Neues Werk Neumünster, Vergabepaket 1: Generalplanungsleistungen ab Lph 2 für eine Allianz nach dem Partnerschaftsmodell Schiene Referenznummer der Bekanntmachung: 23FEI65358
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Weilburger Straße 22
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 60326
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Hohls, Corinna
E-Mail:
Telefon: +49 4039182147
Fax: +49 6926521083
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift: Hammerbrookstr. 44
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20097
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Hohls, Corinna
E-Mail:
Telefon: +49 4039182147
Fax: +49 6926521083
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Neues Werk Neumünster, Vergabepaket 1: Generalplanungsleistungen ab Lph 2 für eine Allianz nach dem Partnerschaftsmodell Schiene
Gegenstand dieser Vergabe ist ein Auftrag über Planungsleistungen, der Vorplanungsphase, für alle Gewerke die für die Errichtung des Instandhaltungswerks für den ICE L erforderlich sind.
Optional wird die Fortsetzung der Planung für die Entwurfs- und Genehmigungsplanung (Option 1) und für die Phase Ausführungs-, Ausschreibungs- und Vergabeplanung (Option 2) vereinbart. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Beauftragung dieser Option.
Neumünster
Das Projekt „Neues Werk Neumünster“ umfasst die vollständige Planung (ab der Phase Vorplanung), die Errichtung und die Ausstattung der für die Instandhaltung (schwere Revisionen der Instandhaltungsstufen IS 600 und IS 700) der ICE L Flotte der Deutschen Bahn AG erforderlichen Infrastruktur sowie alle hierfür erforderlichen Zusammenhangsmaßnahmen (z.B. Rückbau, Anpassung der Straßen- und Eisenbahninfrastruktur, Schaffung von Lagerkapazitäten, Außenanlagen, etc.).
Zusammenfassend lassen sich 4 übergeordnete Projektziele ableiten:
1. Schaffung der IH-Kapazitäten für die ICE L Flotte
Infolge des geplanten Flottenwachstums der DB Fernverkehr erhöht sich der Revisions- und Instandhaltungs-bedarf an Triebzügen des Hochgeschwindigkeitsverkehrs (HGV). Um den Bedarf zu decken, schafft die DB zusätzliche Instandhaltungs- und Revisionskapazitäten für HGV- Triebzüge.
Alle neuen Revisions- und Instandhaltungsanlagen sind so zu errichten, dass das Werk optimal auf die schwere Instandhaltung, das Redesign und die Fahrzeuglackierung des ICE L ausgelegt ist.
2. Werksaufenthaltszeiten und Produktivität
Die partnerschaftliche Projektabwicklung nach dem Partnerschaftsmodell Schiene unterstützt dabei, die gesetzten Ziele zur Reduzierung der Werksaufenthaltszeiten zu erreichen sowie die Produktivität des Werkes zu erhöhen.
3. Innovation, Automatisierung und Digitalisierung
An das Gesamtprojekt wird ein hoher Anspruch an Innovationen, Automatisierung und Digitalisierung gestellt, nicht zuletzt auch um die Wirtschaftlichkeit des Werkes positiv zu beeinflussen, in dem die Werksaufenthaltszeiten so effizient wie möglich gehalten werden.
4. Grüne Transformation und Nachhaltigkeit
Mit dem Projekt zur Schaffung von Kapazitäten für die schwere Instandhaltung (IH) des ICE L werden zudem Ziele der grünen Transformation verfolgt: Die DB beabsichtigt, bis 2030 ihren CO2-Ausstoß gegenüber 2006 mindestens zu halbieren und bis 2040 CO2-neutral zu werden. Schon heute reisen die Fahrgäste in den Zügen Co2-frei durch Deutschland, da seit Januar 2018 alle elektrisch angetriebenen ICE und IC/EC-Züge mit 100 Prozent Ökostrom fahren.
Neben den etablierten und bekannten Prozessen zur Umweltplanung liegt demnach ein wesentlicher Fokus des Projekts auf der ökologischen Nachhaltigkeit: klimaneutrale Energieversorgung, ressourcenschonender und wirtschaftlicher Bau und Betrieb des Instandhaltungswerkes, Verwendung nachhaltiger Rohstoffe und die Etablierung von neuer Mobilität und Logistik.
Folgende Liefer- und Leistungsbereiche sind in diesem Zusammenhang aktuell u.a. für eine konventionelle Vergabe vorgesehen:
- Leit- und Sicherungstechnik/ Stellwerkstechnik
- digitale Werkssteuerung (inkl. Betriebsführungsrechner etc.)
