Einkaufsinitiativen im Rahmen des BMWi-Markterschließungsprogramms für KMU 2021 Referenznummer der Bekanntmachung: 414-12.1-2021/RLF
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eschborn
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65760
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bafa.de
Abschnitt II: Gegenstand
Einkaufsinitiativen im Rahmen des BMWi-Markterschließungsprogramms für KMU 2021
Das BMWi-Markterschließungsprogramm soll kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), Selbstständigen der gewerblichen Wirtschaft sowie fachbezogenen Freien Berufen und wirtschaftsnahen Dienstleistern mit Geschäftsbetrieb in Deutschland den Einstieg in neue Märkte erleichtern und zu weiteren Erfolgen der Exporttätigkeit führen.
Kern der Einkaufsinitiative ist die Unterstützung von einkaufenden deutschen Unternehmen mit konkreten Einkaufsinteressen und Bedarfen. Für diese Einkaufsinteressenten sind in der Zielregion potenziell leistungsfähige und qualifizierte Lieferanten (Exportunternehmen) zu identifizieren und auszuwählen. Beide Seiten sind vorbereitet den Dialog zu führen und eine ziel- / ergebnisorientierte Kommunikation zu ermöglichen. Schwerpunkt der Umsetzung des Moduls ist ein eintägiges Forum in Deutschland mit vorbereiteten Gesprächsterminen zwischen der deutschen Einkäuferseite und für deren Bedarf vorab ausgewählte, potenzielle Lieferanten aus dem Zielland / Zielregion. (vgl. jeweiligen Leitfaden).
Westbalkan (Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro, Serbien sowie Kroatien und Slowenien)
Einkaufsinitiative für deutsche Unternehmen mit konkreten Einkaufsinteressen mit dem Ziel, neue Zulieferer (Exportunternehmen) aus der Region Westbalkan in den genannten Branchen zu qualifizieren und Kontakte aufzubauen
Zielland: Westbalkan (Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro, Serbien, Kroatien, Slowenien)
Branchenschwerpunkt/Ziel: Metalle / Erzeugnisse aus Metall, Maschinenbau, Elektrotechnik / Elektronik, Chemikalien, Kunststoffe / Gummi, Papier / Holz / Verpackungsmaterial, Glas, technische Textilien, technische bzw. IT- sowie Design- und Logistikdienstleistungen
Möglicher regionale(r) Schwerpunkt(e): Deutschland
Zeitraum: 2021
Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Maghreb (Tunesien, Marokko, Algerien)
Einkaufsinitiative für deutsche Unternehmen mit konkreten Einkaufsinteressen mit dem Ziel, neue Zulieferer (Exportunternehmen) aus der Region Maghreb in den genannten Branchen zu qualifizieren und Kontakte aufzubauen
Zielland: Maghreb (Tunesien, Marokko, Algerien)
Branchenschwerpunkt/Ziel: Metalle / Erzeugnisse aus Metall, Maschinenbau, Elektrotechnik / Elektronik, Chemikalien, Kunststoffe / Gummi, Papier / Holz / Verpackungsmaterial, Glas, technische Textilien, technische bzw. IT- sowie Design- und Logistikdienstleistungen
Möglicher regionale(r) Schwerpunkt(e): Deutschland
Zeitraum: 2021
Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Arbeitsgemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haben in den Angeboten die Rechtsform und ihre Mitglieder zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigte Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Fehlt eine dieser Bezeichnungen im Angebot, so ist sie vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
— Formfreie Eigenerklärung des Unternehmens – bei geplanten Bietergemeinschaften von jedem Mitglied -, dass die in §§ 123 und 124 GWB aufgeführten Tatbestände nicht zutreffen,
— Formfreie Eigenerklärung über den Gesamtumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre sowie über die Umsatzentwicklung im laufenden Geschäftsjahr, aufgeteilt nach Geschäftsfeldern.
