Ausbaustrecke (ABS) Stuttgart – Singen – Grenze D/CH, Abschnitt Nord (ABS Gäubahn, Abschnitt Nord) - Vergabepaket 5 Oberbau und 50 Hz-Anlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 23FEI66478
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Grammatikos, Konstantinos
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Ausbaustrecke (ABS) Stuttgart – Singen – Grenze D/CH, Abschnitt Nord (ABS Gäubahn, Abschnitt Nord) - Vergabepaket 5 Oberbau und 50 Hz-Anlagen
Ausbaustrecke (ABS) Stuttgart – Singen – Grenze D/CH, Abschnitt Nord (ABS Gäubahn, Abschnitt Nord) - Vergabepaket 5 Oberbau und 50 Hz-Anlagen
Stadtkreis Stuttgart, Landkreis Esslingen und Landkreis Böblingen
Der Abschnitt Nord des Gäubahnausbaus ist in drei wesentliche Bereiche untergliedert:
- Pfaffensteigtunnel (bergmännisch)
- Abzweig Mönchsbrunnen
- Bestandsstrecke 4860
Pfaffensteigtunnel:
Beim Pfaffensteigtunnel (neue Strecke 4706) handelt es sich um einen ca. 11 km langen zweiröhrigen, jeweils eingleisigen, Eisenbahntunnel. Die beiden Tunnelröhren sind über Verbindungsbauwerke, die in einem Abstand von weniger als 500 m angeordnet sind, miteinander verbunden. Der Pfaffensteigtunnel schließt im Osten an den Stuttgarter Flughafen-Fernbahnhof bzw. den Flughafentunnel des PFA 1.3a (Projekt Stuttgart 21) an. Hierfür werden derzeit im Rahmen der Bauarbeiten des Projekts Stuttgart 21 zwei Aufweitungs- und Verzweigungsbauwerke im Flughafentunnel Ost erstellt, an die der Pfaffensteigtunnel später unmittelbar anbindet. Der bergmännisch-konventionelle Vortrieb des Tunnels – ausgehend vom Rettungsstollen auf den Fildern – erfolgt einerseits in Richtung der oben beschriebenen Verzweigungsbauwerke im Flughafentunnel Ost und andererseits in Richtung des Startschachts. Es werden u. a. der Langwieser See, die Neubaustrecke Stuttgart-Ulm, die Bundesautobahn (BAB) 8 und eine Tunnelröhre des Flughafentunnels Ost unterfahren. Der bergmännisch-maschinelle Vortrieb des Tunnels - ausgehend vom Startschacht auf den Fildern - erfolgt in Richtung Böblinger/ Sindelfinger Forst. Hierfür ist der Einsatz von zwei Tunnelvortriebsmaschinen vorgesehen. Es werden u. a. der Flughafentunnel West, die Neubaustrecke Stuttgart-Ulm, die BAB 8, die Straßenbahnlinie U6, die Bundesstraße (B) 27, die Straßenbahnlinie U5, das Gewerbegebiet Leinfeldens, der Stadtteil Leinfelden, das Mahdenbach- und Schmellbachtal unterfahren. Im Bereich des Böblinger/ Sindelfinger Forsts taucht der Pfaffensteigtunnel in Richtung Oberfläche auf. Dort schließen die beiden bergmännischen Tunnelröhren an jeweils einen Abschnitt Tunnel in offener Bauweise an.
Abzweig Mönchsbrunnen:
Im Anschluss an die beiden Tunnelabschnitte der offenen Bauweise ist je ein Trogbauwerk je Gleis vorgesehen. Für die Anbindung der neuen Strecke 4706 an die bestehende Strecke 4860 muss letztere über eine Länge von ca. 800 m geringfügig in Richtung Norden verschwenkt werden. Im Zuge dieser Verschwenkung wird ein Überwerfungsbauwerk hergestellt, unter dem das nördliche bzw. rechte Gleis der neuen Strecke 4706 im Trog hindurchgeführt wird. Auf der Nordseite der bestehenden Strecke 4860 läuft der Trog aus und die neue Strecke 4706 bindet in Form einer oberirdischen freien Strecke (Abzweigweiche) an die bestehende Strecke 4860 an. Das südliche bzw. linke Streckengleis der Strecke 4706 schließt, ebenfalls in Form einer oberirdischen freien Strecke (Abzweigweiche), südlich an die Bestandsstrecke 4860 an. Nach der Einbindung wird aus betrieblich-verkehrlichen Gründen eine Überleitverbindung angeordnet. Das zukünftige Überwerfungsbauwerk (Bereich Stützwand) würde im Endzustand mit der 110 kV-Leitung entlang der bestehenden Strecke 4860 kollidieren, daher muss diese in Richtung Norden verschoben werden. Dies betrifft die Lageverschiebung dreier Maste. Ausgehend von der Kreisstraße K 1055 bis zum Abzweig Mönchsbrunnen werden bestehende Forstwege zu einer Rettungszufahrt ausgebildet. Diese führt zu zwei Rettungsplätzen. Ein Rettungsplatz wird nördlich der Einbindung angeordnet, ein Rettungsplatz zwischen den beiden Gleisen der neuen Strecke 4706.
