Ausbaustrecke (ABS) Stuttgart – Singen – Grenze D/CH, Abschnitt Nord (ABS Gäubahn, Abschnitt Nord) - Vergabepaket 1 Planer Referenznummer der Bekanntmachung: 23FEI65093

Auftragsbekanntmachung – Sektoren

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/083c848c-eb06-4039-a034-fae5da9b0c8b
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
I.6)Haupttätigkeit(en)
Eisenbahndienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Ausbaustrecke (ABS) Stuttgart – Singen – Grenze D/CH, Abschnitt Nord (ABS Gäubahn, Abschnitt Nord) - Vergabepaket 1 Planer

Referenznummer der Bekanntmachung: 23FEI65093
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Ausbaustrecke (ABS) Stuttgart – Singen – Grenze D/CH, Abschnitt Nord (ABS Gäubahn, Abschnitt Nord) - Vergabepaket 1 Planer

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:

Stadtkreis Stuttgart, Landkreis Esslingen und Landkreis Böblingen

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Abschnitt Nord des Gäubahnausbaus ist in drei wesentliche Bereiche untergliedert:

- Pfaffensteigtunnel (bergmännisch)

- Abzweig Mönchsbrunnen

- Bestandsstrecke 4860

Pfaffensteigtunnel:

Beim Pfaffensteigtunnel (neue Strecke 4706) handelt es sich um einen ca. 11 km langen zweiröhrigen, jeweils eingleisigen, Eisenbahntunnel. Die beiden Tunnelröhren sind über Verbindungsbauwerke, die in einem Abstand von weniger als 500 m angeordnet sind, miteinander verbunden. Der Pfaffensteigtunnel schließt im Osten an den Stuttgarter Flughafen-Fernbahnhof bzw. den Flughafentunnel des PFA 1.3a (Projekt Stuttgart 21) an. Hierfür werden derzeit im Rahmen der Bauarbeiten des Projekts Stuttgart 21 zwei Aufweitungs- und Verzweigungsbauwerke im Flughafentunnel Ost erstellt, an die der Pfaffensteigtunnel später unmittelbar anbindet. Der bergmännisch-konventionelle Vortrieb des Tunnels – ausgehend vom Rettungsstollen auf den Fildern – erfolgt einerseits in Richtung der oben beschriebenen Verzweigungsbauwerke im Flughafentunnel Ost und andererseits in Richtung des Startschachts. Es werden u. a. der Langwieser See, die Neubaustrecke Stuttgart-Ulm, die Bundesautobahn (BAB) 8 und eine Tunnelröhre des Flughafentunnels Ost unterfahren. Der bergmännisch-maschinelle Vortrieb des Tunnels - ausgehend vom Startschacht auf den Fildern - erfolgt in Richtung Böblinger/ Sindelfinger Forst. Hierfür ist der Einsatz von zwei Tunnelvortriebsmaschinen vorgesehen. Es werden u. a. der Flughafentunnel West, die Neubaustrecke Stuttgart-Ulm, die BAB 8, die Straßenbahnlinie U6, die Bundesstraße (B) 27, die Straßenbahnlinie U5, das Gewerbegebiet Leinfeldens, der Stadtteil Leinfelden, das Mahdenbach- und Schmellbachtal unterfahren. Im Bereich des Böblinger/ Sindelfinger Forsts taucht der Pfaffensteigtunnel in Richtung Oberfläche auf. Dort schließen die beiden bergmännischen Tunnelröhren an jeweils einen Abschnitt Tunnel in offener Bauweise an.

Abzweig Mönchsbrunnen:

Im Anschluss an die beiden Tunnelabschnitte der offenen Bauweise ist je ein Trogbauwerk je Gleis vorgesehen. Für die Anbindung der neuen Strecke 4706 an die bestehende Strecke 4860 muss letztere über eine Länge von ca. 800 m geringfügig in Richtung Norden verschwenkt werden. Im Zuge dieser Verschwenkung wird ein Überwerfungsbauwerk hergestellt, unter dem das nördliche bzw. rechte Gleis der neuen Strecke 4706 im Trog hindurchgeführt wird. Auf der Nordseite der bestehenden Strecke 4860 läuft der Trog aus und die neue Strecke 4706 bindet in Form einer oberirdischen freien Strecke (Abzweigweiche) an die bestehende Strecke 4860 an. Das südliche bzw. linke Streckengleis der Strecke 4706 schließt, ebenfalls in Form einer oberirdischen freien Strecke (Abzweigweiche), südlich an die Bestandsstrecke 4860 an. Nach der Einbindung wird aus betrieblich-verkehrlichen Gründen eine Überleitverbindung angeordnet.

