2. S-Bahn-Stammstrecke München, Bauüberwachung Hp Hauptbahnhof, Hp Marienhof und Tunnel Referenznummer der Bekanntmachung: 18FEI34440
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/de/geschaefte/lieferantenportal
Adresse des Beschafferprofils: https://bieterportal.noncd.db.de/Portal
Abschnitt II: Gegenstand
2. S-Bahn-Stammstrecke München, Bauüberwachung Hp Hauptbahnhof, Hp Marienhof und Tunnel
2. S-Bahn-Stammstrecke München, Bauüberwachung Hp Hauptbahnhof, Hp Marienhof und Tunnel
Bauüberwachung für Tunnel (Trogbauwerk, Tunnelportal, Tunnel bis Haltepunkt Marienhof einschließlich Rettungsschächte) und Haltepunkt Hauptbahnhof sowie Bauüberwachung Haltepunkt Marienhof. Die Überwachungstätigkeit umfasst folgende technische Fachgebiete: Fahrbahn, Oberleitungsanlagen, konstruktiver Ingenieurbau, sonstige elektrotechnische Anlagen, Leit- und Sicherungstechnik, Gebäude, TGA/HLS, Spezialtiefbau, Tunnelbau.
Baubegleitende Leistungen: Vermessung, Geotechnik/Abfallmanagement, Leistungen nach Baustellenverordnung, Vertrags- und Nachtragsmanagement.
Inhalt der Vergabe sind folgende Leistungsbeschreibungen:
— Grundleistungen Bauvertragliche fachtechnische Bauüberwachung,
— Eisenbahnbetriebliche Leistungen und Sicherungsüberwachung,
— Leistungen nach VV Bau bzw. VV BAU-STE des EBA,
— Leistungen nach Baustellenverordnung (Ausführungsphase),
— Bauvertragliche fachtechnische Leistungen bei Gebäuden,
— Bauvertragliche fachtechnische Leistungen TA-Gebäude,
— Abfallmanagement,
— Leistungen bei der Baubetriebsplanung,
— Leistungen während der Vergabe von Bau- und bauaffinen Leistungen,
— Geotechnische Bauüberwachung,
— Vermessungstechnische Bauüberwachung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
2. S-Bahn-Stammstrecke München, Bauüberwachung Hp Hauptbahnhof, Hp Marienhof und Tunnel
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Land: Deutschland
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Land: Deutschland
Ort: Estenfeld
NUTS-Code: DE26C Würzburg, Landkreis
Land: Deutschland
Ort: Delmenhorst
NUTS-Code: DE941 Delmenhorst, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Hall in Tirol
NUTS-Code: AT335 Tiroler Unterland
Land: Österreich
Ort: Wien
NUTS-Code: AT130 Wien
Land: Österreich
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden.
Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Nach Ablauf der Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Bauüberwachung für Tunnel (Trogbauwerk, Tunnelportal, Tunnel bis Haltepunkt Marienhof einschließlich Rettungsschächte) und Haltepunkt Hauptbahnhof sowie Bauüberwachung Haltepunkt Marienhof. Die Überwachungstätigkeit umfasst folgende technische Fachgebiete: Fahrbahn, Oberleitungsanlagen, konstruktiver Ingenieurbau, sonstige elektrotechnische Anlagen, Leit- und Sicherungstechnik, Gebäude, TGA/HLS, Spezialtiefbau, Tunnelbau.
Baubegleitende Leistungen: Vermessung, Geotechnik/Abfallmanagement, Leistungen nach Baustellenverordnung, Vertrags- und Nachtragsmanagement.
Inhalt der Vergabe sind folgende Leistungsbeschreibungen:
— Grundleistungen Bauvertragliche fachtechnische Bauüberwachung,
— Eisenbahnbetriebliche Leistungen und Sicherungsüberwachung,
— Leistungen nach VV Bau bzw. VV BAU-STE des EBA,
— Leistungen nach Baustellenverordnung (Ausführungsphase),
— Bauvertragliche fachtechnische Leistungen bei Gebäuden,
— Bauvertragliche fachtechnische Leistungen TA-Gebäude,
— Abfallmanagement,
— Leistungen bei der Baubetriebsplanung,
— Leistungen während der Vergabe von Bau- und bauaffinen Leistungen,
— Geotechnische Bauüberwachung,
— Vermessungstechnische Bauüberwachung.
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Land: Deutschland
Ort: Estenfeld
NUTS-Code: DE26C Würzburg, Landkreis
Land: Deutschland
Ort: Delmenhorst
NUTS-Code: DE941 Delmenhorst, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Hall in Tirol
NUTS-Code: AT335 Tiroler Unterland
Land: Deutschland
Ort: Wien
NUTS-Code: AT130 Wien
Land: Österreich
Interimsweise Überwachung von Maßnahmen der Medienfreimachung im Bereich der westlichen Erweiterung des Hauptbahnhofs München zur Schaffung der Medienfreiheit (und damit der Baufreiheit) für nachfolgende Abbruch- und Bauleistungen im Bereich der sog. „Westlichen Erweiterung“ des Hauptbahnhofs München sind kurzfristig Leistungen der technischen Gebäudeausrüstung und Elektrotechnik EAA50Hz und FIA erforderlich geworden. Dieser Bedarf resultiert aus den im Projekt beschlossenen Umplanungen, welche sowohl neue als auch verschobene Leistungsbereiche zur Folge hatten. Für diese Bauleistungen müssen nunmehr auch die entsprechenden Bauüberwachungsleistungen zusätzlich und kurzfristig bedient werden. Diese zusätzlichen Leistungen müssen interimsweise — bis zum Abschluss eines entsprechenden Vergabeverfahrens — durch die bestehende Bauüberwachung erbracht werden. Durch die Beauftragung einer weiteren Bauüberwachung, welche kurzfristig mit den interimsweisen Überwachungsleistungen beauftragt wird, kann nicht gewährleistet werden, dass eine hinreichende Vertrautheit mit den Baumaßnahmen und der Örtlichkeit gegeben ist. Die Bauleistung zur Medienfreimachung und die zugehörigen Bauüberwachungsleistungen sind Voraussetzung und Grundlage für die Durchführung der unmittelbar nachfolgenden Abbrucharbeiten. Die erforderliche zusätzliche Leistung steht daher im untrennbaren ausführungstechnischen Bezug zu den nachfolgenden Abbruchleistungen, die ihrerseits Voraussetzung für jegliche weiteren Bautätigkeiten im Bereich des Baufelds der uPva HBF sind.
Bei der kurzfristigen interimsweisen Beauftragung eines weiteren AN mit den zusätzlichen Bauüberwachungsleistungen besteht aufgrund mangelnder Kenntnis der Örtlichkeit das Risiko der Verschiebung der Arbeiten zur Baufeldfreimachung und der anschließenden Abbrucharbeiten. Dies hätte massive Bauzeitverlängerungen und zusätzliche Behinderungen der Ausführung zur Folge. Ein kurzfristiger Wechsel des AN und der damit verbundene Verlust an Kontinuität führt zu Störungen und Behinderungen des Bauablaufs. Es besteht daher das Risiko von Zusatzkosten in großer Höhe.