Bestehende Strecke 4860:
Im weiteren Verlauf der bestehenden Strecke 4860 bis hin zum Haltepunkt (Hp) Goldberg ist aufgrund der Geschwindigkeitserhöhung auf 160 km/h die Anpassung bzw. Begradigung zweier Bögen erforderlich. Außerdem müssen die Eisenbahnüberführungen „Berstlachweg“ und „Autobahnzubringer BAB 81“ angepasst werden. Die Eisenbahnüberführungen „Alte K1055“ muss aufgrund ihres fortgeschrittenen Alters abgebrochen und in alter Lage wiederhergestellt werden. Die Eisenbahnüberführung „Friedrich-Gerstlacher-Straße“ muss ebenfalls abgebrochen und in neuer Lage wiederhergestellt werden, da diese in einem der oben genannten Bögen liegt. Darüber hinaus sind aufgrund der Linienverbesserung Bahnsteiganpassungen am Hp Goldberg erforderlich.
Option weiterer Planungs- und Bauleistungen (s. Ziff. II.2.11)); Ausführungszeitraum: 01.07.2025 bis 31.12.2032
Fortsetzung der Planung (u. a. Teile der Ausführungsplanung und Bauüberwachungsleistungen) und Erbringung von Bauleistungen. Genaueres ergibt sich aus den Ausschreibungs- und Vergabeunterlagen (Leistungszuordnung, Anlage A.02.03).
Das Vorhaben wird bezüglich der Projektorganisation der Zusammenarbeit und der Abwicklung nach dem Partnerschaftsmodell Schiene als Projektallianz ausgeführt (siehe Ausschreibungs- und Vergabeunterlagen).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
- Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die
§§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
- Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z.B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz genannten Vorschriften.
- Erklärung über seine Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft. Bieter ohne Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben eine entsprechende Erklärung über die Mitgliedschaft bei dem für sie zuständigen Versicherungsträger oder entsprechende Berufsgenossenschaft des jeweiligen Mitgliedstaates abzugeben.
- Erklärung über die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Genaueres ergibt sich aus dem ,Formblatt Teilnahmeantrag/ Bietereigenerklärung' und dem ‚Formblatt Referenzen‘. Beide Dokumente sind vollständig auszufüllen und an den geforderten Stellen zu signieren. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüberhinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht und werden nicht berücksichtigt. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Erklärungen/Nachweise können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2 benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen
Änderungen ergeben haben.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3.
- Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
- Erklärung, dass das Unternehmen keine Kenntnis davon hatte, dass
a) eine Person, deren Verhalten gemäß § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände verurteilt ist oder
b) eine Geldbuße im Sinne des § 30 OWiG gegen das Unternehmen wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände rechtskräftig festgesetzt wurde.
- Erklärung über etwaige Eintragungen im Gewerbezentralregister.
- Erklärung über einen jährlichen Gesamtumsatz größer als 15 Mio. Euro bezogen auf den Bereich der auszuführenden Leistungen für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Genaueres ergibt sich aus dem ,Formblatt Teilnahmeantrag/ Bietereigenerklärung' und dem ‚Formblatt Referenzen‘. Beide Dokumente sind vollständig auszufüllen und an den geforderten Stellen zu signieren. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüberhinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht und werden nicht berücksichtigt. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Erklärungen/Nachweise können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2 benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen
Änderungen ergeben haben.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3.
- Nachweis über das Vorhandensein eines Qualitätsmanagementsystems nach DIN EN ISO 9001:2000 oder vergleichbar.
- Erklärung über die durchschnittliche, jährliche Zahl der Beschäftigten des Unternehmens (im Bereich der auszuführenden Leistungen) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
- Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen.
Mindestkriterien zum Nachweis der Eignung:
- Nachweis über zwei Referenzprojekte, bei denen Baumaßnahmen des Schotteroberbaus für europäische Eisenbahninfrastrukturprojekte (davon ausgenommen sind Straßenbahnen und U-Bahnen) durch den Bieter erbracht wurden. Die beiden Referenzprojekte umfassen Baumaßnahmen im Bereich Schotteroberbau für eine Streckengeschwindigkeit von mindestens 160 km/h bei denen jeweils mindestens 3 km Gleis sowie Weichen gebaut wurden. Bei Erbringung der Leistungen in einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) muss der Bewerber mit mindestens 30 % der Leistungen an der ARGE beteiligt gewesen sein oder die technische Federführung innegehabt haben. Das Referenzprojekt ist abgeschlossen, wobei die Fertigstellung im Jahr 2015 oder später erfolgte.
