Erweiterte Bauherrenberatung und -vertretung Referenznummer der Bekanntmachung: 01-21 HS2 Sanierung und Erweiterung
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.rentenbank.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterte Bauherrenberatung und -vertretung
Erweiterte Bauherrenberatung für das Projekt „Sanierung und Erweiterung des Gebäudes der Landwirtschaftlichen Rentenbank“ in der Hochstraße 2 in Frankfurt a.M..
Erweiterte Bauherrenberatung für das Projekt „Sanierung und Erweiterung des Gebäudes der Landwirtschaftlichen Rentenbank“ in der Hochstraße 2 in Frankfurt a.M..
Die Leistungen sind im weitesten Sinne an den Leistungsbildern der AHO, Heft Nr. 9 – Projektmanagementleistungen in der Bau- und Immobilienwirtschaft, bzw. Heft Nr. 19 – Ergänzende Leistungsbilder im Projektmanagement für die Bau- und Immobilienwirtschaft angelehnt und wurden für das Projekt entsprechend ergänzt und konkretisiert.
Da das Projekt bereits im Frühjahr 2020 begonnen wurde, sind durch den AN vorwiegend Leistungen, die im weitesten Sinne in Anlehnung an Stufen 3-5 nach AHO, Heft Nr. 9 – Projektmanagementleistungen in der Bau- und Immobilienwirtschaft, zu erbringen. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass auch Teile der Stufe 2 nach AHO, Heft Nr. 9 – Projektmanagementleistungen in der Bau- und Immobilienwirtschaft, noch nicht abgeschlossen sind. Diese sind durch den AN zu erbringen und werden in Kapitel I - Stufe 1 des Leistungsbildes näher beschrieben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß den §§ 123 und 124 GWB ist wie folgt zu belegen:
Bieter, bei Bietergemeinschaften der bevollmächtigte Vertreter für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft, haben mit dem Angebot zwingend eine Eigenerklärung zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß den §§ 123 und 124 GWB.
Zur Abgabe der nach den Ziffern III.1.1) geforderten Eigener-klärungen kann das Formblatt B_02 „Belege der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen“ verwendet werden
Bieter, bei Bietergemeinschaften der bevollmächtigte Vertreter für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft, haben mit dem Angebot zwingend folgende Eigenerklärungen abzugeben:
— Eigenerklärung zum Nettojahresgesamtumsatz für die letzten 3 vor dem Ablauf der Einreichungsfrist abgeschlossenen Geschäftsjahre,
— Eigenerklärung zu einer bestehenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Versicherer.
Mindestdeckungssummen für Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung:
— Personenschäden: [Betrag gelöscht] EUR,
— Vermögens- und Sachschäden: [Betrag gelöscht] EUR.
Zur Abgabe der nach den Ziffern III.1.2) geforderten Eigenerklärungen können das Formblatt B_02 „Belege der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen“ und Formblatt B_03 „Nachweis Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung“ verwendet werden
Nachweis vergleichbarer Referenzen nach Maßgabe der unten aufgeführten Mindeststandards.
Zur Abgabe der nach den Ziffern III.1.3) geforderten Eigenerklärungen kann das Formblatt B_05 „Referenzliste“ verwendet werden.
Referenzen über Hochbauprojekte
Für den Nachweis der Eignung muss der Bieter mindestens 5 vergleichbare Unternehmensreferenzen angeben. Aus Sicht des Auftraggebers sind 5 Referenzen ausreichend:
Mindestanforderungen für jede Referenz:
— Alle Referenzen müssen die Durchführung von Hochbauprojekten für öffentliche Auftraggeber gemäß § 99 GWB mit einem Mindestbudget von 8 Mio. EUR betreffen, bei dem der Bieter /das Mitglied der Bietergemeinschaft folgende Leistungen als verantwortlicher Vertragspartner erbracht hat:
— Bauherrenbetreuung im Sinne einer organisatorischen und koordinierenden Unterstützung,
— Vergabemanagement.
—— Mindestens 2 Referenzen hiervon müssen als zusätzliche Mindestanforderung ein Hochbauprojekt mit Denkmalschutz betreffen.
—— Mindestens 2 Referenzen hiervon müssen als zusätzliche Mindestanforderung Bauen im Bestand betreffen.
