Stadtverwaltung Friedrichsdorf - Erstellung eines integrierten Mobilitätskonzepts Referenznummer der Bekanntmachung: FR-2023-0023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Homburg v. d. Höhe
NUTS-Code: DE718 Hochtaunuskreis
Postleitzahl: 61352
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bad-homburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadtverwaltung Friedrichsdorf - Erstellung eines integrierten Mobilitätskonzepts
Erstellung eines integrierten Mobilitätskonzepts
61381 Friedrichsdorf
Die Stadt Friedrichsdorf beabsichtigt die Erstellung eines integrierten Mobilitätskonzeptes im Sinne eines nachhaltigen, urbanen Mobilitätsplanes (SUMP).
In einer Vorstudie wurde eine Rahmenskizze für das auszuschreibende Mobilitätskonzept erstellt. Dazu wurden zunächst eine Betrachtung der räumlichen Lage sowie die Auswertung vorhandener Daten, Planungen und Konzepte in Friedrichsdorf vorgenommen. Dies soll die Grundlage für eine detaillierte Auswertung innerhalb des Mobilitätskonzeptes darstellen. Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 13. Juli 2023 gelten die Inhalte der genannten Vorstudie als Grundlage dieser Ausschreibung für das integrierte Mobilitätskonzept der Stadt Friedrichsdorf und sind bei der Ausgestaltung des Angebotes zu berücksichtigen.
Als übergeordnete Zielstellung gilt der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Klimaneutralität: "Friedrichdorf soll bis 2035 klimaneutral in den Bereichen Strom, Wärme und Mobilität werden". Das integrierte Mobilitätskonzept für die Stadt Friedrichsdorf muss einen Orientierungsrahmen für die Mobilitätsentwicklung der nächsten 15 Jahre (Zeithorizont 2035 plus) darstellen. Das Mobilitätskonzept betrachtet dabei alle Verkehrsarten. Mindestinhalte und Handlungsfelder sind der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV), Fußverkehr, Radverkehr, Motorisierter Individualverkehr (MIV - fließend und ruhend), Wirtschaftsverkehr, Vernetzte Mobilität, Mobilitätsmanagement und Kommunikation.
Die Erstellung des Mobilitätskonzeptes erfordert eine gründliche Analyse der gegenwärtigen und zukünftigen Leistung des Verkehrssystems im funktionalen Stadtgebiet. Es ist eine umfassende Bewertung der Ist-Situation durchzuführen und Kennwerte der Ausgangslage einzusetzen, an denen der zukünftige Fortschritt gemessen werden kann. Darauf aufbauend ist ein langfristiges und konsensfähiges Leitbild mit ehrgeizigen aber realistischen Zielwerten und einem Umsetzungskonzept mit konkreten, passgenauen Maßnahmenvorschlägen für die Verkehrs- und Mobilitätsentwicklung im gesamten Stadtgebiet zu erarbeiten.
Das integrierte Mobilitätskonzept soll einen ganzheitlichen Mobilitätsplan mit Entwicklungszielen und Maßnahmen für die gesamte Stadt Friedrichsdorf - wie auch für jeden einzelnen Stadtteil - darstellen. Vor dem Hintergrund des Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes "Lebendige Zentren Friedrichsdorf" soll das darin definierte Fördergebiet in der Kernstadt als Schwerpunkt vertieft betrachtet werden.
Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt bei Vollständigkeit der nach Maßgabe der Bekanntmachung vorzulegenden Nachweise und Erklärungen durch Bewertung der folgenden Kriterien (vgl. Wertungsmatrix Eignung):
1. Berufliche Befähigung des Büros: Gewichtung 30 %
- Anzahl der Mitarbeitenden vergleichbarer Leistungen (Mobilitätsplanung) der letzten 3 Jahre,
- Qualifikation und Erfahrung des (vorgesehenen) Projektleiters/stellv. Projektleiters.
Erläuterung zur Mindestpunktzahl: Es ist eine Mindestpunktzahl von 12 (von 30) zu erreichen. Wenn ein Bewerber weniger als 12 Punkte erreicht, wird dieser im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
2. Wirtschaftliche /technische Leistungsfähigkeit: Gewichtung 25 %
- Umsatz des Bewerbers vergleichbarer Leistungen der letzten 3 Jahre
3. Referenzen: Gewichtung 45 %
- Projektblätter mit Beschreibungen und Darstellungen von mind. 3 vergleichbaren Aufträgen aus den letzten 5 Jahren (u.a. Projektvolumen, bearbeitetes Leistungsspektrum, Ansprechpartner), möglichst bezogen auf das Gebiet einer Kommune mit rd. 30.000 Einwohnern.