- Nachweis über ein Referenzprojekt, bei dem Oberbaumaßnahmen im Bereich Feste Fahrbahn für ein europäisches Infrastrukturprojekt (davon ausgenommen sind Straßenbahnen und U-Bahnen) durch den Bewerber erbracht wurden. Das Referenzprojekt umfasst Oberbaumaßnahmen der Festen Fahrbahn für eine Streckengeschwindigkeit von mindestens 160 km/h mit einem Umfang von mindestens 5 km Gleis . Bei Erbringung der Leistungen in einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) muss der Bewerber mit mindestens 30 % der Leistungen an der ARGE beteiligt gewesen sein oder die technische Federführung innegehabt haben. Das Referenzprojekt ist abgeschlossen, wobei die Fertigstellung im Jahr 2015 oder später erfolgte.
- Nachweis über ein Referenzprojekt, bei dem die 50 Hz-Ausrüstung eines Eisenbahntunnels in einem europäischen Infrastrukturprojekt (davon ausgenommen sind Straßenbahnen und U-Bahnen) durch den Bewerber erbracht wurde. Das Referenzprojekt umfasst die 50 Hz-Ausrüstung eines Eisenbahntunnels mit einer Mindestlänge von > 1.000 m. Das Referenzprojekt ist abgeschlossen, wobei die Fertigstellung im Jahr 2015 oder später erfolgte.
- Nachweis über ein Referenzprojekt, bei dem die Planungsleistungen für die 50 Hz-Ausrüstung eines Eisenbahntunnels in einem europäischen Eisenbahninfrastrukturprojekt (davon ausgenommen sind Straßenbahnen und U-Bahnen) durch den Bewerber erbracht wurden. Das Referenzprojekt umfasst die Planungsleistungen der Leistungsphase 5 für die 50 Hz-Ausrüstung eines Eisenbahntunnels mit einer Mindestlänge von > 1.000 m. Das Referenzprojekt ist abgeschlossen, wobei die Fertigstellung im Jahr 2015 oder später erfolgte.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Genaueres ergibt sich aus dem ,Formblatt Teilnahmeantrag/ Bietereigenerklärung', ,Formblatt Bietergemeinschaftserklärung' und dem ‚Formblatt Referenzen‘. Beide Dokumente sind vollständig auszufüllen und an den geforderten Stellen zu signieren. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüberhinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht und werden nicht berücksichtigt. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Erklärungen/Nachweise können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2 benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3.
Für die unter II.2.2) genannten Leistungen muss das ausführende Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein: siehe III.2.2) sowie Verfahrensregeln zum Präqualifikationssystem der Beschaffung Infrastruktur, welche im nachfolgendem Link im Downloadbereich einsehbar sind. Weitere Informationen zum Präqualifikationsverfahren stehen ebenfalls im selben Link zur Verfügung.
Anmerkung: Falls der Link nicht direkt zur gewünschten Seite führt, ist dieser bitte zu kopieren und im Browser einzufügen.
Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Form und Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind aus III.1.1)
bis III.1.4) sowie Pkt. 16 der Anlage A.0_Bewerbungsbedingungen_nach_SektVO zu entnehmen:
- Oberbau konventionell–Schotter:
--Gleise;Strecken I; HGV / Schnellverkehr > 160 km/h
--Gleise;Strecken II; Mischverkehr 121 - 160 km/h
--Weichen; Strecken I; HGV / Schnellverkehr > 160 km/h
--Weichen;Strecken II; Mischverkehr 121 - 160 km/h
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer [Betrag gelöscht] Euro nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
- Erklärung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind. Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung
bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied. Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/
verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
- Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674 ) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.
- Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention.
a) Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf die Vergabe bzw. und darüber hinaus auch in den vergangenen zehn Jahren keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen hat. Unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abreden in diesem Sinne sind Verstöße gegen die kartellrechtlichen
Kernbeschränkungen i.S.v. Art. 101 AEUV, § 1 GWB (Preis-, Submissions-, Mengen-, Quoten-, Gebiets- und Kundenabsprachen) sowie sonstige Vereinbarungen mit anderen Unternehmen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken können.
b) Erklärung, dass das Unternehmen sich zu einem unbeschränkten Wettbewerb und zu Korruptionsprävention bekennt und sichergestellt hat, dass sich seine Unternehmensführung der Bedeutung bewusst ist alle geltenden Wettbewerbs- und Korruptionsgesetze zu beachten.
- Erklärung, dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist.
- Erklärung über die Beschäftigung von Mitarbeitern des DB Konzerns (aktive und nicht mehr aktive – wie Pensionäre und Rentner) sowie über die wirtschaftliche oder finanzielle Beteiligung am Unternehmen des Bieters von Personen, die außerdem ein Beschäftigungsverhältnis zu einer Gesellschaft des DB Konzerns
unterhalten.
- Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies
versucht hat.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind bis zum 19.05.2023 möglich. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten. Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist
nicht zulässig.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Genaueres ergibt sich aus dem 'Formblatt Teilnahmeantrag/ Bietereigenerklärung' und dem ‚Formblatt Referenzen‘. Beide Dokumente sind vollständig auszufüllen und an den geforderten Stellen zu signieren. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüberhinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht und werden nicht berücksichtigt. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.