Das zukünftige Überwerfungsbauwerk (Bereich Stützwand) würde im Endzustand mit der 110 kV-Leitung entlang der bestehenden Strecke 4860 kollidieren, daher muss diese in Richtung Norden verschoben werden. Dies betrifft die Lageverschiebung dreier Maste.

Ausgehend von der Kreisstraße K 1055 bis zum Abzweig Mönchsbrunnen werden bestehende Forstwege zu einer Rettungszufahrt ausgebildet. Diese führt zu zwei Rettungsplätzen. Ein Rettungsplatz wird nördlich der Einbindung angeordnet, ein Rettungsplatz zwischen den beiden Gleisen der neuen Strecke 4706.

Bestehende Strecke 4860:

Im weiteren Verlauf der bestehenden Strecke 4860 bis hin zum Haltepunkt (Hp) Goldberg ist aufgrund der Geschwindigkeitserhöhung auf 160 km/h die Anpassung bzw. Begradigung zweier Bögen erforderlich. Außerdem müssen die Eisenbahnüberführungen „Berstlachweg“ und „Autobahnzubringer BAB 81“ angepasst werden. Die Eisenbahnüberführungen „Alte K1055“ muss aufgrund ihres fortgeschrittenen Alters abgebrochen und in alter Lage wiederhergestellt werden. Die Eisenbahnüberführung „Friedrich-Gerstlacher-Straße“ muss ebenfalls abgebrochen und in neuer Lage wiederhergestellt werden, da diese in einem der oben genannten Bögen liegt. Darüber hinaus sind aufgrund der Linienverbesserung Bahnsteiganpassungen am Hp Goldberg erforderlich.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/10/2023
Ende: 31/12/2026
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Option weiterer Planungs- und Bauleistungen (s. Ziff. II.2.11)); Ausführungszeitraum: 01.07.2025 bis 31.12.2032

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Fortsetzung der Planung (u. a. Teile der Ausführungsplanung, Inbetriebnahmedokumentation, Bauüberwachungsleistungen). Genaueres ergibt sich aus den Ausschreibungs- und Vergabeunterlagen (Leistungszuordnung, Anlage A.02.03).

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Das Vorhaben wird bezüglich der Projektorganisation der Zusammenarbeit und der Abwicklung nach dem Partnerschaftsmodell Schiene als Projektallianz ausgeführt (siehe Ausschreibungs- und Vergabeunterlagen)

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

- Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.

- Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.

- Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z.B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz genannten Vorschriften.

- Erklärung über seine Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft. Bieter ohne Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben eine entsprechende Erklärung über die Mitgliedschaft bei dem für sie zuständigen Versicherungsträger oder entsprechende Berufsgenossenschaft des jeweiligen Mitgliedstaates abzugeben.

- Erklärung über die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes.

Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:

Genaueres ergibt sich aus dem 'Teilnahmeantrag/ Bietereigenerklärung' und dem ‚Formblatt Referenzen‘. Beide Dokumente sind vollständig auszufüllen und an den geforderten Stellen zu signieren. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüberhinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht und werden nicht berücksichtigt. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.

Erklärungen/Nachweise können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2 benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.

Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

- Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).

- Erklärung, dass das Unternehmen keine Kenntnis davon hatte, dass

a) eine Person, deren Verhalten gemäß § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände verurteilt ist oder

b) eine Geldbuße im Sinne des § 30 OWiG gegen das Unternehmen wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände rechtskräftig festgesetzt wurde.

- Erklärung über etwaige Eintragungen im Gewerbezentralregister.

- Erklärung über einen jährlichen Gesamtumsatz größer als 15 Mio. Euro bezogen auf den Bereich der auszuführenden Leistungen für die letzten 3 Jahre.

Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:

Genaueres ergibt sich aus dem 'Teilnahmeantrag/ Bietereigenerklärung' und dem ‚Formblatt Referenzen‘. Beide Dokumente sind vollständig auszufüllen und an den geforderten Stellen zu signieren. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüberhinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht und werden nicht berücksichtigt. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.

Erklärungen/Nachweise können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2 benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.

Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

- Nachweis über das Vorhandensein eines Qualitätsmanagementsystems nach DIN EN ISO 9001:2000 oder vergleichbar.

- Erklärung über die durchschnittliche, jährliche Zahl der Beschäftigten des Unternehmens (im Bereich der auszuführenden Leistungen) in den letzten 3 Geschäftsjahren.

- Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen.

Mindestkriterien zum Nachweis der Eignung:

- Nachweise über 3 Referenzprojekte der Verkehrsinfrastruktur , bei denen die Planungsleistungen durch den Bewerber als Generalplaner inklusive der Koordination von Planungsleistungen aller beteiligten Gewerke erbracht wurden. Bei Erbringung der Planungsleistungen als Generalplaner innerhalb einer Ingenieurgemeinschaft (INGE) muss der Bewerber mit mindestens 30 % der Leistungen an der INGE beteiligt sein.  Die Referenzprojekte umfassen mindestens die Planungsleistungen der Leistungsphase 3 und 4, die Planungsleistungen wurden innerhalb der letzten 8 Jahre abgeschlossen und die Referenzprojekte umfassen ein Bauvolumen (KG 300, 400 und 500 nach DIN 276:2018-12) von jeweils > 50 Mio. Euro netto. Mindestens eines der 3 Referenzprojekte muss Planungsleistungen eines Tunnels mit einer Länge > 500 m beinhalten. Mindestens eines der 3 Referenzprojekte muss Planungsleistungen eines Projekts der europäischen Eisenbahninfrastruktur umfassen.

- Nachweise über 1 Referenzprojekt, bei dem die Planungsleistungen durch den Bewerber/ Bieter unter Anwendung der BIM-Methode erbracht wurden. Mindestens die Planungsleistung der Leistungsphase 3 des Referenzprojekts wurde innerhalb der letzten 8 Jahre abgeschlossen. Das Referenzprojekt umfasst ein Bauvolumen (KG 300, 400 und 500 nach DIN 276:2018-12) von jeweils > 50 Mio. Euro netto.

Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:

Genaueres ergibt sich aus dem 'Teilnahmeantrag/ Bietereigenerklärung' und dem ‚Formblatt Referenzen‘. Beide Dokumente sind vollständig auszufüllen und an den geforderten Stellen zu signieren. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüberhinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht und werden nicht berücksichtigt. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.

Erklärungen/Nachweise können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2 benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.

Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3.

III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:

Für die unter II.2.2) genannten Leistungen muss das ausführende Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein: siehe III.2.2) sowie unter Allgemeine Präqualifikationsanforderungen (PQ-Anforderungen) für Arch./Ing.-leistungen. Die Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.leistungen sind zu berücksichtigen und über den unter Punkt I.3) genannten Link herunterzuladen.

Anmerkung: Der Link unter I.3) wird automatisch generiert. An der Stelle liegen alle Unterlagen zur Vergabe auch die Allgemeine PQ-Anforderungen.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene

Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Form und Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind III.1.1) bis III.1.4) sowie den Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.leistungen zu entnehmen:

Planung bauliche Anlagen:

--Planung Verkehrsanlage Fahrbahn

--Planung Ingenieurbauwerke Eisenbahnbrücken

--Planung Verkehrsanlage Bahnsteige

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 246-710601
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 05/04/2023
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 24/04/2023
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/09/2023

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.

Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer [Betrag gelöscht] Euro nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.

- Erklärung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind. Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied. Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.

Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:

- Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner ( https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674 )

oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.

- Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention.

- Erklärung, dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist.

- Erklärung über die Beschäftigung von Mitarbeitern des DB Konzerns (aktive und nicht mehr aktive – wie Pensionäre und Rentner) sowie über die wirtschaftliche oder finanzielle Beteiligung am Unternehmen des Bieters von Personen, die außerdem ein Beschäftigungsverhältnis zu einer Gesellschaft des DB Konzerns unterhalten.

- Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens

a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,

b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder

c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat.

Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind bis zum 24.03.2023 möglich. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.

Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist nicht zulässig.

- Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf die Vergabe bzw. und darüber hinaus auch in den vergangenen zehn Jahren keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen hat. Unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abreden in diesem Sinne sind Verstöße gegen die kartellrechtlichen Kernbeschränkungen i.S.v. Art. 101 AEUV, § 1 GWB (Preis-, Submissions-, Mengen-, Quoten-, Gebiets- und Kundenabsprachen) sowie sonstige Vereinbarungen mit anderen Unternehmen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken können.

Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:

Genaueres ergibt sich aus dem 'Teilnahmeantrag/ Bietereigenerklärung' und dem ‚Formblatt Referenzen‘. Beide Dokumente sind vollständig auszufüllen und an den geforderten Stellen zu signieren. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüberhinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht und werden nicht berücksichtigt. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.

Erklärungen/Nachweise können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2 benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
01/03/2023

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