Projektsteuerung, 740m-Überholgleise im Bereich des RB Süd DB Netz AG Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI38991
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Projektsteuerung, 740m-Überholgleise im Bereich des RB Süd DB Netz AG
Nürnberg
Projektsteuerung Leistungsstufe I (Vorplanung) und optional Stufe II (Entwurfs-/Genehmigungsplanung) für 20 Einzelmaßnahmen des 740 m-Netzes im Regionalbereich Süd der DB Netz AG
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Projektsteuerung, 740m-Überholgleise im Bereich des RB Süd DB Netz AG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80687
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Nürnberg
Projektsteuerung Leistungsstufe I (Vorplanung) und optional Stufe II (Entwurfs-/Genehmigungsplanung) für 20 Einzelmaßnahmen des 740 m-Netzes im Regionalbereich Süd der DB Netz AG
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Zusätzliche Leistungen der Projektsteuerung in der Projektstufe 1 und 2
Die einzelnen Maßnahmen des 740m Netz – Programms wurden nachErgebnissen eines Bundesgutachters definiert, in welcher
jeweils ausschließlich eine Vorzugsvariante dargestellt ist. Die betrieblichen Rahmenbedingungen (erwartete Nutzlängen, Taktung
von ÖPNV, tangierende Umbauten im Bestandsnetz, Rückbau von Bestandsgleisen) haben sich im Laufe der Zeit gegenüber
dem Bundesgutachten und der darin vorgeschlagenen Variante geändert. Die Finanzierung durch Bundesmittel (BUV) erfordert
eine regelmäßige Einbindung des EBA. Die Folgen der neuen Erkenntnisse wurden in einer Vielzahl von engen
Abstimmungsprozessen mit dem EBA festgelegt. Insbesondere die neuen betrieblichen Gesichtspunkte führen zu einer
anspruchsvollen Planung, welche nicht im geplanten Umfang und Zeitraum durchgeführt werden
kann.
Folgende Änderungen in den Projekten haben sich ergeben:
1. Neuerstellung der BAst/VAst aufgrund neuer Erkenntnisse sowie Erstellung einer Machbarkeitsstudie in der Planung
(G.016179965, G.016179972, G.016179978)
2.Erstellung einer EBWU auf Anregung des EBAs(G.016179961)
3. Erstellung einer gesamthaften Machbarkeitsstudie aufgrund der Schnittstellen mit Deutschlandtakt (G.016179977)
4. Wiederaufnahme der Maßnahme aufgrund einer fehlerhaften Erfassung der Gleislänge (G.016179979)
5. Umsetzung des Projektes Sünching nach der Vorplanung in Mangolding (Doppellösung) (G.016179966) - LÄ NT 24-30
Die Erbringung dieser Leistung ist Teil einer Gesamtleistung (Projektsteuerung für das Portfolio 740m-Überholgleise) und ist
notwendig, da sonst:
- Probleme bei der Leistungsabgrenzung zu erheblichen Schnittstellenschwierigkeiten führen können
- Die zusätzlichen Leistungen sind aufgrund des erhöhten Abstimmungsaufwands mit dem EBA, zusätzlicher Planungsleistungen
aufgrund der Abstimmungsergebnisse mit dem EBA und den daraus resultierenden Verlängerung der Planungsdauer
kontinuierlich ohne jegliche Unterbrechungen notwendig. Andernfalls können zeitgerechte Maßnahmen und Entscheidungen nicht
erfolgen. Dies würde zu erheblichen terminlichen Verzögerungen führen, da u.a. zeitgerechte Beauftragungen von weiteren
Auszug EU-Standardformular 20 – Bekanntmachung einer Änderung (208.1403V07) Seite 2
Gültig ab: 01.05.2020
(Planungs-)Leistungen und Abstimmungen mit weiteren Planungsbeteiligten nicht qualitativ und fristgerecht getroffen werden
können.