Schnellläuferprogramm – 5321 Finnentrop Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI47882

Bekanntmachung einer Änderung

Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Schnellläuferprogramm – 5321 Finnentrop

Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI47882
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
34632000 Ausrüstung für die Eisenbahnverkehrssteuerung
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Schnellläuferprogramm Vorbereitung DSD-Rollout – Pilotierung Verfahrensmodell; Projekt Finnentrop – GU-Modell

II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
34632000 Ausrüstung für die Eisenbahnverkehrssteuerung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA59 Olpe
Hauptort der Ausführung:

Finnentrop

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags:

Das Projekt ist Teil des sogenannten Schnellläuferprogramms (SLP). Ziel des SLP ist es, ein neues Vorgehensmodell bei der Realisierung von Stellwerksprojekten mit mehr Planungs- und Realisierungsverantwortung bei dem AN zu pilotieren. Damit soll ein wesentlicher Beitrag für die beschleunigte Ausrüstung des deutschen Schienennetzes mit digitaler Leit- und Sicherungstechnik im Rahmen der „Digitalen Schiene Deutschland“ geleistet werden. In dem im SLP zu pilotierenden Vorgehensmodell sollen u.a. Genehmigungen beschleunigt erwirkt und die Standardisierung der Stellwerkstechnik durch einheitliche Schnittstellen zu den einzelnen LST-Komponenten weiter vorangetrieben werden.

II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 18/12/2020
Ende: 22/05/2022
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S [removed]

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 20FEI47882
Bezeichnung des Auftrags:

Schnellläuferprogramm – 5321 Finnentrop

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
17/12/2020
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE91 Braunschweig
Postleitzahl: 38126
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Zu V.2.4, VII.1.6) und VII.2.3):

Es handelt sich nicht um den tatsächlichen Wert, der in Anwendung von § 38 Abs. 6 SektVO bzw. Art. 70 Abs. 3 RL 2014/25/EU hier nicht zu veröffentlichen ist.

Der Gesamtauftragswert gemäß Vergabebekanntmachung enthält bereits den Wert der Änderung.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
22/01/2021

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
34632000 Ausrüstung für die Eisenbahnverkehrssteuerung
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA59 Olpe
Hauptort der Ausführung:

Finnentrop

VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:

Schnellläuferprogramm Vorbereitung DSD-Rollout – Pilotierung Verfahrensmodell; Projekt Finnentrop – GU-Modell

VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 18/12/2020
Ende: 22/05/2022
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE91 Braunschweig
Postleitzahl: 38126
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):

Im Rahmen des Schnellläuferprogramms (SLP) mit einem vergleichsweise kurzen Realisierungszeitraum sollen ein neues Vorgehensmodell mit einer geänderten Rollenverteilung zwischen AG und AN validiert sowie Genehmigungen beschleunigt erwirkt werden. Hierdurch soll eine wesentliche Grundlage für eine beschleunigte Umsetzung des Programms „Digitale Schiene Deutschland“ aufgebaut werden. Um die Ziele der Pilotprojekte des SLP sicherzustellen, ist ein herstellerspezifisches Vorgehen im Projekt erforderlich. Insbesondere die spezifischen Zulassungs-, Planungs- und Bauprozesse sind in den Pilotprojekten erfolgskritisch. Das Vorgehensmodell im SLP erfordert dabei die umfassende Planungs- und Realisierungsverantwortung des Stellwerkslieferanten im Sinne eines GU. Anders kann der Bedarf eines erhöhten Umrüstvolumens an Stelleinheiten und einer hierfür notwendigen terminlichen Verdichtung aller erforderlichen Leistungen nicht gedeckt werden. Vor diesem Hintergrund werden im vorliegenden Pilotprojekt neben den Ausrüstungsleistungen, die als Einzelauftrag aus einer bestehenden Rahmenvereinbarung vergeben wurden (vgl. Amtsblatt der EU, 2021/S 013- 029011), zusätzliche Leistungen erforderlich. Diese zusätzlichen Leistungen umfassen sämtliche Zusammenhangsleistungen, die für die Herstellung der Betriebsfähigkeit der LST-Anlage notwendig sind (Planungsleistungen LST, Plan- und Abnahmeprüfleistungen sowie alle für die Realisierung notwendigen Bau- und Sicherungsleistungen).

VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:

Es ist in den Pilotprojekten des SLP ein herstellerspezifisches Vorgehen erforderlich. Alle Zusammenhangsleistungen sind in erhöhtem Maße von der herstellerspezifischen, in ihren Leistungsparametern unterschiedlichen Technik und Herangehensweise in der Umsetzung von LST-Projekten abhängig. Auch zeitlich hängt die Projektabwicklung stark vom Ineinandergreifen der verschiedenen Gewerke ab. Nur durch eine gesamthafte Verantwortung des LST-Lieferanten für die Zusammenhangsgewerke können die Leistungen und Abläufe terminlich gestrafft werden. Zudem werden wirtschaftliche Optimierungen bereits bei der Planung umsetzbar. Die Ziele des SLP (siehe VII.2.1) können unter den gegebenen Rahmenbedingungen ohne die Beauftragung des AN mit den zusätzlichen Leistungen nicht erreicht werden.

VII.2.3)Preiserhöhung

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