BKA W1, Geb.C – Erneuerung NEA – Austausch von 3 Netzersatzanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: VG-0455-2020-2107
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Nauheim
NUTS-Code: DE71E Wetteraukreis
Postleitzahl: 61231
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Fax: +49 6032 / 8862-126
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
BKA W1, Geb.C – Erneuerung NEA – Austausch von 3 Netzersatzanlagen
Gegenstand der geplanten Maßnahme ist, 3 Stück Netzersatzanlagen (NEA) im laufenden Dienstbetrieb auszutauschen und ausfallsicher zu ersetzen.
Ziel des Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb nach § 17 VgV ist die Vergabe von Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppe 4 gem. § 53 HOAI, i. V. mit Anl. 15, Leistungsphase 2-8.
Es ist beabsichtigt, die Fachplanungsleistungen stufenweise zu beauftragen.
Bundeskriminalamt Wiesbaden
Liegenschaft W1 Geb. C
In der Liegenschaft W1 des BKA Wiesbaden muss in Gebäude C die Netzersatzanlage (NEA) ausgetauscht werden. Die Anlage besteht derzeit aus 3 verbundenen Generatoren.
Die Anlagen, Fabrikat a van Kaick, verfügen über eine Leistung von je 810 kVA im Parallelbetrieb und sind hintereinander in einem Raum aufgestellt. Unter der Voraussetzung der Versorgungssicherheit kann die De- und Montage deshalb nicht ungehindert erfolgen. Eine detaillierte Planung der De- und Montage der Anlage ist unabdingbar.
Erforderliche Ersatzversorgung ist zu berücksichtigen.
Die NEA-Steuerung wurde bereits im Zuge des Austauschs der Niederspannungshauptverteilung (NSHV) erneuert. Dementsprechend ist die Trennung und der Wiederanschluss zu berücksichtigen.
Die vorhandene Abgasführung erfolgt über einen Schacht zu einem außenliegenden Abgasrohr. Das bestehende System ist auf Vorschriftenkonformität zu prüfen und ggf. zu ersetzen.
Bei der Ablaufplanung sind Einschränkungen im Rahmen sicherheitsrelevanter Ereignisse des BKA’s zu berücksichtigen, die eventuelle zeitliche Störungen verursachen.
Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens können die zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bieter eine Ortsbesichtigung in der Liegenschaft des BKA W1 vereinbaren, um eine bessere Einschätzung der Aufgabe zu ermöglichen.
Der Zugang zur BKA Liegenschaft ist nur für sicherheitsüberprüfte Personen möglich. Das erforderliche Personenüberprüfungsverfahren erfolgt im Rahmen der Beauftragung (s. Anlage zur Zuverlässigkeitsüberprüfung ZÜP).
1. Ausschluss von zu spät eingegangenen Bewerbungen,
2. Ausschluss formal unzureichender Bewerbungen,
3. Prüfung der Einhaltung von Mindestanforderungen und Ausschlusskriterien.
Die Auswahl der Bewerber erfolgt anhand wirtschaftlicher und finanzieller Leistungsfähigkeit und der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit:
Siehe Punkt III.1.1), III.1.2); III.1.3), sowie ergänzend in den anzufordernden Bewerbungsunterlagen.
Gewichtung gem. Wertungsmatrix Stufe 1:
— Referenzen: gemäß den unter III.1.3) benannten Auswahlkriterien (Referenzen 1-4 mit jeweils 25 %): 100 %.
Ggfs. Losentscheid bei gleichermaßen geeigneten Bewerbern
Mit Abschluss des Vertrages werden die Leistungsphasen 2 und 3 beauftragt. Die Leistungsphasen 5-8 sollen optional beauftragt werden, vorbehaltlich des Vorliegens der Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht.
Zusätzliche Angaben unter VI.3) Zusätzliche Angaben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Folgende Bewerbungsunterlagen sind in der unter VI.3 genannten Form einzureichen:
1. Verbindliche Erklärung im Formular Bewerbungsbogen, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 GWB und § 124 Abs. 1 und Abs. 2 GWB vorliegen und dass der Bewerber seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist;
2. Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 19. Dezember 2014, GVBl. S.354 (HE 736);
3. sofern die Gesellschaftsform dies erfordert:
Angabe der Befähigung zur Berufsausübung gemäß § 44 VgV und Eintragung in ein Berufs- und Handelsregister;
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Folgende Bewerbungsunterlagen sind in der unter VI.3 genannten Form einzureichen:
1. Verbindliche Erklärung zur Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs. 1 (3) VgV;
2. Verbindliche Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers und seinen Umsatz für die entsprechenden Leistungen in den letzten 3 Jahren gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 4 Nr. 4 VgV;
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Zu 1) Mindestdeckung der Berufshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut für Personenschäden [Betrag gelöscht] EUR, für sonstige Schäden [Betrag gelöscht] EUR im Versicherungsjahr. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen.
