Erdgasbelieferung Hochtaunuskreis, Königstein, Kronberg und Steinbach ab 01.01.2024 Referenznummer der Bekanntmachung: 64/2023
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Homburg v. d. Höhe
NUTS-Code: DE718 Hochtaunuskreis
Postleitzahl: 61352
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.Hochtaunuskreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erdgasbelieferung Hochtaunuskreis, Königstein, Kronberg und Steinbach ab 01.01.2024
Lieferung von Erdgas für die Liegenschaften des Hochtaunuskreises sowie der Städte Königstein, Kronberg und Steinbach ab dem 01.01.2024.
Mindestlieferzeitraum 2 Jahre mit zwei Verlängerungsoptionen um jeweils ein weiteres Jahr.
Zu versorgen sind ingesamt 170 Lieferstellen, davon entfallen
93 Lieferstellen auf den Hochtaunuskreis,
23 Lieferstellen auf die Stadt Königstein,
37 Lieferstellen auf die Stadt Kronberg,
17 Lieferstellen auf die Stadt Steinbach.
Das Gesamt-Abnahmevolumen beläuft sich auf ca. 49.600 MWh/a, hiervon betreffen ca. 19.000 MWh/a (=16 Abnahmestellen) RLM sowie ca. 30.600 MWh/a SLP (=154 Abnahmestellen).
Lieferung von Erdgas für die Liegenschaften des Hochtaunuskreises sowie der Städte Königstein, Kronberg und Steinbach ab dem 01.01.2024.
Mindestlieferzeitraum 2 Jahre mit einer Verlängerungsoptionen um jeweils ein weiteres Jahr, maximale Verlängerung: 2x1 Jahr.
Zu versorgen sind ingesamt 170 Lieferstellen, davon entfallen
93 Lieferstellen auf den Hochtaunuskreis,
23 Lieferstellen auf die Stadt Königstein,
37 Lieferstellen auf die Stadt Kronberg,
17 Lieferstellen auf die Stadt Steinbach.
Das Gesamt-Abnahmevolumen beläuft sich auf ca. 49.600 MWh/a, hiervon betreffen ca. 19.000 MWh/a (=16 Abnahmestellen) RLM sowie ca. 30.600 MWh/a SLP (=154 Abnahmestellen).
Zweimalige Verlängerungsoptionen um jeweils ein Jahr.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zur Beurteilung der Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit und Fachkunde (Eignungsprüfung) sind mit Abgabe des Angebotes folgende Angaben und Erklärungen des Bieters erforderlich:
•Das vollständig ausgefüllt Dokument „124-LD Hessen“ (Eigenerklärung zur Eignung). Geforderte Eignungsnachweise (gemäß § 122 ff. GWB, §§ 43 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR, PQ-VOL) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
•Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrags auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, so ist die jeweilige Ziffer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß Formblatt „124-LD Hessen“ auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
•Als vorläufiger Nachweis wird auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) akzeptiert.
Nur auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers sind vom Bewerber bzw. Bieter innerhalb einer Frist von 5 Werktagen folgende Unterlagen vorzulegen:
• Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt „124-LD Hessen“ angegebenen Bescheinigungen vorzulegen.
• Mindestens zwei Referenzen (enthalten mindestens Auftraggeber/Ansprechpartner, Auf-tragssumme, Auftragszeitraum) über in den letzten drei Geschäftsjahren erbrachte vergleichbare Leistungen/Mengenlieferungen sowie Ermächtigung für die Zentrale Vergabestelle, insoweit direkte Auskünfte bei den vom Bieter mit konkreten Kontaktdaten benannten Referenzstellen einzuholen. Es können nur solche Referenzen benannt werden, die auch bereit sind, Auskünfte zu erteilen bzw. sich als Referenzgeber zur Verfügung zu stellen.
• Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen bzw. – bei neuen Marktteilnehmern – anderweitige testierte Nachweise für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Unternehmens.
• Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung IHK.
• Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit beitragspflichtig).
• Unbedenklichkeitsbescheinigung bzw. Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamts (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) sowie ggfs. eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG.
• Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für den Bieter zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen.
• Bescheinigung über die Einhaltung der Verpflichtung zur Zahlung von Sozialbeiträgen, Steuern und Abgaben.
• Konkrete Angaben zum Geschäftsfeld des Unternehmens (Sparten, Beschäftigtenzahl, Kundenzahl in Sparte „Erdgas“ – differenziert nach Tarif-und Sondervertrag, Umsatz Gesamt- und Erdgasbereich, Jahresüberschuss/-fehlbetrag, Liefervolumen Erdgas GWh p. a.).
