optimierungsvorschläge einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Vergabeunterlagen nach den Verhandlungen geringfügig zu konkretisieren. Die letztverbindlichen Angebote sind sodann bis Anfang April einzureichen. Aufgrund der knappen Fristen bittet der Auftraggeber die Bieter ausdrücklich darum, insbesondere im März 2021 entsprechende Kapazitäten zur Angebotsbearbeitung vorzuhalten.
3. Beabsichtigt ein Bieter bereits bei Angebotsabgabe, für wesentliche Hauptleistungen Drittunternehmen (z. B. Nachunternehmer, verbundene Unternehmen oder sonstige Dritte) vorzusehen, so ist das Drittunternehmen im Angebot zu benennen und Art und Umfang der für den Dritten vorgesehenen Leistungen zu bezeichnen. Auf Verlangen des Auftraggebers sind für die Drittunternehmen die in der Vergabebekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen und Angaben einzureichen. Der Auftraggeber kann dieses Verlangen auf bestimmte Nachweise, Erklärungen und Angaben sowie auf einzelne Drittunternehmen beschränken.
4. Der Auftraggeber wird den Vorgaben in § 41 SektVO dadurch nachkommen, dass er auf der unter Ziffer I.3) genannten Stelle (siehe URL: https://www.had.de/onlinesuche_freeeu.html?SHOWPUB=1313-919) den gegenwärtig vorhandenen Teil der Vergabeunterlagen zur Verfügung stellt.
5. Die Beauftragung der ausgeschriebenen Leistungen stehen unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Wiesbaden.
6. Der Auftraggeber beabsichtigt, die zu liefernden Busse teilweise mit Fördermitteln zu finanzieren. Die Beauftragung der ausgeschriebenen Leistungen stehen unter dem Vorbehalt, dass die Förderanträge positiv beschieden werden. Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, das Vergabeverfahren aufzuheben, soweit Zuwendungen nicht gewährt werden sollten.
7. Zu der Ziffer II.2.5 Zuschlagskriterien sei ergänzt, dass der Auftraggeber sich vorbehält, neben dem Preis auch die Qualität der Fahrzeuge zu berücksichtigen. Dazu gehört dann u. a. auch der Energieverbrauch und Ersatzteilkosten. Der Auftraggeber wird die Zuschlagskriterien nach dem Teilnahmewettbewerb und spätestes mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe veröffentlichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [removed] / [removed]
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 160 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des Nachprüfungsantrags innerhalb von 10 Kalendertagen nach dem der Bieter den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist nach Ziffer IV.2.2) bei dem Auftraggeber zu rügen.