BvA_HLS_JG Rhein-Main St. Vincenzstift gGmbH_Gesamtsanierung Vincenzschule Referenznummer der Bekanntmachung: 129/22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rüdesheim am Rhein
NUTS-Code: DE71D Rheingau-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65385
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://st-vincenzstift.de/
Abschnitt II: Gegenstand
BvA_HLS_JG Rhein-Main St. Vincenzstift gGmbH_Gesamtsanierung Vincenzschule
Die Sankt Vincenzstift gGmbH plant die Gesamtsanierung der Vincenzschule mit Fassaden- und Dachsanierung der angeschlossenen Turnhalle.
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Beauftragt werden stufen- und abschnittsweise Leistungen des Leistungsbildes der Fachplanung Technische Ausrüstung HLS in den Anlagengruppen 1, 2, 3 gemäß Teil 4 Abschnitt 2, § 55 Abs. 1 HOAI i.V.m. Anlage 15 Nr. 15.1 HOAI in den Leistungsphasen 1 bis 9.
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Zusätzlich werden Besondere Leistungen beauftragt (optional).
Vincenzschule Aulhausen Vincenzstraße 60 65385 Rüdesheim am Rhein Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist die Baustelle, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers.
Die Sankt Vincenzstift gGmbH plant die Gesamtsanierung der Vincenzschule mit Fassaden- und Dachsanierung der angeschlossenen Turnhalle.
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Das bestehende Schulgebäude der Sankt Vincenzstift gGmbH in Rüdesheim-Aulhausen wurde im Jahr 1974 gebaut. Im gleichen Zeitraum wurde auch die Turnhalle errichtet.
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Die Vincenzschule und die dazugehörige Turnhalle sind räumlich voneinander getrennt. Bei der Vincenzschule wird eine Gesamtsanierung durchgeführt, um die Schule an den heutigen Stand der Technik sowohl energetisch, versorgungstechnisch als auch gestalterisch anzupassen. Das Vorhaben gliedert sich in vier Bauabschnitte:
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1. Bauabschnitt: Brandschutztechnische Sanierung Vincenzschule (2020-2022)
2. Bauabschnitt: Dachsanierung Turnhalle (2021)
3. Bauabschnitt: Sanierung Fassade der Turnhalle (2023)
4. Bauabschnitt: Gesamtsanierung Vincenzschule (Planung-Ausführung 2022-2026/27)
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Die brandschutztechnische Ertüchtigung der Vincenzschule als vorrangige Aufgabe wurde bereits ausgeführt. Auch die Dachsanierung der Turnhalle musste vorgezogen werden, da das Dach schadhaft war und dringender Handlungsbedarf bestand.
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Im Laufe der Jahre wurden entsprechend nach Bauzustand Räume der Vincenzschule, Installationen usw. ertüchtigt, einzelne Räume wurden renoviert, umgebaut hinsichtlich Änderungen pädagogischer Konzepte. Es wurde jedoch immer nur "ausgebessert". Eine Sanierung im Sinne einer Gesamtkonzeption fand nie statt.
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Die Gesamtkosten der Maßnahme werden auf ca. 12 Mio. EUR brutto geschätzt.
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Bauzustand Vincenzschule:
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Es handelt sich um einen für diese Baualtersklasse typischen 4-geschossigen Stahlbeton-Skelettbau mit Ausfachung der Außenwände in Mauerwerk aus dem Jahr 1974.
Die Stahlbeton bzw. Mauerwerks-Außenwände sind baualtersklassentypisch nicht gedämmt.
Teilweise wurde ein Verblendmauerwerk ohne zusätzliche Dämmung ausgeführt.
Die Einfach-Aluminiumfenster (Schwingfenster) stammen noch aus dem Baujahr 1974 Im Eingangsbereich sind an der Fassade Kunstwerke angebracht.
Der Innenausbau (Boden/Türen/Wandbekleidungen usw.) sind größtenteils noch im Originalzustand belassen.
Partiell wurden immer wieder Umbau - Anbau- und Renovierungsarbeiten durchgeführt, welche jedoch bis auf einige Ausnahmen außer Acht gelassen werden, da auch diese entsprechende Abnutzungserscheinungen haben.
Folgende Ausnahmen sind zu erwähnen, welche auch kostentechnisch nicht in der Kostenprognose berücksichtigt wurden, da der Zustand durchaus akzeptabel ist:
1. 2014/2015: Sanierung 2015 der gesamten WC-Anlagen auf der Ebene B-D
2. 2014/2015: Umbau und Renovierung von 4 Klassenräume auf Ebene B+C
2010: Sanierung des Stahlbeton-Flachdachs incl. EnEV-konformer Wärmedämmung.
3. 2008: Anbau der Kantine/Cafeteria die sogenannte "Welle"
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Sanierungskonzept:
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Ziel ist es, eine dem Kosten-Nutzenverhältnis angemessene Modernisierung und "sanfte" Sanierung
durchzuführen.
In erster Linie sollen die technischen Mängel sowie die Mängel hinsichtlich des Brandschutzes (bereits in der Ausführung) behoben werden. Das Gebäude soll EnEV konform ertüchtigt werden.
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Hinsichtlich des Sanierungskonzeptes, sowie der Projektbeschreibung werden die Vergabe- und Vertragsunterlagen, insbesondere die Erläuterungen zu den Gewerken Heizung, Lüftung, Sanitär, MSR-Technik in Bezug genommen.
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Leistungen:
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Beauftragt werden stufen- und abschnittsweise Leistungen des Leistungsbildes der Fachplanung Technische Ausrüstung HLS in den Anlagengruppen 1, 2, 3 gemäß Teil 4 Abschnitt 2, § 55 Abs. 1 HOAI i.V.m. Anlage 15 Nr. 15.1 HOAI in den Leistungsphasen 1 bis 9.
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Zusätzlich werden Besondere Leistungen beauftragt (optional).
Stufenweise Beauftragung:
Stufe 1: Leistungsphasen 1 u. 2
Stufe 2: Leistungsphasen 3 u. 4
Stufe 3: Leistungsphasen 5, 6 u. 7
Stufe 4: Leistungsphasen 8 u. 9
Vorgesehener Termin für die Fertigstellung des Bauvorhabens ist 2026/2027.
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Die Architektenleistungen sowie die Fachplanerleistung HLS werden parallel in gesonderten europaweiten Vergabeverfahren beschafft.
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Weitere Unterlagen zum Projekt sind den Vergabeunterlagen beigefügt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
HLS_JG Rhein-Main St. Vincenzstift gGmbH_Gesamtsanierung Vincenzschule
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Speyer
NUTS-Code: DEB38 Speyer, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67346
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHY6FC2
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.