VE3005 Parkleitsystem mit Einzelstellplatzüberwachung und Displays Referenznummer der Bekanntmachung: EU-V1331-19FAS

Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60547
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.fraport.de
I.6)Haupttätigkeit(en)
Flughafenanlagen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

VE3005 Parkleitsystem mit Einzelstellplatzüberwachung und Displays

Referenznummer der Bekanntmachung: EU-V1331-19FAS
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45000000 Bauarbeiten
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Im Rahmen des Neubaus des Terminal 3 der Fraport AG am Frankfurter Flughafen werden unter anderem ein Terminalgebäude und die Piergebäude H + J sowie das Pier G und das Parkhaus errichtet.

Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind folgende Leistungen:

Für das Parkhaus mit rund 8500 Stellplätzen ist ein Parkleitsystem mit Einzelstellplatzüberwachung (Zählgenauigkeit größer gleich 99 %) zu liefern, zu montieren und in Betrieb zu nehmen. Alle Stellplätze sind mit Hilfe der Sensoren der Einzelstellplatzüberwachung zu detektieren und der Status ist vor Ort anzuzeigen. Im Parkhaus werden verschiedene Parkprodukte angeboten. Die dynamischen Anzeigen des Parkleitsystems zeigen dem Kunden die freien Stellplätze nach Produkt und Wegrichtung an.

Die Errichtung des Parkhauses erfolgt in 2 Bauabschnitten (BA). Die Inbetriebnahme des 1. BA soll vor der Inbetriebnahme des 2. BA erfolgen.

Weitere Angaben unter II.2.4.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
34926000 Ausrüstung für Parkplätze
34996300 Steuer- und Überwachungs-, Sicherheits- oder Signaleinrichtungen für Parkplätze
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Frankfurt am Main Flughafen

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand dieser Ausschreibung sind folgende Leistungen:

Circa 60 Restplatzanzeigen sowie rund 100 frei programmierbare Displays.

Ultraschallsensoren zur Detektion jedes Stellplatzes inklusive ultraheller LED Statusanzeige (Wechsel zwischen 3 Farben ist möglich).

Zur Steuerung des Systems ist eine Software (z. B. Web-Applikation) zu liefern, die über abgesetzte Clients bedient werden kann.

Die Hardware muss geliefert, montiert, getestet, geprüft und in Betrieb genommen werden. Die Software muss installiert und implementiert: Die Mitarbeiter der AG müssen geschult werden. Die Einführungsphase muss unterstützt werden.

Folgende Kennzahlen beschreiben den Gesamt-Umfang des Parkhauses:

— BGF ca. 240 000 m2,

— 8 Parketagen (oberste Parketage überdacht),

— ca. 8 500 Stellplätze (1.BA+2.BA),

— Erschließung über 4 Spindeln und innenliegenden Rampen,

— Wetterschutzfassade (offenes Parkhaus gem. Garagenverordnung Hessen).

Folgende Kennzahlen beschreiben den Umfang des 1. BA:

— Anzahl Stellplätze: ca. 2 200,

Folgende Kennzahlen beschreiben den Umfang des 2. BA:

— Anzahl Stellplätze: ca. 6 300.

Leistungsbeginn: 4. Quartal 2020

Beginn Montage/Ausführung: 1. Quartal 2021

Beginn Ingebrauchnahme:

— 1. BA: 2. Quartal 2021,

— 2. BA: 3. Quartal 2022.

Leistungsende (inkl. Inbetriebnahme und Abnahme):

— 1. BA: 2. Quartal 2021,

— 2. BA: 1. Quartal 2023.

II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

— Softwarespezifikation „Stellplatzanzeige On Demand“

— Wartungsleistungen

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2019/S [removed]
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Sonstige Gründe (Einstellung des Verfahrens)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

I. Ablauf des Verfahrens

1. Phase – Interessenbekundung (IBK):

Interessenten müssen ihr Interesse über die Vergabeplattform www.vergabe.rib.de bekunden.

