Erneuerung Fachinger Tunnel, Strecke 3710 Wetzlar – Koblenz km 57,4+53 bis 57,8+79, Planungsleistungen Leistungsphasen 5 ff. Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI49422
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Erneuerung Fachinger Tunnel, Strecke 3710 Wetzlar – Koblenz km 57,4+53 bis 57,8+79, Planungsleistungen Leistungsphasen 5 ff.
Der Fachinger Tunnel wurde im Jahr 1862 für eine zweigleisige Betriebsführung erbaut und weist inzwischen starke Schäden und Mängel auf, die eine wirtschaftliche Sanierung nicht mehr ermöglichen. Der Tunnel soll mittels Tunnel-in-Tunnel-Methode aufgeweitet und vollständig erneuert werden. Benötigt werden die Planungsleistungen der HOAI-Lph 5 und 6 Tragwerksplanung sowie Lph 5-7 der Objektplanung für Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen für den Tunnel einschl. der Portale und Voreinschnitte, Stützbauwerke, Böschungssicherungen, Durchlässe, Ober- und Unterbau, Entwässerungsanlagen, Technische Ausstattung Leit- und Sicherungstechnik, Elektrische Energieanlagen, Telekommunikation. Zudem sind Planungen für Umwelt, Vermessung, Abfall und Entsorgung notwendig.
Erneuerung Fachinger Tunnel, Strecke 3710 Wetzlar – Koblenz km 57,4+53 bis 57,8+79, Planungsleistungen Leistungsphasen 5 ff.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Erneuerung Fachinger Tunnel, Strecke 3710 Wetzlar – Koblenz km 57,4+53 bis 57,8+79, Planungsleistungen Leistungsphasen 5 ff.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt (M)
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60314
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
— Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hierausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zuerteilen oder das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen,
— Bei Abgabe eines Teilnahmeantrags oder eines Angebots in Form einer Bietergemeinschaft sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der Deutsche Bahn AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnahmewettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnahmewettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist nicht zulässig,
— Ab dem 19.4.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer [Betrag gelöscht] EUR nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig,
— Alle unter III.1.1) bis III.1.3) und VI.3) geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen,
— Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.