81266853-Administrative Unterstützung eines Vorhabens der GIZ im Iran Referenznummer der Bekanntmachung: 81266853
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eschborn
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65760
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.giz.de
Abschnitt II: Gegenstand
81266853-Administrative Unterstützung eines Vorhabens der GIZ im Iran
Die Maßnahme „Beratungs- und Investitionsfonds zum Ozonschutz (Ozonfonds)“ dient der Bundesregierung zur Finanzierung und Gestaltung bilateraler Kooperationsmaßnahmen mit „Artikel-5-Ländern“ (= Entwicklungsländer, EL) des Montrealer Protokolls (MP) zur nachhaltigen Umsetzung ihrer Verpflichtungen aus diesem Multilateralen Umweltabkommen. Auf der 28. Vertragsstaatenkonferenz in Kigali, Ruanda, im Oktober 2016, wurde das MP neuerlich angepasst. Mit dem sogenannten Kigali Amendment wurde zusätzlich Produktion und Verbrauch enorm klimaschädlicher Substanzen (F-Gase, HFKW) geregelt. Damit ist das MP das erste und bisher einzige multilaterale Umweltabkommen mit konkreten Verpflichtungen, Emissionen zu reduzieren. Bis zum Ende des Jahrhunderts werden Einsparungen von ca. 72 GtCO2äq prognostiziert.
Das Ziel des Beratungs- und Investitionsfonds zum Ozonschutz (Ozonfonds) lautet: Die Erfüllung der Verpflichtungen ausgewählter Regierungen zum MP ist verbessert. Dazu werden insbesondere Nutzer von ozonzerstörenden und klimaschädlichen Substanzen (ODS) dabei unterstützt, andere Substanzen entweder im Rahmen ihres Produktionsprozesses anzuwenden oder die bisherige Produktion auf andere Substanzen umzustellen. Bei der entsprechend notwendigen Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen sowie dem Aufbau von Kapazitäten wird ggf. auch unterstützt.
Der HCFC phase-out management plan, Stufe II, (Gewerblicher Sektor) innerhalb des Ozonfonds dient zur Technische Unterstützung des Kältetechnik-Schaum-Wartungs-Sektor, von Projekten zur Technologieumstellung (natürliche Kältemittel) im Supermarktsektor, bei Trainings von Kältetechnikern, bei der Implementierung von Trainings- und Sensibilisierungsprogrammen, Unterstützung/Beratung bei der Einführung von Mehrweg-zylindern im Kältemittelsektor.
00000 Iran
Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber in der administrativen Abwicklung der Proklima-Projekte (HPMP Stage II (Foam & Servicing), ODS Banks, C4, ggfs. weiter Projekte) im Iran.
Hierbei fallen im Einzelnen die nachfolgend aufgeführten Dienstleistungen an:
— Versand von Unterlagen an die GIZ-Zentrale in Eschborn,
— Prüfung, Erfassung und Übersetzung von lokalen Belegen, die im Original (Farsi) vorgelegt werden,
— Ausführung von Zahlungen von lokalen Rechnungen, Annahme von lokalen Zahlungen im Namen der GIZ. Dabei geht der AN in Vorlage für die folgenden Zahlungen, die im Rahmen der Vertragsabrechnungen durch Vorlage der Belege zurückerstattet werden:
— Auszahlung der Personalkosten für Nationales Personal nach Erhalt des Salary Vouchers von GIZ Proklima. Zahlung von Gehaltsnebenkosten (SSO und tax) nach iranischem Recht an die iranischen Behörden,
— Abrechnung gegen Nachweis von Beschaffungen für das Vorhaben (Rechnungen mit Zahlungsbeleg),
— Der AN übersendet zusammen mit der vierteljährlichen Vertragsabrechnung die Belege zur Erstattung der in Vorlage geleisteten Beträge. Die Belege werden von dem AN nummeriert und in einer Excel-Übersichtstabelle aufgeführt,
