Los 3: Entsorgungsleistung Abfallwirtschaft am Standort Berlin Referenznummer der Bekanntmachung: KfW-2023-0039
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Palmengartenstr. 5-9
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60325
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Herrmann, Kathrin
E-Mail:
Telefon: +49 6974310
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://kfw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Los 3: Entsorgungsleistung Abfallwirtschaft am Standort Berlin
Nähere Informationen sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Entsorgungsleistung Abfallwirtschaft am Standort Bonn. Nähere Angaben sind der Leistungsbeschreibung
zu entnehmen.
Der Vertrag wird mit einer Laufzeit von 4 Jahre abgeschlossen und verlängert sich automatisch um jeweils ein
Jahr, wenn er nicht vom Auftragnehmer mit einer Frist von einem Jahr oder der KfW mit einer Frist von drei
Monaten gekündigt wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1.) Technische Ausrüstung/Geräte/ Ausstattung:
- Fahrzeugflotte der zur Leistungserbringung genutzten Fahrzeuge
2.) Maßnahmen der Qualitätssicherung
3.) Umweltmanagement
4.) Zertifizierung
Zu 1.):
Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss über folgende technische Ausrüstung / Ausstattung / technische
Geräte für die Ausführung des Auftrags verfügen:
- Fahrzeugflotte der zur Leistungserbringung genutzten Fahrzeuge
Mindestanforderungen:
Zur Leistungserbringung sind nur Fahrzeuge mit EURO-5-Norm oder besser einzusetzen.
Zu 2.):
Der Bieter muss geeignete Maßnahmen zur Qualitätssicherung ergreifen und folgende Normen der
Qualitätssicherung einhalten:
Qualitätsmanagementsystem gemäß DIN ISO 9001 oder gleichwertiger Art
Nachweis der Einhaltung der Norm eines Qualitätsmanagementsystem gemäß DIN ISO 9001oder gleichwertiger Art durch Vorlage einer separaten Anlage einer gültige Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 in Kopie oder Erläuterung im Bieterportal welche Qualitätssicherungsmaßnahmen ergriffen werden und warum diese den geforderten den geforderten Qualitätssicherungsnormen entsprechen
Zu 3.):
Der Bieter/die Bietergemeinschaft muss folgende Normen des Umweltmanagements einhalten/erfüllen:
Umweltmanagement nach DIN ISO 14001 oder gleichwertiger Art
Nachweis der Einhaltung der Norm des Umweltmanagements nach DIN ISO 14001 oder gleichwertiger Art durch Vorlage einer separaten Anlage der Zertifizierung gemäß EMAS-Verordnung (in Kopie) oder einer separaten Anlage der Zertifizierung gemäß ISO 14001 (in Kopie) oder Erläuterung im Bieterportal der Umweltmanagementmaßnahmen und warum diese den geforderten Umweltmanagementnormen entsprechen,
Zu 4.):
Der Bieter/ die Bietergemeinschaft hat dem Angebot den Nachweis einer gültigen Zertifizierung als
Entsorgungsfachbetrieb (in Kopie) nach § 56 KrWG in Verbindung mit der Entsorgungsfachbetriebe-Verordnung (EfbV-Zertifikat) wie folgt (oder gleichwertig) beizufügen:
Sammlung und Beförderung für die folgenden Abfallarten:
- Papier und Pappe (AS 20 01 01 und 15 01 01)
- Restabfall (gemischte Siedlungsabfälle (AS 20 03 01))
- Bioabfall (AS 20 01 08)
- Sperrabfall (AS 20 03 07)
- Gemischte Metalle (AS 17 04 07)
- Abfallgemische aus Leichtflüssigkeitsabscheider (AS 13 05 08*)
- Bleibatterien (AS 16 06 01*)
- Leuchtstoffröhren und anderen quecksilberhaltigen Abfällen (AS 20 01 21*)
- Batterien und Akkumulatoren (AS 20 01 33*)
- Abwasserschlämme (AS 20 03 04)
- Gebrauchte elektrische und elektronische Geräte (AS 20 01 35*)
- Elektro- und Elektronikaltgeräte (Sammelgruppen 1 bis 5 nach ElektroG)
Behandeln/Verwerten/Beseitigen für folgende Abfälle:
- Papier und Pappe (AS 20 01 01 und 15 01 01)
- Restabfall (gemischte Siedlungsabfälle (AS 20 03 01))
- Bioabfall (AS 20 01 08)
- Sperrabfall (AS 20 03 07)
- Gemischte Metalle (AS 17 04 07)
- Abfallgemische aus Leichtflüssigkeitsabscheider (AS 13 05 08*)
- Bleibatterien (AS 16 06 01*)
- Leuchtstoffröhren und anderen quecksilberhaltigen Abfällen (AS 20 01 21*)
- Batterien und Akkumulatoren (AS 20 01 33*)
- Abwasserschlämme (AS 20 03 04)
- Gebrauchte elektrische und elektronische Geräte (AS 20 01 35*)
- Elektro- und Elektronikaltgeräte (Sammelgruppen 1 bis 5 nach ElektroG)
Die Entsorgungsanlagen ggf. auch Sortieranlagen und Zwischenlager sind durch die entsprechenden EfB-Zertifikate zu benennen. So sind nur Anlagen zu benennen, die sich in einem Umkreis von 150 km von dem Standort befinden. Ist die Entsorgung eines Abfalls in diesem Umkreis nicht möglich, so ist dies zu belegen und die nächste Anlage zu benennen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
- Das Angebot ist ausschließlich elektronisch in Textform abzugeben. Eine Unterschrift ist hierfür
nicht erforderlich. Die elektronische Angebotsabgabe erfolgt über das Bieterportal auf unserer
Vergabeplattform :https://ausschreibungen.kfw.de. Für die elektronische Angebotsabgabe ist eine
Registrierung erforderlich. Nachdem Sie sich erfolgreich registriert haben, gelangen Sie über die Schaltfläche
„Bieterassistent“ zur elektronischen Angebotsabgabe und zu Ihrer persönlichen Angebotsübersicht. (Nähere
Informationenentnehmen Sie bitte den Bewerbungsbedingungen).
- Die KfW überprüft die Eignung der Bieter anhand von Angaben zu den Eignungskriterien. Der Bieter, die
Bietergemeinschaft sowie jedes andere Unternehmen, dessen sich der Bieter zum Nachweis der Eignung
bedient, hat zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen, ebenfalls eine
Eigenerklärung hierüber abzugeben.
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.