App zur intelligenten Regelwerksrecherche als Saas Lösung Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEA48231
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60326
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60329
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
App zur intelligenten Regelwerksrecherche als Saas Lösung
20FEA48231
Implementierung eines „Persönlichen Instandhaltungs-Assistenten“ (PIA) für Mitarbeiter bei der DB Fernverkehr AG, damit diese das Instandhaltungs-Regelwerk auf ihren Tablets „immer dabei“ haben und mit einer „intelligenten Suche“ alle relevanten Informationen aus dem Regelwerk recherchieren können.
Die Instandhaltungs-Handwerker sollen bei der Suche und Anwendung des richtigen Regelwerks durch eine App mit intelligenter Suchfunktion unterstützt werden.
Relevanten Informationen aus dem Regelwerk recherchieren können.
Ausgeschrieben wird eine zentrale Such-, Lese und Informationsplattform für alle Instandhaltungsdokumente im Werkebereich und im Fahrzeugmanagement der DB Fernverkehr AG. Die Anwendung muss die Fähigkeit mitbringen, mittels integrierter intelligenter semantischer Suche, den Werksmitarbeitern Dateien mit unterschiedlichen Dokumentenarten und -Typen aus allen relevanten Datenquellen über eine Android App für Tablets anschaulich darzustellen.
Folgende Ziele sollen erreicht werden:
— Erleichterung der Auffindbarkeit von Dokumenten,
— Optimierung von Arbeitsprozessen,
— Werksübergreifende Vereinheitlichung der Dokumentenrecherche,
— Einführung einer einheitlichen Schnittstelle zum Dokumentenzugriff,
— Optimierung bestehender Dokumentenbestände und -strukturen,
— Automatisierte Optimierung des Systems durch Machine Learning.
Für die Erstellung der Angebote in der Angebotsphase werden Dokumente benötigt, die sensible Informationen über Geschäftsprozesse oder sonstige Geheimnisse der DB enthalten. Eine Veröffentlichung im Teilnahmewettbewerb ist daher nicht möglich. Diese erhalten Sie mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe. Hierzu ist zwingend die Abgabe der unterzeichneten Vertraulichkeitsvereinbarung erforderlich (siehe Vergabeunterlagen).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Alle Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind gemeinsam mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Ein diesbezüglicher Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss. Die Unterlagen sind möglichst gemäß der, in der Bekanntmachung verwendeten Ordnungsnummern zu reihen und zu benennen.
Bei den nachfolgenden Eignungsnachweisen Nr. 1-18 handelt es sich um zwingende Anforderungen. Gibt der Bieter die geforderten Erklärungen, Dokumente und Bescheinigungen gar nicht, unvollständig oder nicht bedingungsgemäß ab, so führt dies zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren.
Erklärungen
1. Erklärung, dass kein Insolvenz- oder Sanierungsverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet ist und die Eröffnung auch nicht beantragt oder mangels Masse abgelehnt worden ist.
2. Erklärung, dass sich der Bewerber nicht in Liquidation befindet.
3. Erklärung, ob berufliche Verfehlungen vorliegen, die im Gewerbezentralregister eingetragen sind. Darüber hinaus erklärt er, ob derzeit ein Verfahren anhängig ist, das zu einer solchen Eintragung führen kann.
4. Erklärung, dass das Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet ist und – sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB oder des jeweiligen Herkunftslandes eintragungspflichtig – im Handelsregister eingetragen ist.
5. Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt- sozial oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat
6. Erklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuer und Abgaben nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er ansässig ist, oder nach den Rechtsvorschriften des Staates des Auftraggebers erfüllt hat.
7. Erklärung zur kartellrechtlichen Compliance und Korruptionsprävention.
8. Erklärung, dass bei der Ausführung eines früheren Auftrags oder Konzessionsvertrags bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt wurde.