Zur Beurteilung der Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit und Fachkunde (Eignungsprüfung) sind mit Abgabe des Angebotes folgende Angaben und Erklärungen des Bieters erforderlich:
•Das vollständig ausgefüllt Dokument „124-LD Hessen“ (Eigenerklärung zur Eignung). Geforderte Eignungsnachweise (gemäß § 122 ff. GWB, §§ 43 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR, PQ-VOL) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
•Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrags auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, so ist die jeweilige Ziffer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß Formblatt „124-LD Hessen“ auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
•Als vorläufiger Nachweis wird auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) akzeptiert.
Nur auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers sind vom Bewerber bzw. Bieter innerhalb einer Frist von 5 Werktagen folgende Unterlagen vorzulegen:
• Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt „124-LD Hessen“ angegebenen Bescheinigungen vorzulegen.
• Mindestens zwei Referenzen (enthalten mindestens Auftraggeber/Ansprechpartner, Auf-tragssumme, Auftragszeitraum) über in den letzten drei Geschäftsjahren erbrachte vergleichbare Leistungen/Mengenlieferungen sowie Ermächtigung für die Zentrale Vergabestelle, insoweit direkte Auskünfte bei den vom Bieter mit konkreten Kontaktdaten benannten Referenzstellen einzuholen. Es können nur solche Referenzen benannt werden, die auch bereit sind, Auskünfte zu erteilen bzw. sich als Referenzgeber zur Verfügung zu stellen.
• Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen bzw. – bei neuen Marktteilnehmern – anderweitige testierte Nachweise für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Unternehmens.
• Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung IHK.
• Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit beitragspflichtig).
• Unbedenklichkeitsbescheinigung bzw. Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamts (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) sowie ggfs. eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG.
• Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für den Bieter zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen.
• Bescheinigung über die Einhaltung der Verpflichtung zur Zahlung von Sozialbeiträgen, Steuern und Abgaben.
• Konkrete Angaben zum Geschäftsfeld des Unternehmens (Sparten, Beschäftigtenzahl, Kundenzahl in Sparte „Erdgas“ – differenziert nach Tarif-und Sondervertrag, Umsatz Gesamt- und Erdgasbereich, Jahresüberschuss/-fehlbetrag, Liefervolumen Erdgas GWh p. a.).
Zur Beurteilung der Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit und Fachkunde (Eignungsprüfung) sind mit Abgabe des Angebotes folgende Angaben und Erklärungen des Bieters erforderlich:
•Das vollständig ausgefüllt Dokument „124-LD Hessen“ (Eigenerklärung zur Eignung). Geforderte Eignungsnachweise (gemäß § 122 ff. GWB, §§ 43 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR, PQ-VOL) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
•Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrags auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, so ist die jeweilige Ziffer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß Formblatt „124-LD Hessen“ auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
•Als vorläufiger Nachweis wird auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) akzeptiert.
Nur auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers sind vom Bewerber bzw. Bieter innerhalb einer Frist von 5 Werktagen folgende Unterlagen vorzulegen:
• Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt „124-LD Hessen“ angegebenen Bescheinigungen vorzulegen.
• Mindestens zwei Referenzen (enthalten mindestens Auftraggeber/Ansprechpartner, Auf-tragssumme, Auftragszeitraum) über in den letzten drei Geschäftsjahren erbrachte vergleichbare Leistungen/Mengenlieferungen sowie Ermächtigung für die Zentrale Vergabestelle, insoweit direkte Auskünfte bei den vom Bieter mit konkreten Kontaktdaten benann-ten Referenzstellen einzuholen. Es können nur solche Referenzen benannt werden, die auch bereit sind, Auskünfte zu erteilen bzw. sich als Referenzgeber zur Verfügung zu stellen.
• Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen bzw. – bei neuen Marktteilnehmern – anderweitige testierte Nachweise für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Unternehmens.
• Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung IHK.
• Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit beitragspflichtig).
• Unbedenklichkeitsbescheinigung bzw. Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamts (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) sowie ggfs. eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG.
• Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für den Bieter zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen.
• Bescheinigung über die Einhaltung der Verpflichtung zur Zahlung von Sozialbeiträgen, Steuern und Abgaben.
• Konkrete Angaben zum Geschäftsfeld des Unternehmens (Sparten, Beschäftigtenzahl, Kundenzahl in Sparte „Erdgas“ – differenziert nach Tarif-und Sondervertrag, Umsatz Gesamt- und Erdgasbereich, Jahresüberschuss/-fehlbetrag, Liefervolumen Erdgas GWh p. a.).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)