— Erklärung über Anzahl der insgesamt derzeit beschäftigten Mitarbeiter, sowie die Anzahl der davon als freie Mitarbeiter beschäftigten Personen
— Formfreie Eigenerklärung über maximal 10 Referenzen des Bieters / der Bietergemeinschaft über ausgeführte vergleichbare Projekte der letzten 3 Jahre in Form einer Liste, unter Angabe des Auftragsgegenstands, des Nettoauftragswerts oder der Einordnung des Nettoauftragswerts (z. B. > 50 TEUR; > 100 TEUR und > 500 TEUR oder ähnlich grobe Einordnung), des Leistungszeitraums sowie des öffentlichen oder privaten Leistungsempfängers
— detaillierte und umfassende Kenntnisse der Einkaufsbedarfe in Deutschland
— umfangreiches und aktives Kontaktnetzwerk zu Einkaufs- und Beschaffungsakteuren in Deutschland
— Erfahrungen mit entsprechenden Projekten zum Thema Einkauf in Bezug auf die Region (Beschaffungsmarkt)
— detaillierte und umfassende Kenntnisse der jeweiligen Länder der Region (Beschaffungsmarkt) und deren Wirtschaftsstrukturen und Unternehmerschaft
— umfangreiche und aktive Kontakte zu relevanten Netzwerken und Unternehmen der jeweiligen Länder der Region (Beschaffungsmarkt)
— Präsenz und Büroinfrastruktur in den jeweiligen Ländern der Region (Beschaffungsmarkt)
— für den Veranstaltungsschwerpunkt relevante und geeignete Kontakte zu Entscheidungsträgern und Multiplikatoren und möglichen Referenten im Zielland; Fachkenntnisse im Bereich des Beschaffungswesens in Deutschland und in den relevanten Zielländern,
— Ausbildungsnachweise und Nachweise von Sprachkenntnissen der für das Projekt vorgesehenen Projektleiter und Projektmitarbeiter
— Formfreie Eigenerklärung, dass der Projektleiter während der Laufzeit des Projekts in nicht mehr als maximal 3 weiteren vergleichbaren Projekten zeitgleich als Projektleiter oder für andere Aufgaben zeitgleich mit einer vergleichbaren Arbeitsbelastung eingesetzt wird und der Projektleiter für das Projekt auf noch zumindest einen weiteren, fest angestellten Mitarbeiter zugreifen kann
Historie, Struktur und maßgebliche Geschäftsfelder;
Anzahl der insgesamt derzeit beschäftigten Mitarbeiter, sowie Anzahl der davon als freie Mitarbeiter beschäftigten Personen;
Vorlage einer Erklärung gem. § 123 und § 124 Abs. 1 und 2 GWB, dass das Unternehmen sich nicht in einem Insolvenz- oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahren der Liquidation befindet sowie dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde.
Vorlage einer Erklärung nach
— § 19 Abs. 3 MiLoG, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach Abs. 1 nicht vorliegen
— § 21 Abs. 3 AEntG, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach Abs. 1 nicht vorliegen
Bei Aufträgen ab einer Höhe von [Betrag gelöscht] EUR ist eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung den Angebotsunterlagen beizufügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es handelt sich um ein ausschließlich elektronisches Vergabeverfahren. Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf „www.evergabe-online.de“ zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistent (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter der zur Einreichung von Angeboten verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Grundsätzlich ist die Einreichung des Angebots in Textform gem. § 126b BGB ausreichend. Nebenangebote werden nicht zugelassen. Eine Präsentation des Angebots bleibt bei Bedarf vorbehalten.
Das Angebot muss den Anforderungen des Vergaberechts uneingeschränkt entsprechen. Entspricht ein Angebot diesen Anforderungen nicht, so wird es vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Die Vergabestelle verweist hier ausdrücklich auf die Ausschlussgründe des § 57 Abs. 1 VgV. Zu beachten ist insbesondere, dass bereits die Beifügung der Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen durch den Bieter eine Änderung der Vergabeunterlagen i. S. d. § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV und somit einen Ausschlussgrund darstellt.
Das Angebot muss in deutscher Sprache abgefasst sein. Dies gilt auch für Rückfragen und Schriftverkehr.
Die vollständigen Angebotsunterlagen für jedes Los sind in einem Unterordner zusammenzufassen. Der Unterordner für das jeweilige Los ist folgendermaßen zu beschriften: RLF_NrLos_NameFirma
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Zur Überprüfung der Vergabe durch die Vergabekammer ist, solange der Auftraggeber einen wirksamen Zuschlag nicht erteilt hat, ein schriftlicher Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Der Antrag auf Nachprüfung ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit
— der Antragsteller die Verstöße gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bereits gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksamer Zuschlag kann erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information entsprechend § 134 GWB an die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, erteilt werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Unwirksamkeit eines Auftrags kann entsprechend § 135 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.