Gemeinde Künzell, Kindergarten Zauberwald: Fachplanung Elektrotechnik Referenznummer der Bekanntmachung: 1300 V 011/21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Fulda
NUTS-Code: DE732 Fulda
Postleitzahl: 36037
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-fulda.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gemeinde Künzell, Kindergarten Zauberwald: Fachplanung Elektrotechnik
Fachplanung technische Ausrüstung: Elektrotechnik.
Peter-Henlein-Straße in Künzell
(Flur 2, Flurstücke 22/6 und 22/34)
Die Gemeinde Künzell plant in der Peter-Henlein-Straße, OT Künzell-Bachrain den Neubau einer 5-gruppigen Kindertagesstätte. Insgesamt sollen 86 Kinder in der Einrichtung betreut werden (2x Ü3-Gruppen = 50 Kinder | 3x U3-Gruppe = 36 Kinder).
Das Gebäude soll als 1-geschossige Tageseinrichtung für Kinder in Massivbauweise und begrüntem Flachdach mit Teilunterkellerung errichtet werden. Die opaken Außenwandbauteile sollen mit einer hinterlüfteten Holzfassade verkleidet werden. Es ist eine Blitzschutzanlage gefordert.
Im Zuge der Entwurfsplanung wurde auf Grundlage einer Energieberatung ein Energieeffizienzstandard festgelegt. Das Gebäude soll im Standard KfW 40 errichtet werden. Die Beheizung des Gebäudes ist über eine Wärmepumpenanlage vorgesehen. Die Warmwasserbereitung soll dezentral über elektrische Durchlauferhitzer erfolgen. Das Gebäude wird mit einer Lüftungsanlage
Ausgestattet. Auf einer Teilfläche des Daches soll für den Eigenstromverbrauch eine Photovoltaikanlage installiert werden.
Die Brutto-Bausumme wird auf [Betrag gelöscht] EUR geschätzt, die Netto-Bausumme KG 300-400 auf ca. [Betrag gelöscht] EUR. Die anzubietenden Leistungen umfassen im wesentlichen für die Fachplanung Technische Ausrüstung Elektrotechnik die Anlagengruppen 4 und 5. Für die Fachplanung Technische Ausrüstung (ELT) wurden vorläufige anrechenbare Kosten von [Betrag gelöscht] EUR ermittelt.
Aufgrund eines engen Zeitrahmens ist umgehend nach Auftragserteilung mit den Planungsleistungen zu beginnen. Das Projekt soll durch Bundes- und Landesfördermittel teilfinanziert werden. Entsprechend der Förderrichtlinien sollen die Leistungen stufenweise vergeben werden. Zunächst soll die LPH 1-5 beauftragt werden. Nach Eingang eines Förderbescheides werden die LPH 6-9 vergeben. Der Bieter verpflichtet sich bei Auftragsvergabe der LPH 5 auch zur Auftragserfüllung der LPH 6-9.
LPH 1-8 bis 31.10.2022
LPH 9 bis 31.6.2027.
Ausführungsbeginn: unverzüglich nach Auftragserteilung (März 2021)
Das Projekt soll durch Bundes- und Landesfördermittel teilfinanziert werden. Entsprechend der Förderrichtlinien sollen die Leistungen stufenweise vergeben werden. Zunächst soll die LPH 1-5 beauftragt werden. Nach Eingang eines Förderbescheides werden die LPH 6-9 vergeben. Der Bieter verpflichtet sich bei Auftragsvergabe der LPH 5 auch zur Auftragserfüllung der LPH 6-9.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Eigenerklärung, dass Ausschlussgründen nach § 123 und 124 GWB nicht vorliegen,
— Nachweis der Berufszulassung des Bewerbers nach § 44 VgV und § 75 VgV,
— Nachweis der Unterschriftsberechtigung bei juristischen Personen nach § 43 VgV,
— Erklärung, dass kein Interessenkonflikt nach § 6 VgV besteht,
— Auszug aus dem Handelsregister bzw. vergleichbarem Register (Architekten-/Ingenieurkammer), nicht älter als 1 Jahr.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122ff. GWB, §§ 46, 75 Abs. 5. VgV, § 13 Abs. 1, 2 HVTG), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen und noch ihre Gültigkeit besitzen.
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Es sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen und die Eignungsnachweise vorzulegen. Weiterhin ist zu benennen welche Leistungsteile von wem übernommen werden und wer der bevollmächtigte Vertreter ist. Weiterhin ist eine Erklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung durch jedes Mitglied vorzulegen.
— Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung mit Angabe der Deckungssumme für Personenschäden, mind. 2,50 Mio. EUR und Deckungssumme für sonstige Schäden mind. 1,50 Mio. EUR,
— Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz für entsprechende Dienstleistungen in den letzten 3 Jahren.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122ff. GWB, §§ 46, 75 Abs. 5. VgV, § 13 Abs. 1, 2 HVTG), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen und noch ihre Gültigkeit besitzen.
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Es sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen und die Eignungsnachweise vorzulegen. Weiterhin ist zu benennen welche Leistungsteile von wem übernommen werden und wer der bevollmächtigte Vertreter ist. Weiterhin ist eine Erklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung durch jedes Mitglied vorzulegen.