- Personenförderanlagen
- Mehrspannungsversorgung
- Betriebsstromversorgung
- elektrische Zugvorheizanlage
Das Projekt wird mit Hilfe des Partnerschaftsmodells Schiene 2+ abgewickelt. Es werden voraussichtlich neben dem Vergabepaket 1 - Generalplanung, welches Gegenstand dieser Ausschreibung ist folgende weitere Allianzpartner gebunden:
VP 2 Tiefbau, Verkehrsanlagen, bahntechnische Ausrüstung, MS-Versorgung
VP 3 Hochbau
VP 4 Technische Gebäudeausrüstung (TGA)
VP 5 Maschinentechnische Ausrüstung (MTA) und Logistikausstattung
Das Vergabepaket 1 umfasst alle Planungsleistungen (außer Werk- und Montageplanungsleistungen), die für die vollständige Erreichung der Projektziele erforderlich sind.
Dazu gehören die Vorplanung (Auftragsgegenstand) und anteilig die Grundlagenermittlung bei der Variantenbetrachtung, die Entwurfs- und Genehmigungsplanung (optionale Leistung) und die Ausführungs- und Ausschreibungs- und Vergabeplanung (optionale Leistung). Die Planung erfolgt unter Einsatz der BIM-Methodik (minimale Anforderung 3-D Planung).
Neben der Planung des Schlüsselfertigen Baus der Instandhaltungskapazitäten, der Büro- und Sozialräume, der Verkehrs- und Außenanlagen, der technischen Gebäudesausrüstung der Werkeplanung (Anordnung der Maschinentechnischen Anlagen) ist die Planung der Logistik ein weiterer wesentlicher Bestandteil der Generalplanung.
Ein weiterer Wesentlicher Leistungsbestandteil ist die Bindung und Koordination aller für den Projekterfolg notwendigen gutachterlichen Leistungen z.B. Umweltplanung, Baugrundgutachten, Altlasten, Gutachten zum Schall- und Immissionsschutz usw. Der Generalplaner wird ab der Leistungsphase 3 und bei allen weiteren Planungsphasen von den Allianzpartnern der VP 2, 3, 4 und 5 beratend unterstützt.
Darüber hinaus kann die Allianz entscheiden, dass im Sinne „best for project“ bestimmte Planungsleistungen von Allianzpartnern übernommen werden.
Option weiterer Planungs- und Bauleistungen (s.a. II.11), Ausführungszeitraum 07/2024 bis 12/2029
Fortsetzung der Planung (u. a. Teile der Ausführungsplanung, Inbetriebnahmedokumentation, Bauüberwachungsleistungen). Genaueres ergibt sich aus den Ausschreibungs- und Vergabeunterlagen (siehe Bericht PM Schiene 2+, Anlage A.01 + Leistungszuordnung, Anlage A.02.01).
Das Vorhaben wird bzgl. der Projektorganisation, der Zusammenarbeit und der Abwicklung nach dem "Partnerschaftsmodell Schiene" als Projektallianz ausgeführt. (siehe Anlage A.1 und A.2)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
- Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
- Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
- Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z.B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz genannten Vorschriften.
- Erklärung über seine Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft. Bieter ohne Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben eine entsprechende Erklärung über die Mitgliedschaft bei dem für sie zuständigen Versicherungsträger oder entsprechende Berufsgenossenschaft des jeweiligen Mitgliedstaates abzugeben.
- Erklärung über die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Vorstehende Erklärungen/Nachweise können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2 benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3 .
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
- Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
- Erklärung, dass das Unternehmen keine Kenntnis davon hatte, dass
a) eine Person, deren Verhalten gemäß § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände verurteilt ist oder
b) eine Geldbuße im Sinne des § 30 OWiG gegen das Unternehmen wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände rechtskräftig festgesetzt wurde.
- Erklärung über etwaige Eintragungen im Gewerbezentralregister.
- Erklärung über einen jährlichen Gesamtumsatz für die letzten 3 Geschäftsjahre.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Genaueres ergibt sich aus dem 'Teilnahmeantrag/ Bietereigenerklärung' und dem ‚Formblatt Referenzen‘. Beide Dokumente sind vollständig auszufüllen und an den geforderten Stellen zu signieren. Nur die in den Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb geforderten Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüberhinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht und werden nicht berücksichtigt. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Erklärungen/Nachweise können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2 benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
- Erklärung über die Zahl der bei ihm in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegebenenfalls gegliedert nach Berufsgruppen
- Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen.
