2. S-Bahn-Stammstrecke München einschließlich netzergänzende Maßnahmen; Realisierungszentrum Referenznummer der Bekanntmachung: 18FEI32217
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.deutschebahn.com/de/geschaefte/lieferantenportal
Adresse des Beschafferprofils: https://bieterportal.noncd.db.de/portal/
Abschnitt II: Gegenstand
2. S-Bahn-Stammstrecke München einschließlich netzergänzende Maßnahmen; Realisierungszentrum
2. S-Bahn-Stammstrecke München einschließlich netzergänzende Maßnahmen; Realisierungszentrum.
Vom Auftragnehmer sind umfassende Projektmanagement- und Projektsteuerungsleistungen für das Großprojekt 2. S-Bahn-Stammstrecke inkl. netzergänzende Maßnahmen zu erbringen. Im einzelnen enthalten sind die Leistungsbereiche:
— Koordinierung und Qualitätsmanagement,
— Organisation/Dokumentation,
— Kostensteuerung und Kostenkontrolle,
— Terminsteuerung,
— Vertrags- und Nachtragsmanagement,
— Planlaufmanagement,
— Inbetriebnahmemanagement,
— Risikomanagement,
— Lean Management,
— fachtechnische Überwachung der Bauüberwachung/Baukoordination.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
2. S-Bahn-Stammstrecke München einschließlich netzergänzende Maßnahmen; Realisierungszentrum
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Vom Auftragnehmer sind umfassende Projektmanagement- und Projektsteuerungsleistungen für das Großprojekt 2. S-Bahn-Stammstrecke inkl. netzergänzende Maßnahmen zu erbringen. Im einzelnen enthalten sind die Leistungsbereiche:
— Koordinierung und Qualitätsmanagement,
— Organisation/Dokumentation,
— Kostensteuerung und Kostenkontrolle,
— Terminsteuerung,
— Vertrags- und Nachtragsmanagement,
— Planlaufmanagement,
— Inbetriebnahmemanagement,
— Risikomanagement,
— Lean Management,
— fachtechnische Überwachung der Bauüberwachung/Baukoordination.
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Verlängerung des Verfahrensmanagements bis 8.3.2021
Aufgrund der weitreichenden Optimierungen im Projekt 2. S-Bahn-Stammstrecke – wie etwa der Umsetzung der sog. „Integrierten Gesamtlösung“ am Haltepunkt Hauptbahnhof – werden mehrere umfangreiche Verfahren beim EBA zur Planfeststellung der geänderten Bauentwürfe erforderlich. Der AN wurde daher mit Nachtrag 06 mit der Erbringung von Leistungen im Bereich des sog. „Verfahrensmanagements“ der Planänderungsverfahren beauftragt. Mit NT 10 wurden für die zusätzliche Qualitätssicherung der Planänderungsunterlagen zusätzliche personelle Kapazitäten für das Verfahrensmanagement abgerufen.
Die Leistungen der beiden Nachträge 06 und 10 werden mit dem gegenständlichen Nachtrag 13 nun bis einschließlich den 8.3.2021 verlängert. Der ursprüngliche Leistungszeitraum endete mit der Leistungsstufe 2 des Projektsteuerungsvertrages am 31.12.2020.
Diese zeitliche Anpassung der Leistungserbringung wird notwendig, da die neu ausgeschriebene Vergabeeinheit für das Verfahrensmanagement (VE1100), die diese Leistungen zukünftig fortführt, erst zum 9.3.2021 beginnt.
Das vertragliche Leistungsbild der Projektsteuerung bildet über die verschiedenen Leistungsbereiche hinweg eine untrennbare Einheit und zielt auf eine gesamthafte und koordinierte Steuerungsleistung ab. Die anordnungsgegenständlichen Leistungen sind untrennbar mit den Leistungen des Verfahrensmanagenments sowie den Hauptvertragsleistungen verbunden. Insbesondere, da die einzelnen Leistungsbereiche in großen Teilen aufeinander aufbauen bzw. die Leistungserbringung in den einzelnen Leistungsbereichen im Hinblick auf die verschiedenen Bauabschnitte des Projekts einheitlich erfolgen muss. Zudem ist bei Durchführung durch einen weiteren AN keine scharfe Trennung der Aufgaben mehr möglich. Dementsprechend ist für den AG auch nicht mehr hinreichend erkennbar, welchem AN gegenüber er ggf. Mängelansprüche geltend machen muss. Die Zuordnung der Verantwortlichkeiten wäre besonders erschwert.