9. Erklärung zu §§122-124 GWB.
10. Erklärung zu Nicht-Beeinflussung eines Vergabeverfahrens.
11. Erklärung zu schweren Verfehlungen.
12. Erklärung zu Kenntnis über Verurteilungen/Geldbußen.
13. Erklärung zum DB Verhaltenskodex für Geschäftspartner.
14. Erklärung zu Tarifbestimmungen und Mindestlohn.
15. Erklärung zu Verpflichtung von Nachunternehmern zur Einhaltung von Tarifbestimmungen.
Der Bieter gibt die Eigenerklärungen der Ziffern 1-15 mittels des vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Dokuments „Bietereigenerklärung“ ab. Dieses Dokument ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
16. Vorlage eines Handelsregisterauszuges nicht älter als 12 Monate.
17. Fristgerechtes Einreichen des Teilnahmeantrages.
18. Abgabe der unterzeichneten Vertraulichkeitserklärung.
Bei dem nachfolgenden Eignungsnachweis Nr. 19 handelt es sich um eine zwingende Anforderung. Gibt der Bieter das geforderte Dokument gar nicht, unvollständig oder nicht bedingungsgemäß ab, so führt dies zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren.
19. Abgabe des vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Dokuments „Lieferantenselbstauskunft“.
Bei den nachfolgenden Eignungsnachweisen Nr. 20-22 handelt es sich um zwingende Anforderungen. Gibt der Bieter die geforderten Erklärungen, Dokumente und Bescheinigungen gar nicht, unvollständig oder nicht bedingungsgemäß ab, so führt dies zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren.
20.) Angaben zu 2 bereits realisierten bzw. noch in Realisierung befindlichen Referenzprojekten (>[Betrag gelöscht] EUR), aus den vor der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung vergangenen 2 Jahren, bei denen in ihrer Art mit der vorliegend ausgeschriebenen Leistung (s. Ziffer II.1.1 und II.1.4 und II. 2.4 der vorliegenden Bekanntmachung) vergleichbare Leistungen erbracht wurden. Erwartet werden folgende Angaben für jedes Referenzprojekt:
— Name und Adresse des Auftraggebers sowie Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit dessen Telefonnummer und E-Mail-Adresse,
— Bezeichnung und Standort des Referenzprojektes mit Kurzbeschreibung der erbrachten Leistungen und Angaben zur Projektgröße nach Art und Umfang,
— Aktueller Status des Referenzprojekts: Eine Referenz gilt als nicht älter als 2 Jahre, wenn einer der folgenden Punkte zutrifft: Umsetzungsprojekt innerhalb der letzten 2 Jahre gestartet, aber noch nicht produktiv gesetzt, d.h. diese Referenz umfasst einen Auftrag, der begonnen wurde (mindestens seit 6 Monaten laufend) und aktuell immer noch läuft. Oder aber die Lösung wurde für diesen Kunden innerhalb der letzten 2 Jahre produktiv gesetzt,
— Zeitraum der Leistungserbringung,
— Angabe, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Nachunternehmern oder in einer sonstigen Kooperation mit anderen Firmen erbracht wurden. Wurden die Leistungen nicht vollständig als Eigenleistung erbracht, so ist anzugeben, welche Leistungen als Eigenleistung erbracht wurden.
Bitte begrenzen Sie diese Ausführung auf maximal 2 DIN A4-Seiten bei einer Schriftgröße von 12 Punkt (Bilder, Grafiken und Tabellen zählen nicht zu den 2 Seiten Begrenzung).
21.) Der Bewerber verfügt über eingeführtes Qualitätsmanagement-System (QMS) entsprechend ISO 9001:2008 oder neuer. Entsprechende Prozesse sind vorhanden, dokumentiert und implementiert. Der Bewerber weist das Vorhandensein eines eigenen, durch Dritte (bspw. Zertifizierungsstelle) zertifizierten Qualitätsmanagement-Systems entsprechend ISO 9001:2008 oder neuer durch Vorlage des Zertifikats nach;
Oder aber der Bewerber legt alternativ dazu er eine unterschriebene Eigenerklärung vor, in der er versichert, dass seine dokumentierten und implementierten Prozesse den Anforderungen eines QMS entsprechen und dass sein QMS dem eines Qualitätsmanagement-Systems gemäß ISO 9001:2008 oder neuer entspricht. Der Auftraggeber behält sich bei Bedarf vor, eine Prüfung (vor Ort) durchzuführen.