- Erklärung über das von ihm für die Leitung und Aufsicht vorgesehene technische Personal mit Angabe ihrer beruflichen Qualifikation und Sprachkenntnisse
Es werden maximal 6 Teilnehmer dazu aufgefordert ein Angebot abzugeben. Darüber hinaus behält sich der AG vor, das Verhandlungsverfahren auch mit weniger als 6 Teilnehmern aufzunehmen, sofern sich im Teilnahmewettbewerb weniger als 6 Bewerber beworben haben oder im Wettbewerb verbleiben.
Die Prüfung der Teilnahmeanträge erfolgt in 2 Schritten:
1. Die einzuhaltenden Mindestkriterien ergeben sich aus dieser Bekanntmachung und den einzureichenden Referenzprojekten. Jeder Bieter hat diese Kriterien zwingend zu erfüllen.
2. Zur Auswahl der Bewerber, die für das Verhandlungsverfahren zugelassen werden, erfolgt eine Punktewertung auf Basis eines Motivationsschreibens. Dies dient der Bestimmung der Rangfolge der Bewerber für die Auswahl zur Aufforderung zur Angebotsabgabe. Die Informationen zur Punkteverteilung sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mindestkriterien zum Nachweis der Eignung:
Bei den eingereichten Referenzen muss es sich um Referenzen handeln, die der Bewerber mit seinem Unternehmen erbracht hat. Bei Referenzen als Mitglied einer Ingenieurgemeinschaft (INGE) muss der Bewerber entweder die Technische Geschäftsführung innerhalb der INGE übernommen haben oder mit mindestens 30% an der INGE beteiligt gewesen sein.
Es können auch Referenzen von Nachunternehmern (NU) im Wege einer Eignungsleihe an-gegeben werden, falls beabsichtigt wird, einen Auftragnehmer im Projekt als NU einzubinden. Es wird um Beachtung der Hinweise zum Umgang mit NU in der Partnerschaftlichen Projektabwicklung (PPA) in den Bewerbungsbedingungen (Anlage A.0) unter Ziffer 12 gebeten.
Zur Erfüllung der Mindestkriterien kann ein Referenzprojekt auch mehrfach verwendet werden.
- Planung mit BIM/ Digitalisierung
Der Bewerber hat eine Referenz über die Planung von Bahnanlagen vorzulegen, aus welcher sich dessen Kompetenzen zur Digitalisierung der Planung mittels BIM, BIM-Verantwortung, Anwendung digitaler Planungswerkzeuge sowie Weiterentwicklung der AIA ausgerichtet auf die BIM-Anforderungen des Auftraggebers ergeben.
- Planung von Verkehrsanlagen (Fahrbahn) in der Lph 2-4 und Lph 5-6
Der Bewerber hat jeweils eine Referenz über Planungsleistungen vorzulegen, welche die Planung von Verkehrsanlagen (Gleisanlagen im Tiefbau und Schotteroberbau, inkl. Kabeltief-bau, Gleisentwässerung und Bautechnologie) in den HOAI-Leistungsphasen 2-4 und 5-6 um-fasst. Die Referenzprojekte müssen nach dem 01.01.2012 begonnen (Vertragsschluss) wor-den sein. Die Lph 2- 4 muss hierbei bereits abgeschlossen sein. Es können Referenzen von allen Bahnunternehmen innerhalb Europas abgegeben werden.
- Objektplanung von Instandhaltungswerken für Schienenfahrzeuge Lph 2-4 und Lph 5-6
Der Bewerber hat jeweils eine Referenz über Planungsleistungen in den HOAI-Leistungsphasen 2-4 und 5-6 vorzulegen, welche die Objektplanung von Instandhaltungs-werken für Schienenfahrzeuge umfasst. Die Referenzprojekte müssen nach dem 01.01.2012 begonnen (Vertragsschluss) worden sein. Die Lph 2-4 muss hierbei bereits abgeschlossen sein. Es können Referenzen von allen Bahnunternehmen innerhalb Europas abgegeben werden.
- TGA-Planung von Instandhaltungswerken für Schienenfahrzeuge Lph 2-4 und Lph 5-6
Der Bewerber hat jeweils eine Referenz über Planungsleistungen in den HOAI-Leistungsphasen 2-4 und 5-6 vorzulegen, welche die TGA-Planung von Instandhaltungswerken für Schienenfahrzeuge umfasst. Die Referenzprojekte müssen nach dem 01.01.2012 begonnen (Vertragsschluss) worden sein. Die Lph 2- 4 muss hierbei bereits abgeschlossen sein. Es können Referenzen von allen Bahnunternehmen innerhalb Europas abgegeben werden.