Zu 2) Mindestanforderung an den durchschnittlichen Umsatz für entsprechende Leistungen im Bereich der Fachplanung Technische Ausrüstung, Anlagengruppe 4 HOAI): mind. [Betrag gelöscht] EUR (netto)/Jahr.
Folgende Bewerbungsunterlagen sind in der unter VI.3 genannten Form einzureichen:
1. Erklärung aus der das jährliche Mittel der vom Bewerber beschäftigten Mitarbeiter, die Anzahl der Führungskräfte sowie die Anzahl an mit der Ausschreibung vergleichbaren Leistungen betrauten festangestellten Dipl.-Ingenieuren, Master- und Bachelorabsolventen in den letzten 3 Geschäftsjahren ersichtlich ist gem. § 46 Abs. 3 VgV;
2. Angabe und Nachweis der beruflichen Befähigung und Qualifikation der Führungskräfte, der vorgesehenen Projektleitung sowie der für die örtliche Bauüberwachung vorgesehenen Person durch die Berechtigung die Berufsbezeichnung Dipl.-Ing. / Master / Bachelor führen zu dürfen gem. § 46 Abs. 3 (8) VgV;
3. Darstellung von 4 Referenzen (1-4) nach § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV für in den letzten sieben Jahren (Leistungsende: Abschluss LPH 8 nach 01/2013) erbrachte vergleichbare Leistungen mit Kurzbeschreibung der Referenz und folgenden Angaben:
— Art der Maßnahme (Sanierung/Umbau, Neubau)
— Art des Auftraggebers (privater AG / öffentlicher AG)
— Projektgröße, durch Angabe der Baukosten (Kostengruppe 400, Anlagengruppe 4 (gem. § 53 HOAI))
— Projektzeit
— Leistungsumfang des Bewerbers (Angabe der beauftragten Anlagengruppen, Angabe der beauftragten und abgeschlossenen Leistungsphasen nach HOAI)
— Leistungsstand der Referenz
— Benennung des Auftraggebers (Bezeichnung, Anschrift, Kontaktdaten) mit Referenzperson des Auftraggebers
Das Projektdatenblatt ist jeweils vollständig auszufüllen. Geforderte Anlagen sind beizulegen.
Es können auch mehrere Wertungskriterien mit einer Referenz erfüllt werden. Dazu ist es ausreichend, auf dem Projektdatenblatt alle jeweilig zutreffenden Wertungskriterien anzukreuzen.
Die Referenzen müssen auf dem Projektdatenblatt beschrieben werden. Die Beschreibung soll die geforderten Kriterien nachvollziehbar darstellen.
Jede Referenz muss in Form von aussagekräftigen Bildern und Beschreibungen belegt werden. Hierbei ist die Darstellung je Referenz auf max. 2 DIN A4 Blätter zu beschränken. Unterlagen, die unaufgefordert eingereicht werden, gehen nicht in die Wertung ein (z. B. Projektbroschüren).
Referenzen, die als verantwortliche/r Projektleiter/in in einem früheren Arbeitsverhältnis erbracht wurden, werden gewertet, falls eine entsprechende schriftliche Bestätigung des Auftraggebers oder des ehemaligen Arbeitgebers vorliegt.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen
Zu 1) Mindestanforderung an die mit vergleichbaren Leistungen betraute festangestellte Ingenieure: mind. 3 Ingenieure.
Zu 3) Es werden 4 vergleichbare Referenzen gewertet.
Die folgenden Mindestanforderungen werden an alle Referenzen gestellt, die Nichteinhaltung führt zum Ausschluss der Referenz:
— Leistungsende: Abschluss LPH 8 nach 01/2013,
— Leistungsumfang erbracht: HOAI Grundleistungen LPH 2-8 der Technischen Ausrüstung, AG 4,
— Baukosten: KG 440 mind. [Betrag gelöscht] EUR netto.