— Kurzdarstellung des Bewerbers mit seinen Leistungsbereichen, Tätigkeitsfeldern und allgemeine Erfahrung mit öffentlichen Verwaltungen. Darstellung der Bürostruktur zum Nachweis der Leistungsfähigkeit. Angaben zur Gründung, Gesellschaftsform, Eigentümer und evtl. Tochtergesellschaften und Standorten. Ist Ihr Unternehmen ein KMU?
— Nachvollziehbare Darstellung von 3 Referenzprojekten für die Durchführung von Planungen sowie Bauüberwachung (vom Bewerber erbrachte Mindestleistung gem. § 55 HOAI sind die Leistungsphasen 1-9) zum Neubau einer mehrgruppigen U3-Tagesstätte oder vergleichbarer Art und Größe, bei denen die Mitglieder des vorgesehenen Teams in den letzten 10 Geschäftsjahren verantwortlich beteiligt waren, mit Art, Umfang und Ansprechpartner,
— Erklärung zur technischen Leistungsfähigkeit durch Angabe der Anzahl und Ausstattung, Geräte, fachtechnische Ausrüstung (insbes. Hard-/Software, Rechnerart etc.).
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122ff. GWB, §§ 46, 75 Abs. 5. VgV, § 13 Abs. 1, 2 HVTG), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen und noch ihre Gültigkeit besitzen.
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Es sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen und die Eignungsnachweise vorzulegen. Weiterhin ist zu benennen welche Leistungsteile von wem übernommen werden und wer der bevollmächtigte Vertreter ist. Weiterhin ist eine Erklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung durch jedes Mitglied vorzulegen.
Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen (Ingenieur) angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind.
Mit Urteil vom 4.7.2019 hat der EuGH im Vertragsverletzungsverfahren um die HOAI abschließend entschieden, dass die in der HOAI festgelegten Mindest- und Höchstsätze europarechtswidrig sind. Sofern m gegenständlichen VgV auf die HOAI Bezug genommen wird, ergeht der Hinweis, dass die Honorartafeln zur Preisorientierung dienen sollen. Es sind auch Angebote rechtlich zulässig, die außerhalb der bisherigen Mindest- und Höchstsatzregelungen liegen.
Gesetzliche Grundlagen bilden die Verordnung über die Honorare für Leistungen der Architekten und Ingenieure (HOAI) und die Bestimmungen über den Werkvertrag nach BGB.
Die Beauftragung und Realisierung der geplanten Planungs- und Baumaßnahme sind in Zeit und Umfang von der finanziellen Absicherung abhängig.
Der Vertrag wird nach dem Vertragsmuster Ingenieurvertrag Technische Ausrüstung einschl. Anlagen AVB und ZVB geschlossen. Das Vertragsmuster kann den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
— Die vollständigen Vergabeuntertagen sind einsehbar und stehen zum Download bereit unter: www.tender24.de (siehe Kontaktadressen unter 1.3.),
— Es sind ausschließlich digitale Bewerbungs-/Angebotsunterlagen zugelassen,
— Es werden nur Bewerbungen/Angebote berücksichtigt, die fristgerecht über die Vergabeplattform www.tender24.de eingereicht wurden,
— Die Unterlagen sind vollständig in dem in dieser Bekanntmachung veröffentlichten Umfang einzureichen. Der Bewerber/Bieter kann nicht darauf vertrauen, dass er von der Vergabestelle aufgefordert wird, fehlende Unterlagen nachzureichen,
— Werden mehr Referenzen als gefordert eingereicht, erfolgt eine beliebige Auswahl durch die Vergabestelle,
— Es wurden noch keine Planungsleistungen Technische Ausrüstung nach HOAI erbracht,
— Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen und noch ihre Gültigkeit besitzen,
— Nimmt der Wirtschaftsteilnehmer zur Erfüllung der Leistung Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, ist das Formblatt 235 vorzulegen,
— Als Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 wird neben einer schriftlichen Eigenerklärung, ein anerkannter Präqualifikationsnachweis (u. a. HPQR, PQ-VOL), auch vorläufig die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) bzw. für nationale Bieter die Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124) akzeptiert,
— Die Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt ist von nationalen Bietern vorzulegen,
— Ggf. Rechtsform, die die Bietergemeinschaft nach der Auftragsvergabe haben muss:
Gesamtschuldnerisch haftend
— Datenschutzhinweis:
Gemäß DSGVO Art. 6 Abs. 1 b werden im Rahmen des Vergabeverfahrens die uns zur Verfügung gestellten personenbezogene Daten verarbeitet. Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten und zu Ihren diesbezüglichen Rechten erhalten Sie von Ihrem/Ihrer zuständigen Sachbearbeiter/in.
— Hinweis:
Bitte sehen Sie unbedingt davon ab, im Hinblick auf die Corona-Pandemie Bedingungen, Vorbehalte usw. in Ihrem Angebot oder einem Begleitschreiben zu formulieren. Dies führt aufgrund vergaberechtlicher Vorgaben i. d. R. zu einem Ausschluss Ihres Angebots. Uns ist bewusst, dass es aufgrund der Corona-Pandemie zu Beeinträchtigungen Ihrer Leistung kommen kann. Allerdings sind Sie in diesen Fällen durch die Regelungen der VOL und des BGB geschützt. Dies betrifft je nach Fallkonstellation beispielsweise die Verlängerung von Ausführungsfristen oder die Befreiung von Leistungspflichten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Ein Nachprüfungsantrag ist nach GWB § 160 (3) unzulässig, sofern:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.