- Werkeplanung/Logistikplanung von Instandhaltungswerken für Schienenfahr-zeuge Lph 2-4 und Lph 5-6 (vergleichbar mit Phasen der VDI 5200)
Der Bewerber hat jeweils eine Referenz über Planungsleistungen in den HOAI-Leistungsphasen 2-4 und 5-6 (vergleiche hierzu auch Phasen der VDI 5200 – Konzeptplanung, Detailplanung und Realisierungsvorbereitung) vorzulegen, welche die Werkeplanung (Anordnung der Maschinentechnischen Anlagen) und die Logistik-Planung von Instandhaltungswerken für Schienenfahrzeuge umfasst. Die Referenzprojekte müssen nach dem 01.01.2012 begonnen (Vertragsschluss) worden sein. Die Lph 2-4 (Konzeptplanung) muss hierbei bereits abgeschlossen sein. Es können Referenzen von allen Bahnunternehmen innerhalb Europas angegeben werden.
- Generalplanung in einem Großprojekt
Der Bewerber hat eine Referenz über ein Referenzprojekt vorzulegen, das nach dem 01.01.2012 begonnen (Vertragsschluss) wurde und in dem Objektplanungsleistungen als Generalplaner erbracht wurden. Aus dem Referenzblatt muss hervorgehen, dass der Be-werber als Generalplaner die Gesamtkoordination der Planung und Planungssteuerung er-bracht hat. Für das Referenzprojekt muss mindestens die Lph 3 abgeschlossen sein. Das Referenzprojekt muss mindestens ein Bauvolumen (KG 300, 400 und 500 nach DIN 276:2018-12) von > 50 Mio. Euro netto umfassen. Es kann eine Referenz eines Projektes innerhalb Europas angegeben werden.
- In einem Motivationsschreiben (max. 5 Seiten DIN A4) ist darzustellen, warum gerade der Bewerber als Auftragnehmer im 'Partnerschaftsmodell Schiene'-Projekt 'Neues Werk Neumünster' geeignet ist. Wird kein Motivationsschreiben vorgelegt, erfolgt der Ausschluss vom weiteren Verfahren.
Für folgende Leistungen muss das ausführende Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein: siehe III.2.2) sowie unter Allgemeine Präqualifikationsanforderungen (PQ-Anforderungen) für Arch./Ing.-leistungen. Die Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.leistungen sind zu berücksichtigen und über den unter Punkt I.3) genannten Link herunterzuladen.
--- keine Bahn-PQ erforderlich ---
Anmerkung: Der Link unter I.3) wird automatisch generiert. An der Stelle liegen alle Unterlagen zur Vergabe auch die Allgemeine PQ-Anforderungen.
Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene
Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Form und Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind III.1.1) bis III.1.4) sowie den Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.leistungen zu entnehmen:
--- keine Bahn-PQ erforderlich ---
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer [Betrag gelöscht] Euro nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
- Erklärung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind. Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied. Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
- Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner ( https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674 )
oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.
- Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention.
- Erklärung, dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist.
- Erklärung über die Beschäftigung von Mitarbeitern des DB Konzerns (aktive und nicht mehr aktive – wie Pensionäre und Rentner) sowie über die wirtschaftliche oder finanzielle Beteiligung am Unternehmen des Bieters von Personen, die außerdem ein Beschäftigungsverhältnis zu einer Gesellschaft des DB Konzerns unterhalten.
- Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist nicht zulässig.
- Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf die Vergabe bzw. und darüber hinaus auch in den vergangenen zehn Jahren keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen hat. Unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abreden in diesem Sinne sind Verstöße gegen die kartellrechtlichen Kernbeschränkungen i.S.v. Art. 101 AEUV, § 1 GWB (Preis-, Submissions-, Mengen-, Quoten-, Gebiets-und Kundenabsprachen) sowie sonstige Vereinbarungen mit anderen Unternehmen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken können.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Genaueres ergibt sich aus dem 'Teilnahmeantrag/ Bietereigenerklärung' und dem ‚Formblatt Referenzen‘. Beide Dokumente sind vollständig auszufüllen und an den geforderten Stellen zu signieren. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüberhinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht und werden nicht berücksichtigt. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Erklärungen/Nachweise können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2 benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.