Erläuterung zur Mindestpunktzahl: Es ist eine Mindestpunktzahl von 15 (von 45) zu erreichen. Wenn ein Bewerber weniger als 15 Punkte erreicht, wird dieser im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung zur Eignung - 124 LD; ergänzend Anzahl der Mitarbeiter in den letzten drei Jahren in der Fachrichtung Mobilitätsplanung bzw. vergleichbare Leistungen
- Eigenerklärung zu Art. 5k (Teil 1)
- Eigenerklärung zu Art. 5k EL-NU-L (Teil 2)
- Erklärung zu Bieter-/Arbeitsgemeinschaft gem. Formular 234 (soweit zutreffend)
Geforderte Eignungsnachweise, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Zum vorläufigen Beleg der für dieses Vergabeverfahren aufgestellten Anforderungen an die Eignung und hinsichtlich des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die Auftraggeberin im Rahmen ihres Erklärungsumfangs die Vorlage einer ausgedruckten und unterzeichneten Einheitlichen EuropäischenEigenerklärung (EEE).
- Eigenerklärung zur Eignung - 124 LD; ergänzend Erklärung über den Umsatz des Bewerbers in den letzten drei Jahren (in EUR netto), soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
- Erklärung zur Inanspruchnahme von Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen gem. Formular 235 sowie Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen gem. Formular 236 (soweit zutreffend)
Geforderte Eignungsnachweise, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Zum vorläufigen Beleg der für dieses Vergabeverfahren aufgestellten Anforderungen an die Eignung undhinsichtlich des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die Auftraggeberin im Rahmen ihresErklärungsumfangs die Vorlage einer ausgedruckten und unterzeichneten Einheitlichen EuropäischenEigenerklärung (EEE).
- Eigenerklärung zur Eignung - 124 LD; ergänzend Qualifikation und Erfahrung der (vorgesehenen) Projektleitung sowie der stellvertretenden Projektleitung sowie vergleichbare Referenzen (Projektblätter mit Beschreibungen und Darstellungen von mind. 3 vergleichbaren Aufträgen aus den letzten 5 Jahren (u.a. Projektvolumen, bearbeitetes Leistungsspektrum, Ansprechpartner), möglichst bezogen auf das Gebiet einer Kommune mit rd. 30.000 Einwohnern.)
- Erklärung zur Inanspruchnahme von Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen gem. Formular 235 sowie Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen gem. Formular 236 (soweit zutreffend)
Geforderte Eignungsnachweise, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Zum vorläufigen Beleg der für dieses Vergabeverfahren aufgestellten Anforderungen an die Eignung und hinsichtlich des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die Auftraggeberin im Rahmen ihres Erklärungsumfangs die Vorlage von unterzeichneten Eigenerklärungen oder einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE).
1. Auf Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 wird verwiesen.
2. Die Vorstudie (s. Vergabeunterlagen) soll die Grundlage für eine detaillierte Auswertung innerhalb des Mobilitätskonzeptes darstellen. Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 13. Juli 2023 gelten die Inhalte der genannten Vorstudie als Grundlage dieser Ausschreibung für das integrierte Mobilitätskonzept der Stadt Friedrichsdorf und sind auch bei der Ausgestaltung des Angebotes zu berücksichtigen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ergänzend zu den beigefügten Bewerbungsbedingungen gilt das Hessische Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12. Juli 2021, GVBl. S. 344.
Nach den §§ 5 und 6 Hessisches Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) haben die Bewerber/Bieter sowie deren Nachunternehmen Verpflichtungserklärungen abzugeben.
Bestehende Fragen zu den Vergabeunterlagen können ausschließlich schriftlich über die Vergabeplattform (Nachrichtenportal der HAD) bis spätestens 1 Woche vor dem Eröffnungstermin eingereicht werden. Danach eingehende Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Auskünfte anderer Stellen sind nicht verbindlich.
Die von dem Bieter zur Verfügung gestellten, auch personenbezogenen Informationen und Daten werden im Rahmen des Vergabeverfahrens gem. DSGVO Art. 6 Abs. 1 b erfasst, organisiert, gespeichert und verwendet. Auftraggeber, Verfahrensbetreuer und ggf. weitere beteiligte Behörden verwenden diese Datenausschließlich für dieses Verfahren und geben diese nur in unten beschriebenem Umfang an Dritte weiter. Nach Abschluss des Vergabeverfahrens, des Rechnungsprüfungsverfahrens und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist werden die Daten gelöscht. Die Abgabe einer Datenschutzerklärung ist Voraussetzung für die Berücksichtigung des Angebotes des Bieters.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Ein Antrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriftenvor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Fristvon 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB).
Ein Antrag ist unzulässig, wenn Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund dieser Bekanntmachung(§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB) oder in den Vergabeunterlagen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB) erkennbar sind, nicht bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber demAuftraggeber gerügt werden.
Ergeht eine Mitteilung des Aufraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland