Erneuerung Fachinger Tunnel, Strecke 3710 Wetzlar – Koblenz km 57,4+53 bis 57,8+79,Planungsleistungen Leistungsphasen 5 ff. Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI49422
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Erneuerung Fachinger Tunnel, Strecke 3710 Wetzlar – Koblenz km 57,4+53 bis 57,8+79,Planungsleistungen Leistungsphasen 5 ff.
Erneuerung Fachinger Tunnel, Strecke 3710 Wetzlar – Koblenz km 57,4+53 bis 57,8+79,Planungsleistungen Leistungsphasen 5 ff.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Erneuerung Fachinger Tunnel, Strecke 3710 Wetzlar – Koblenz km 57,4+53 bis 57,8+79,Planungsleistungen Leistungsphasen 5 ff.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt (M)
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60314
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Fachinger Tunnel
Erneuerung Fachinger Tunnel, Strecke 3710 Wetzlar – Koblenz km 57,4+53 bis 57,8+79,Planungsleistungen Leistungsphasen 5 ff.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt (M)
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60314
Land: Deutschland
Nachtrag 01: Für die Umsetzung der Baumaßnahme sind bauzeitlich 4 Signalanlagen zu installieren, ohne die u. a. kein eingleisiger Betrieb
während der Baumaßnahme möglich ist.
Die bauzeitlichen Signale sind an Stellen zu errichten, an denen keine Befestigungsmöglichkeiten vorhanden sind. Aus diesem
Grund sind entsprechende Gründungen/Fundamente im Sinne einer Objektplanung inkl. Tragwerksplanung zu planen.
Ein Wechsel des AN führt zu Verzögerungen im Projektablauf. Für jeden neuen AN wäre eine Einarbeitung in das Projekt und in die Themenstellung notwendig, was mit entsprechendem Mehraufwand (Zeit und Kosten) verbunden wäre. Zudem ist eine Beauftragung eines weiteren AN mit aufwändigen Abstimmungen sowie mit einem erhöhten Koordinationsaufwand verbunden. Letztlich werden als Folge Mehrkosten produziert.