Werner Wicker Klinik, Orthopädisches Schwerpunktklinikum, Werner Wicker GmbH & Co. KG, Röntgenaufnahmegerät Referenznummer der Bekanntmachung: 20/128
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Wildungen-Reinhardshausen
NUTS-Code: DE736 Waldeck-Frankenberg
Postleitzahl: 34537
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.werner-wicker-klinik.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schriesheim
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
Postleitzahl: 69198
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergaberecht.expert
Abschnitt II: Gegenstand
Werner Wicker Klinik, Orthopädisches Schwerpunktklinikum, Werner Wicker GmbH & Co. KG, Röntgenaufnahmegerät
Röntgenaufnahmegerät.
Werner Wicker Klinik, Orthopädisches Schwerpunktklinikum, Werner Wicker GmbH & Co. KG
Im Kreuzfeld 4
34537 Bad Wildungen-Reinhardshausen
1 Stk Röntgenaufnahme-Arbeitsplatz mit Rasterwandstativ, Decken- und Bodenunterkonstruktionen sowie Elektro-Unterverteilung.
Zwei-Detektor-Röntgenaufnahme-Arbeitsplatz zur Röntgenaufnahme des Thorax, Abdomens sowie des gesamten Skeletts einschl. Schädel.
Röntgenaufnahme-Arbeitsplatz mit kabellosem Flachdetektor im Patientenlagerungstisch und zusätzlichem, hochauflösendem Flachdetektor im Rasterwandstativ; einschließlich der gesamten erforderlichen Software, Organprogramme, Belichtungsprogramme für Erwachsene und Kinder unterschiedlichen Alters und geräteseitigen Hard- und Softwarekomponenten für die Datenübertragung vom Flachdetektor zum Systemrechner.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einzureichende Unterlagen:
— Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB gemäß § 48 Abs. 4, 5, 6 VgV. (Eintragung in das Formblatt 124 LD Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen),
— Erklärung über die Eintragung in das Berufsregister (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister gemäß § 44 Abs. 1 VgV. (Eintragung in das Formblatt 124 LD Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen),
— Erklärung zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): (Eintragung in das Formblatt 124 LD Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen).
Einzureichende Unterlagen:
— Erklärung über den Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung über den Gesamtumsatz und gegebenenfalls den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags; eine solche Erklärung kann höchstens für die letzten 3 Geschäftsjahre verlangt werden und nur, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV. (Eintagung in das Formblatt 124 LD Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen).
Einzureichende Unterlagen:
— Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt gemäß § 46 ABs. 10 VgV. (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen):
(Eintragung in das Formblatt 233 Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen).
— Erklärung zu den technischen Fachkräften (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung zur Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV. (Eintragung in das Formblatt 124 LD
Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen).
— Erklärung zu geeigneten Referenzen der letzten 3 Jahre (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung zu geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens 3 Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers; soweit erforderlich, um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, kann der öffentliche Auftraggeber darauf hinweisen, dass er auch einschlägige Liefer- oder Dienstleistungen berücksichtigen wird, die mehr als 3 Jahre zurückliegen gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV. (Eintragung in das Formblatt 124 LD Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Einzureichende Unterlagen:
— Erklärung der Bieter- /Arbeitsgemeinschaft (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): (Eintragung in das Formblatt 234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft).
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRHYYER.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.rp-darmstadt.hessen.de/
Hinweis zur Rügeobliegenheit und zu Nachprüfungsverfahren unter Bezug auf das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.