— Monatliche Überprüfung und Auffüllen der Bargeldkasse für die Nationalen Mitarbeiter: Abrechnung der Ausgaben aus der Bargeldkasse (petty cash) des Vorhabens. Hierzu legt lokale Fachkraft folgende Unterlagen vor: die monatlichen Belege (quittierter Auszahlungsbeleg), den Restbestand, das Kassenbuchs bzw. eine Excelliste in der die monatlichen Belege und der Kassenbestand aufgeführt sind. Die monatlichen Belege sind vor Übergabe an den AN von dem Mitarbeiter eingescannt an GIZ Proklima zur Genehmigung der Auszahlung zu senden,
— Der AN überprüft die korrekte Übersetzung der Buchhaltungsbelege ebenso wie deren rechnerische Korrektheit,
— Verwaltung und Aushändigung von Verträgen (Consulting-, Gutachter- und Personalverträge) an Vertragspartner, die von einem lokalen GIZ-Büro oder der GIZ-Zentrale in Eschborn erstellt wurden,
— Bei Bedarf Einrichtung und Führung getrennter Bankkonten für die GIZ bei lokalen Banken,
— Vorbereitung und Durchführung von lokalen Buchprüfungen,
— Weitere Dienstleistungen nach Absprache.
Wichtig – Mindestkriterium (s. Bewertungsschema zur Prüfung der Eignung): Um diese Tätigkeiten ausführen zu können, muss der AN geschätlich im Iran tätig sein. Der AN muss nachweisen, dass er über eine geschäftliche Bankverbindung im Iran verfügt aber auch über eine geschäftliche internationale Bankverbindung, auf das die Auftraggeberin (GIZ) überweisen kann.
Die Auftraggeberin behält sich optional vor, Vertragsverlängerungen und/oder -aufstockungen auf Basis der in den Vergabeunterlagen genannten Kriterien an das in diesem Verfahren erfolgreiche Unternehmen zu vergeben; i. Ü. siehe ausführliche Leistungsbeschreibung.
Die Auftraggeberin behält sich optional vor, Vertragsverlängerungen und/oder -aufstockungen auf Basis der in den Vergabeunterlagen genannten Kriterien an das in diesem Verfahren erfolgreiche Unternehmen zu vergeben; i. Ü. siehe ausführliche Leistungsbeschreibung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung zur Eintragung ins Handelsregister oder gleichwertigem Register nach den Rechtsvorschriften des Herkunftslands,
2. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123, § 124 GWB vorliegen,
3. Eigenerklärung Nachunternehmer/Bewerbergemeinschaften,
4. Geschäftliche Banverbindung im Iran und außer des Irans,
5. Erklärung der Bewerbergemeinschaft (falls zutreffend).
1. Durchschnittlicher Jahresumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren mindestens xx EUR,
2. Beschäftigtenzahl zum 31.12. des letzten Kalenderjahres: mindestens xx Personen.
1. Durchschnittlicher Jahresumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren mindestens [Betrag gelöscht] EUR,
2. Beschäftigtenzahl zum 31.12. des letzten Kalenderjahres: mindestens 2 Personen.
1. Mindestens 2 Referenzprojekte im Fachgebiet Administration/Buchhaltung nach deutschen Vorgaben und mindestens 1 Referenzprojekt in Iran in den letzten 3 Jahren.
2. Mindestauftragsvolumen der Referenzprojekte: je [Betrag gelöscht] EUR.
1. Mindestens 2 Referenzprojekte im Fachgebiet Administration/Buchhaltung nach deutschen Vorgaben und mindestens 1 Referenzprojekt in Iran in den letzten 3 Jahren.
2. Mindestauftragsvolumen der Referenzprojekte: je [Betrag gelöscht] EUR.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Kommunikation findet ausschließlich über den Projektbereich des Portals statt.
Bekanntmachungs-ID: CXTRYY6YCS4
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.