Regelmäßige Erhebungen und Analysen zum Energieeffizienzmarkt mit Schwerpunkt Dienstleistungen 2021 bis 2023 Referenznummer der Bekanntmachung: Referat 123 / BfEE 2020_04
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eschborn
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65760
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bafa.de
Abschnitt II: Gegenstand
Regelmäßige Erhebungen und Analysen zum Energieeffizienzmarkt mit Schwerpunkt Dienstleistungen 2021 bis 2023
Die Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) unterstützt die Bundesregierung wissenschaftlich in allen Fragen der Energieeffizienz. Gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 5 EDL-G zählen die Beobachtung und Bewertung des Marktes für Energiedienstleistungen, Energieaudits und Energieeffizienzmaßnahmen (Markt) zu den Kernaufgaben der BfEE. Auf Basis einer detaillierten und umfassenden Marktanalyse sollen Maßnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für weiteres Marktwachstum entwickelt werden. Eine zuverlässige und aktuelle Datenbasis bildet hierfür notwendig eine Grundlage. Vor diesem Hintergrund muss der Markt regelmäßig empirisch erfasst werden. Gegenstand des Projektes ist die großflächige systematische Erhebung und Auswertung von Informationen zum Markt in den Jahren 2021 bis 2023.
Fortführung und Optimierung der Markterhebung
Eschborn und Berllin
Das Projekt besteht aus den folgenden Leistungsbausteinen:
— Los 1 erstreckt sich auf Projektsteuerung, Organisation, Recherchen, Konzeption der quantitativen und qualitativen Datenerhebung und Realisierung von leitfadengestützten Interviews sowie Auswertungen der empirischen Daten und Berichterstellung im Layout des Auftraggebers inklusive entsprechender Optionen.
Standartisierte Datenerhebungen
— Los 2 erstreckt sich auf folgende Leistungsbausteine:
Standardisierten Datenerhebung (CATI, CAWI) und weiterhin die methodische Beratung zum Vorhaben, sowie Zuarbeit zu allen Leistungselementen (insbesondere bei Workshops und Arbeitstreffen).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fortführung und Optimierung der Markterhebung
Ort: berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Standartisierte Datenerhebungen
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Diese sind unter folgendem Link abrufbar: http://www.evergabe-online.de
Die Vergabeunterlagen können gemäß § 41 Abs. 1 VgV unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden. Ihre Abrufbarkeit wird an die Verfahrensbesonderheiten und den Verfahrensfortschritt angepasst. Im Übrigen gelten die Vorschriften des 4. Teils des GWB und der VgV. 1)
Dieses Vergabeverfahren wird elektronisch über die Vergabeplattform des Bundes www.evergabe-online.de durchgeführt. Der Versand der Vergabeunterlagen und die Kommunikation zwischen Bietern und Vergabestelle erfolgen ausschließlich über die e-Vergabe-Plattformdes BMI. Für die Teilnahme an der elektronischen Auftragsvergabe registrieren Sie sich einmalig unterwww.evergabe-online.de Informationen über die E-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter www.evergabe-online.info Telefonischen Support zur E-Vergabe-Plattform des BMI leistet die Hotline des BMI, die telefonisch unter der Rufnummer +49(0)[removed] zu erreichen ist.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Vergabestelle weist rein vorsorglich ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen)hin. Die Vorschrift des § 160 GWB ist geregelt wie folgt: § 160 Einleitung,
Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoßgegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, Einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.