Bauüberwachung S13, Baubereich Nord Referenznummer der Bekanntmachung: 16FEI24132
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Bauüberwachung S13, Baubereich Nord
Ausbau S13 Baubereich Nord
Bauvertragliche/fachtechnische Bauüberwachung Ingenieurbauwerke/Verkehrsanlagen/technische Streckenausrüstungen
Eisenbahnbetriebliche Leistungen und Sicherungsüberwachung (TB n. 4.2)
Bauaufsichtliche Leistungen nach VV BAU bzw. VV BAU-STE des EBA
BÜW Bauvermessung
Steuerung der Bautätigkeit.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Bauüberwachung S13, Baubereich Nord
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Köln/Bonn
Ausbau S13 Baubereich Nord
Bauvertragliche/fachtechnische Bauüberwachung Ingenieurbauwerke/Verkehrsanlagen/technische Streckenausrüstungen
Eisenbahnbetriebliche Leistungen und Sicherungsüberwachung (TB n. 4.2)
Bauaufsichtliche Leistungen nach VV BAU bzw. VV BAU-STE des EBA
BÜW Bauvermessung
Steuerung der Bautätigkeit
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Die Bearbeitung und Prüfung von Nachträgen der Fachbauüberwachung für Geotechnik und Abfall können nur durch die Einschätzung der INGE BÜW erfolgen. Gegenstand der zusätzlichen Leistung sind die Fachtechischen Stellungnahmen eingehender Nachträge der FBÜ Geotechnik und Abfall.(Nr.42)
Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da nur die Bauüberwachung eine Bewertung der Nachträge der FBÜ Abfall und Geotechnik vornehmen kann. Um den Projektfortschritt nicht zu gefährden ist eine Einarbeitung sowie vorausgehende anderweitige Beauftragung aus zeitkritischen Punkten nicht möglich. Die INGE BÜW ist im Projekt engmaschig eingearbeitet und gewährleistet mit der Ausführung dieser Leistung den Baufortschritt ohne Verzögerungen. Wird diese zusätzliche Leistung nicht durch die INGE BÜW bearbeitet, sind objektbezogene Verzögerungen zu erwarten.