—— Für mindestens 2 Referenzen ist als weitere Mindestanforderung ein Referenzschreiben des damaligen Auftraggebers vorzulegen, in dem dieser die Ausführung folgender Leistungen bestätigt:
— Bauherrenbetreuung im Sinne einer organisatorischen und koordinierenden Unterstützung,
— Vergabemanagement.
Der letzte Leistungstag einer Referenz darf nicht länger als 6 Jahre vor dem Ende der Angebotsfrist liegen. Die Angabe von noch nicht abgeschlossenen Referenzen ist zulässig. Die Leistungserbringung muss in diesem Fall mindestens ein halbes Jahr vor dem Ende der Angebotsfrist begonnen haben.
Referenzen über die Durchführung von Vergabeverfahren
Für den Nachweis der Eignung muss der Bieter mindestens 3 vergleichbare Unternehmensreferenzen angeben. Aus Sicht des Auftraggebers sind 3 Referenzen ausreichend. Die Referenzen dürfen mit den oben genannten Referenzen übereinstimmen.
Mindestanforderung für jede Referenz:
— Alle Referenzen müssen die Durchführung von Vergabeverfahren unter Verwendung einer gängigen E-Vergabeplattform betreffen,
— Mindestens 1 Referenz hiervon muss als zusätzliche Mindestanforderung die Durchführung von Vergabeverfahren für eine öffentliche Bank betreffen,
— Mindestens 2 Referenzen hiervon müssen die zeitgleiche Durchführung mehrerer EU- weiter Vergabeverfahren betreffen.
Der letzte Leistungstag einer Referenz darf nicht länger als 5 Jahre vor dem Ende der Angebotsfrist liegen.
Die Bieter haben im Angebotsschreiben (Formblatt B_01) gemäß § 128 Abs. 1 bzw. Abs. 2 GWB zu erklären, dass sie bei der Ausführung des öffentlichen Auftrags alle für sie geltenden rechtlichen Verpflichtungen einhalten, insbesondere Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung entrichten, die arbeitsschutzrechtlichen Regelungen einhalten und den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgeltes gewähren, die nach dem Mindestlohngesetz, einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag oder einer nach § 7, 7a oder § 11 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes oder einer nach § 3 a des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden.
Die Bieter haben weiterhin im Angebotsschreiben (Formblatt B_01) zu erklären, dass sie sich verpflichten im Auftragsfall ein Projektbüro beim Auftraggeber während der üblichen Geschäftszeiten immer mindestens mit einem der 3 in Anlage B_04 genannten MA, in der Regel durch den Projektleiter, zu besetzen.
Abschnitt IV: Verfahren
§ 15 Abs. 3 VgV sieht die Möglichkeit vor, die Angebotsfrist im offenen Verfahren auf bis zu 15 Tage festzulegen, wenn eine hinreichend begründete Dringlichkeit die Einhaltung der Angebotsfrist gemäß Absatz 2 unmöglich macht.
Im vorliegenden Fall besteht eine Eilbedürftigkeit der beabsichtigten Beschaffung, die nicht innerhalb der für das reguläre offene Verfahren geltenden Fristen durchgeführt werden kann, da der AG durch Wegfall von Ressourcen dringend weitere Unterstützung des Bauherren benötigt, da sonst der Fortgang bzw. die Terminschiene des Projektes gefährdet ist, das sich an exponierter Stelle befindet.
In diesem Zusammenhang wird auf die Vergabeunterlage A_04 Fristen und Termine verwiesen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
—— Eine Bewerber-/Bietergemeinschaft hat mit dem Angebot eine Erklärung abzugeben,
— in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder in allen Phasen des Vergabeverfahrens und auch während der Auftragsdurchführung gegenüber der AG rechtsverbindlich vertritt,
— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Ein Nachweis der Vertretungsbefugnis des bevollmächtigten Vertreters der Bietergemeinschaft ist erst auf gesondertes Verlangen der AG vorzulegen. Zur Abgabe der Eigenerklärungen kann das Formblatt B_08 „Bietergemeinschaftserklärung“ verwendet werden.
—— Bezüglich der geforderten Kautionen und Sicherheiten wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
—— Es wird darauf hingewiesen, dass die Kommunikation im Vergabeverfahren grundsätzlich elektronisch erfolgt. Der Auftraggeber behält sich vor, im Ausnahmefall mit dem Bieter auch per E-Mail oder per Fax zu kommunizieren. Eine geeignete Email und Faxnummer sind im Angebot anzugeben.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YNADPMM
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß §160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
Benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]