ETCS-Ausrüstung Grenzübergang Polen-Frankfurt/Oder-Erkner — Bauüberwachung Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI46869
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
ETCS-Ausrüstung Grenzübergang Polen-Frankfurt/Oder-Erkner — Bauüberwachung
ETCS-Ausrüstung Grenzübergang Polen-Frankfurt/Oder-Erkner — Bauüberwachungsleistungen.
Strecke Grenze D/PL — Frankfurt/Oder — Erkner
ETCS-Ausrüstung Strecke Grenze D/Pl — Frankfurt/Oder — Erkner — Bauüberwachung bahntechnische Ausrüstung, Überwachung der Bauleistungen und der Integration des Zugbeeinflussungssystems ETCS L1 LS/ ETCS L2 einschließlich aller dafür erforderlichen Mitwirkungsleistungen, nähere Beschreibung gem. Ausschreibungsunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
ETCS-Ausrüstung Grenzübergang Polen-Frankfurt/Oder-Erkner — Bauüberwachung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.