Los 3: Entsorgungsleistung Abfallwirtschaft am Standort Berlin Referenznummer der Bekanntmachung: KfW-2023-0039
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Palmengartenstr. 5-9
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60325
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Herrmann, Kathrin
E-Mail:
Telefon: +49 6974310
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://kfw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Los 3: Entsorgungsleistung Abfallwirtschaft am Standort Berlin
Nähere Informationen sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Entsorgungsleistung Abfallwirtschaft am Standort Bonn. Nähere Angaben sind der Leistungsbeschreibung
zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 3: Entsorgungsleistung Abfallwirtschaft am Standort Berlin
Postanschrift: Flottenstraße 7-9
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 13407
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
- Das Angebot ist ausschließlich elektronisch in Textform abzugeben. Eine Unterschrift ist hierfür
nicht erforderlich. Die elektronische Angebotsabgabe erfolgt über das Bieterportal auf unserer
Vergabeplattform :https://ausschreibungen.kfw.de. Für die elektronische Angebotsabgabe ist eine
Registrierung erforderlich. Nachdem Sie sich erfolgreich registriert haben, gelangen Sie über die Schaltfläche
„Bieterassistent“ zur elektronischen Angebotsabgabe und zu Ihrer persönlichen Angebotsübersicht. (Nähere
Informationenentnehmen Sie bitte den Bewerbungsbedingungen).
- Die KfW überprüft die Eignung der Bieter anhand von Angaben zu den Eignungskriterien. Der Bieter, die
Bietergemeinschaft sowie jedes andere Unternehmen, dessen sich der Bieter zum Nachweis der Eignung
bedient, hat zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen, ebenfalls eine
Eigenerklärung hierüber abzugeben.
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.