Bauüberwachung S13, Baubereich Nord Referenznummer der Bekanntmachung: 16FEI24132
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Bauüberwachung S13, Baubereich Nord
Ausbau S13 Baubereich Nord — Bauvertragliche / fachtechnische Bauüberwachung Ingenieurbauwerke / Verkehrsanlagen / technische Streckenausrüstungen
Eisenbahnbetriebliche Leistungen und Sicherungsüberwachung (TB n. 4.2)
Bauaufsichtliche Leistungen nach VV BAU bzw. VV BAU-STE des EBA
BÜW Bauvermessung
Steuerung der Bautätigkeit
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Bauüberwachung S13, Baubereich Nord
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Köln/Bonn
Ausbau S13 Baubereich Nord — Bauvertragliche / fachtechnische Bauüberwachung Ingenieurbauwerke / Verkehrsanlagen / technische Streckenausrüstungen
Eisenbahnbetriebliche Leistungen und Sicherungsüberwachung (TB n. 4.2)
Bauaufsichtliche Leistungen nach VV BAU bzw. VV BAU-STE des EBA
BÜW Bauvermessung
Bei Rahmenvereinbarungen – Begründung, falls die Laufzeit der Rahmenvereinbarung 8 Jahre übersteigt:
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Die INGE BÜW ist mit der örtlichen Bauüberwachung beauftragt. Die zusätzliche Bauüberwachung für die Kabelverlegearbeiten in einen provisorischen Zwischenzustand musste im Zusammenhang mit den Rückbauarbeiten am Gleis 44 durch die INGE BÜW übernommen werden. Der Gesamtcharakter des Auftrags bleibt dadurch unberührt.(Nr.25)
In der Entwurfsplanung war davon ausgegangen worden, dass beim Rückbau des Gleis 44 im Bf Friedrich-Wilhelms-Hütte die vorhandenen 50Hz-Kabel im bestehenden Kabeltrog verbleiben können. Im Rahmen der Arbeitsvorbereitung zur Bauausführung wurde festgestellt, dass die Kabel im Kabeltrog zunächst vor Rückbau des Gleises in einen provisorischen Kabelkanal verlegt werden mussten. Dieser zusätzliche Bauzustand war nicht vorhersehbar.