Schnellläuferprogramm – 5321 Finnentrop Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI47882
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Schnellläuferprogramm – 5321 Finnentrop
Schnellläuferprogramm Vorbereitung DSD-Rollout – Pilotierung Verfahrensmodell; Projekt Finnentrop – GU-Modell
Finnentrop
Das Projekt ist Teil des sogenannten Schnellläuferprogramms (SLP). Ziel des SLP ist es, ein neues Vorgehensmodell bei der Realisierung von Stellwerksprojekten mit mehr Planungs- und Realisierungsverantwortung bei dem AN zu pilotieren. Damit soll ein wesentlicher Beitrag für die beschleunigte Ausrüstung des deutschen Schienennetzes mit digitaler Leit- und Sicherungstechnik im Rahmen der „Digitalen Schiene Deutschland“ geleistet werden. In dem im SLP zu pilotierenden Vorgehensmodell sollen u.a. Genehmigungen beschleunigt erwirkt und die Standardisierung der Stellwerkstechnik durch einheitliche Schnittstellen zu den einzelnen LST-Komponenten weiter vorangetrieben werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Schnellläuferprogramm – 5321 Finnentrop
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE91 Braunschweig
Postleitzahl: 38126
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu V.2.4, VII.1.6) und VII.2.3):
Es handelt sich nicht um den tatsächlichen Wert, der in Anwendung von § 38 Abs. 6 SektVO bzw. Art. 70 Abs. 3 RL 2014/25/EU hier nicht zu veröffentlichen ist.
Der Gesamtauftragswert gemäß Vergabebekanntmachung enthält bereits den Wert der Änderung.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Finnentrop
Schnellläuferprogramm Vorbereitung DSD-Rollout – Pilotierung Verfahrensmodell; Projekt Finnentrop – GU-Modell
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE91 Braunschweig
Postleitzahl: 38126
Land: Deutschland
Im Rahmen des Schnellläuferprogramms (SLP) mit einem vergleichsweise kurzen Realisierungszeitraum sollen ein neues Vorgehensmodell mit einer geänderten Rollenverteilung zwischen AG und AN validiert sowie Genehmigungen beschleunigt erwirkt werden. Hierdurch soll eine wesentliche Grundlage für eine beschleunigte Umsetzung des Programms „Digitale Schiene Deutschland“ aufgebaut werden. Um die Ziele der Pilotprojekte des SLP sicherzustellen, ist ein herstellerspezifisches Vorgehen im Projekt erforderlich. Insbesondere die spezifischen Zulassungs-, Planungs- und Bauprozesse sind in den Pilotprojekten erfolgskritisch. Das Vorgehensmodell im SLP erfordert dabei die umfassende Planungs- und Realisierungsverantwortung des Stellwerkslieferanten im Sinne eines GU. Anders kann der Bedarf eines erhöhten Umrüstvolumens an Stelleinheiten und einer hierfür notwendigen terminlichen Verdichtung aller erforderlichen Leistungen nicht gedeckt werden. Vor diesem Hintergrund werden im vorliegenden Pilotprojekt neben den Ausrüstungsleistungen, die als Einzelauftrag aus einer bestehenden Rahmenvereinbarung vergeben wurden (vgl. Amtsblatt der EU, 2021/S 013- 029011), zusätzliche Leistungen erforderlich. Diese zusätzlichen Leistungen umfassen sämtliche Zusammenhangsleistungen, die für die Herstellung der Betriebsfähigkeit der LST-Anlage notwendig sind (Planungsleistungen LST, Plan- und Abnahmeprüfleistungen sowie alle für die Realisierung notwendigen Bau- und Sicherungsleistungen).
Es ist in den Pilotprojekten des SLP ein herstellerspezifisches Vorgehen erforderlich. Alle Zusammenhangsleistungen sind in erhöhtem Maße von der herstellerspezifischen, in ihren Leistungsparametern unterschiedlichen Technik und Herangehensweise in der Umsetzung von LST-Projekten abhängig. Auch zeitlich hängt die Projektabwicklung stark vom Ineinandergreifen der verschiedenen Gewerke ab. Nur durch eine gesamthafte Verantwortung des LST-Lieferanten für die Zusammenhangsgewerke können die Leistungen und Abläufe terminlich gestrafft werden. Zudem werden wirtschaftliche Optimierungen bereits bei der Planung umsetzbar. Die Ziele des SLP (siehe VII.2.1) können unter den gegebenen Rahmenbedingungen ohne die Beauftragung des AN mit den zusätzlichen Leistungen nicht erreicht werden.