Die Interessenbekundung als Bewerber-/ Bietergemeinschaft (Bew.-/Bi.gem.) ist bereits in dieser 1. Phase möglich, aber nicht zwingend. In diesem Fall sind die Mitglieder sowie das vertretungsberechtigte Mitglied mit der IBK zu benennen (s. auch 2. Phase). Die Einreichung eines Teilnahmeantrags/ einer Interessensbestätigung ist in dieser Phase nicht erforderlich.

Es erfolgt keine gesonderte Auftragsbekanntmachung mehr (§ 36 Abs. 4 SektVO). Lediglich die Unternehmen, die form- u. fristgerecht eine Interessenbekundung übermittelt haben, werden am weiteren Verfahren beteiligt (§ 36 Abs. 5 SektVO). Der Interessent trägt das Risiko der fristgerechten Übermittlung der Interessenbekundung.

2. Phase – Interessensbestätigung:

Nur diejenigen Unternehmen, die form- und fristgerecht ihr Interesse über die Vergabeplattform bekundet haben, werden zur Abgabe eines Teilnahmeantrags (Interessensbestätigung) aufgefordert werden. Weitere/ sonstige Unternehmen sind nicht zur Teilnahme am Verfahren berechtigt. Soweit noch keine IBK als Bew.-/Bi.gem. in der 1. Phase erfolgt ist, kann eine Bew.-/Bi.gem. auch noch nach der Aufforderung zur Interessenbestätigung (AzI) bis zur Abgabe der Teilnahmeanträge zulässig gebildet werden. In diesem Fall darf jedoch eine Bew.-/Bi.gem. nur noch zwischen Unternehmen gebildet werden, die auch ihr Interesse zuvor in der 1. Phase bekundet haben. Mit der AzI werden auch alle weiteren notwendigen Informationen/ Dokumente zur Verfügung gestellt:

— „Formblätter zur Interessensbestätigung“,

— die informatorischen Vergabeunterlagen.

Im Rahmen der AzI werden diese elektronisch über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellt oder eine Internetadresse angegeben, unter der die elektronischen Dokumente abgerufen werden können.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass entgegen § 41 Abs. 1 SektVO die informatorischen Vergabeunterlagen nicht vollständig sind und daher nicht zur Angebotsabgabe verwendet werden können. Der mit dieser Vorgehensweise bewirkte Schutz der Vertraulichkeit der Informationen ist notwendig, um die Sicherheitsinteressen im Sinne des § 107 Abs. 2 GWB, die u. a. für die Auftraggeberin (AG) in § 8 Abs. 1 LuftSiG konkretisiert werden, zu wahren.

3. Phase – Angebotsphase:

Gemäß § 41 Abs. 4 SektVO und auf Grundlage von § 107 Abs. 2 Nr. 1 GWB erhalten nur diejenigen Bewerber, die von der AG nach Abschluss der Interessensbestätigung/ des Teilnahmewettbewerbes zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, die für die Abgabe eines ersten verbindlichen Angebotes zu verwendenden vollständigen finalen Vergabeunterlagen. Die zur Angebotsabgabe zu verwendenden Vergabeunterlagen werden nebst allen Unterlagen dann digital über die Vergabeplattform www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt.

Die AG gewährt für den Aufwand der Angebotserstellung eine pauschale Kostenerstattung. Höhe und dies bzgl. Voraussetzungen werden im weiteren Vergabeverfahren genannt.

Es ist beabsichtigt, die Anzahl der Bew.-/Bi.gem. in einer oder mehreren Verhandlungsrunden durch Ausscheiden der weniger wirtschaftlichen Angebote stufenweise zu reduzieren. Die AG behält sich jedoch gleichwohl vor, den Zuschlag bereits auf Grundlage der ersten verbindlichen Angebote ohne weitere Verhandlungen und ohne die Einholung weiterer Angebote zu erterteilen.

II. Es wird darauf hingewiesen, dass die Kommunikation im Vergabeverfahren grundsätzlich elektronisch erfolgt. Die AG weist darauf hin, dass die Versendung der Vorabinformation gem. §134 GWB und des Zuschlagsschreibens per Telefax erfolgen. Die AG behält sich darüber hinaus vor, im Einzelfall andere Kommunikationswege vorzugeben.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [removed] / [removed]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Einlegung von Rechtsbehelfen:

Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
21/01/2021

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