Bitte begrenzen Sie diese Ausführungen auf maximal 4X DIN A4-Seiten bei einer Schriftgröße von 12 Punkt.
22.) Der Bewerber weist mindestens 2 qualifizierte Mitarbeiter nach, die relevantes Wissen rund um Such- und Sprachassistenten und auf für den angegebenen Ausschreibungsgegenstand "Persönlicher Instandhaltungsassisstent" vorweisen qualifizierte Mitarbeiter nach.
Dieer verantwortlichen Mitarbeiter des Projektes müssen mindestens 5 Jahre Erfahrung in der >>>Konzeption und Implementierung von Projekten (>0,25 Mio) haben und deutsch (mind. jeweils auf Level C1) beherrschen.
Projektmitarbeiter verfügten über mehr als 5 Jahre Erfahrung im Bereich Sprachtechnologien und KI, unter anderem in Projekten (>0,25 Mio).
Bitte nennen Sie uns pro Mitarbeiter:
— Anzahl der Jahre der spezifischen Berufserfahrung,
— Kundenprojekte des Mitarbeiters.
Je Kundenprojekt:
— Kurzskizze des Projektes,
— Einsatzzeitraum (Dauer) und Rolle des Mitarbeiters im Projekt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Vergabe läuft über das Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG (http://www.deutschebahn.com/bieterportal). Dort finden Sie sämtliche Dokumente. Zur Abgabe eines Teilnahmeantrags und eventuell eines Angebots ist die Registrierung unter Angabe der Vergabenummer (Hinweis auf EU –Vergabe) im Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG notwendig.
Für technischen oder methodischen Fragen zum Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG steht die Bieterhotline [removed]) Mo.-Fr. in der Zeit von 9.00 bis 15.00 Uhr zur Verfügung.
2. Soweit der Bewerber bzgl. einzelner Bereiche, für die er ggf. im späteren Verlauf ein Angebot abgeben möchte, nicht über die dazu erforderliche Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde verfügt, kann er sich gemäß § 47 Abs. 1SektVO auf andere Unternehmen berufen. Bewerber, die sich zum Nachweis ihrer Eignung gem. § 47 Abs. 1 SektVO auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Nachunternehmer) stützen, müssen diese Drittunternehmen im Teilnahmeantrag verbindlich benennen und durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Drittunternehmens nachweisen, dass ihnen im Falle der Zuschlagserteilung die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind.
Der Auftraggeber behält sich vor, im Laufe des Vergabeverfahrens eine Aktualisierung der Verpflichtungserklärungen zu verlangen.
Der Auftraggeber überprüft auch bei den benannten Drittunternehmen, ob Ausschlusskriterien nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und behält sich vor, die Vorlage von weiteren Eignungsnachweisen zu fordern.
Für Nachunternehmer, die nicht zum Eignungsnachweis nach §. 47 Abs. 1 SektVO benannt wurden, gilt folgendes:
Der Auftraggeber behält sich vor, im Laufe des Vergabeverfahrens die Vorlage von Eignungsnachweisen für diese Nachunternehmer zu fordern.
Im Falle eines Austauschs solcher Nachunternehmer behält sich der AG eine erneute Prüfung der Eignung vor.
3. Der Bewerber ist zur vertraulichen Behandlung der gesamten Vergabeunterlagen verpflichtet und hat seine Mitarbeiter sowie sonstige mit der Prüfung / Bearbeitung der Vergabeunterlagen betraute Dritte entsprechend zur Vertraulichkeit zu verpflichten.
4. Corona-Virus:
Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweis des Auftraggebers:
Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.