Die folgende Mindestanforderung muss durch die Gesamtheit der wertbaren Referenzen (1-4)abgedeckt werden. Es handelt sich hierbei um ein K.O.-Kriterium, die Nichteinhaltung führt zum Ausschluss der Bewerbung am weiteren Verfahren:
— Mindestens eine wertbare Referenz muss vorliegen,
Bei Erfüllung der Mindestanforderungen erfolgt die Bewertung der Referenzen anhand folgender Wertungskriterien:
— Vergleichbare Aufgabe: Austausch einer NEA (neue Steuerung, Anschluss an vorhandene Steuerung),
— Vergleichbare Umstände: Einbringung einer NEA unter vergleichbar beengten Verhältnissen,
— Austausch bei laufendem Betrieb (ständige Bereitschaft der Anlage),
— Schaffung von Provisorien in der Umsetzungsphase.
Der Zulassungsbereich umfasst sämtliche EWR-Mitgliedstaaten sowie Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA. Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Ingenieur zu führen.
Ist in dem Heimatstaat des Bewerbers die Berufszeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Anforderung als Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstige Befähigungsnachweise verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG – Berufsanerkennungsrichtlinie – gewährleistet ist und den Vorgaben des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikation (ABI. EU Nr. L 255 S.22) entspricht.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an die natürliche Person gestellt werden.
Bewerbergemeinschaften (z. B. Arbeitsgemeinschaften) natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft teilnahmeberechtigt ist.
Mit der Bewerbung ist eine Erklärung über die Rechtsform, den bevollmächtigten Vertreter sowie über die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder vorzulegen.
Bietergemeinschaften müssen sämtliche geforderten Nachweise für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft vorlegen.
Die Leistungsabgrenzung innerhalb der Bietergemeinschaft ist darzustellen.
Der Zugang zur BKA Liegenschaft ist nur für sicherheitsüberprüfte Personen möglich. Das erforderliche Personenüberprüfungsverfahren erfolgt im Rahmen der Beauftragung (s. Anlage zur Zuverlässigkeitsüberprüfung ZÜP).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Zur Abgabe der notwendigen Eigenerklärungen sind zwingend die vorgegebenen Vordrucke zu verwenden.
Die ausgefüllten Unterlagen sind wie folgt einzureichen:
1. Die Teilnahmeanträge sind frist- und formgerecht ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Landes Hessen (http://vergabe.hessen.de) zu übermitteln. Es genügt die Textform nach § 126b BGB mit Angabe des Namens der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt;
2. Eingereichte Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nur auf Anforderung zurückgegeben;
3. Im Falle von Bewerbergemeinschaften, Eignungsleihen durch andere
Unternehmen (gem. § 47 VgV) und Unterauftragnehmern (gem. § 36 VgV) sind die Formblätter „Bewerbungsbogen“ inkl. der geforderten Anlagen und Nachweise von jedem Unternehmen einzeln einzureichen (HE 734);
4. Im Falle von Bewerbergemeinschaften ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung der Bewerbergemeinschaft einzureichen (HE 740);
5. Im Falle von Unternehmen nach § 47 VgV (Eignungsleihe) und/oder im Falle von Unternehmen nach § 36 VgV (Unterauftragnehmer) ist mit dem Teilnahmeantrag Art und Umfang der Teilleistungen zu benennen, für welche sich der Bewerber der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen wird (HE 741). Weiterhin ist eine Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen (HE 742);
6. Der Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen (LBIH) als Zentrale Vergabestelle im Sinne des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung, ist bei europaweiten Ausschreibungen seit 18. April 2017 zur elektronischen Kommunikation verpflichtet.
Dies bedeutet insbesondere, dass Angebote in offenen Verfahren, nicht offenen
Verfahren oder in Verhandlungsverfahren nur noch elektronisch in Textform über die Vergabeplattform des Landes Hessen eingereicht werden können.
Eine Angebotsabgabe per E-Mail entspricht diesen Anforderungen nicht!
Angebote, die nicht elektronisch in Textform über die elektronische Vergabeplattform des Landes Hessen abgegeben werden, müssen vom Verfahren ausgeschlossen und dürfen bei der Vergabe nicht berücksichtigt werden.
Interessenten, die an Verfahren im Bereich oberhalb der EU-Schwellenwerte teilnehmen wollen, registrieren sich bitte auf der Vergabeplattform Hessen.
Dort können Sie sich die Vergabeunterlagen zur Ansicht in Ihren persönlichen bereich herunterladen.
Zur Angebotsabgabe müssen Sie die Vergabeunterlagen im Bietercockpit öffnen, dort bearbeiten und so das erstellte Angebot über das Bietercockpit digital abgeben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB: Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.