Rahmenvereinbarung Tagungsstätten Zentrale Fortbildung 2024-2027 Referenznummer der Bekanntmachung: VG-0437-2022-0319
Soziale und andere besondere Dienstleistungen – öffentliche Aufträge
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 65203
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Tagungsstätten Zentrale Fortbildung 2024-2027
Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung von Tagungsstätten sowie Verpflegung und ggf. Übernachtungen für die Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit (2 Lose) für 2024-2027
Tagesstättenbereitstellung und Verpflegung bei 1-tägigen Seminaren
Bereitstellung von Tagungsstätten sowie Verpflegung bei 1-tägigen Seminaren gemäß Leistungsbeschreibung.
Die maximale Tagesspauschale pro Person und Tagungstag in Höhe von 80 Euro netto (enthält: Mittagessen, 2 Kaffeepausen und Tagungsgetränke (Tafel- oder Mineralwasser)) darf nicht überschritten werden.
Der Höchstwert der Rahmenvereinbarung beträgt für die Laufzeit von vier Jahren (2024 bis 2027) 3,5 Mio. Euro (netto). Bei Erreichen dieses Höchstwertes verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirkung. Weitere Leistungen können sodann nicht mehr aus der Rahmenvereinbarung abgerufen werden.
Tagesstättenbereitstellung, Verpflegung und Übernachtung bei 2- bis 5-tägigen Seminaren
Bereitstellung von Tagungsstätten sowie Verpflegung und Übernachtung bei 2-bis 5-tägigen Seminaren gemäß Leistungsbeschreibung.
Die maximale Tagungspauschale pro Person und Tagungstag in Höhe von 190 EUR netto (enthält: Übernachtung im Einzelzimmer inkl. Frühstück mit Zimmerreinigung/Wäschewechsel, Vollverpflegung, 2 Kaffeepausen und Tagungsgetränke (Tafel- oder Mineralwasser), Kalt-warmes Abendessen bzw. -buffet mit vegetarischer Variante und Tagungsgetränke (Tafel- oder Mineralwasser) darf nicht überschritten werden.
Zudem darf die maximale Tagespauschale pro Person und Tagungstag in Höhe von 80 Euro netto (enthält: Mittagessen, 2 Kaffeepausen und Tagungsgetränke (Tafel- oder Mineralwasser)) nicht überschritten werden.
Der Höchstwert der Rahmenvereinbarung beträgt für die Laufzeit von vier Jahren (2024 bis 2027) 3,5 Mio. Euro (netto). Bei Erreichen dieses Höchstwertes verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirkung. Weitere Leistungen können sodann nicht mehr aus der Rahmenvereinbarung abgerufen werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Erklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen (siehe Vordruck "Erklaerung_Eignung.pdf"),
- Erklärung Mindestanforderungen Los 1 (siehe Vordruck)
Sofern ebenfalls ein Angebot zum Los 2 (Tagesstättenbereitstellung, Verpflegung und Übernachtung bei 2- bis 5-tägigen Seminaren) abgeben wird, ist zwingend auch die Erklärung Mindestanforderungen Los 2 ausgefüllt abzugeben.
- Erklärung Mindestanforderungen Los 2 (siehe Vordruck)
Sofern ebenfalls ein Angebot zum Los 1 (Tagesstättenbereitstellung und Verpflegung bei 1-tägigen Seminaren) abgeben wird, ist zwingend auch die Erklärung Mindestanforderungen Los 1 ausgefüllt abzugeben.
- Erklärung (siehe Vordruck "Haftpflichtversicherung etc.") bezüglich:
• wettbewerbsbeschränkender Absprachen
• Sozialabgaben
• Berufsgenossenschaft
• Sozialversicherung
• Beachtung Arbeitnehmerschutzvorschriften (insb. Jugendarbeitsschutzgesetz)
• Haftpflichtversicherung
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Bieter die nach § 5 HVTG erforderliche Verpflichtungserklärung abzugeben haben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Mit dem Angebot sind zusätzlich folgende Unterlagen beizufügen:
- Verpflichtungserklärung Tariftreue/Mindestlohn (siehe Vordruck "Verpflichtungserklaerung_Tariftreue.pdf");
- Erklärung zu Russland-Sanktionen (siehe Vordruck "Erklaerung_RUS_Sanktionen.pdf";
- ausgefüllter Fragenkatalog (Ja/Nein) mit ergänzenden Angaben / Erläuterungen (siehe Vordruck);
- Stornobedingungen;
- Leistungsbeschreibung.
Bereits mit Angebotsabgabe sind die geplanten Unterauftragnehmer, soweit bereits bekannt, zu benennen sowie anzugeben, welche Teilleistungen in welchem Umfang durch welchen Unterauftragnehmer ausgeführt werden sollen (Formular 235 "Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen").
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich auf der Vergabeplattform des Landes Hessen unter www.vergabe.hessen.de kostenfrei zur Verfügung gestellt.
Je Los ist der Abschluss der Rahmenvereinbarung mit bis zu 50 Tagungsstätten angestrebt. Hierbei werden je Los alle Angebote berücksichtigt, die die entsprechenden Mindestanforderungen einhalten, abgefragten Erklärungen vorgelegt haben und keine Ausschlussgründe vorliegen. Sollten je Los mehr als 50 Angebote berücksichtigungsfähig sein, so wird je Los eine Gesamtbewertung anhand der Zuschlagskriterien "Preis" (Gewichtung: 75 Punkte) und "erweiterter Leistungsumfang" (Gewichtung: 25 Punkte) vorgenommen. Die 50 Bieter mit der höchsten Gesamtpunktzahl erhalten sodann den Zuschlag. Im Falle von wertungsgleichen Angeboten (identische Gesamtpunktzahl) wird sich für die Zuschlagsentscheidung ein Losverfahren vorbehalten.
Wenn Bedarf an Tagungsstätten besteht, erfolgt die Kapazitätsabfrage und die Einzelauftragsvergabe ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb nach den individuellen Bedürfnissen des Auftraggebers im Hinblick auf den durchzuführenden Seminartyp.
Das Jahresprogramm wird auf der Grundlage einer Bedarfsplanung erstellt. Die Anfor-derungen an eine Tagungsstätte ergeben sich konkret aus jedem einzelnen Seminartyp. Dazu wird jährlich eine sogenannte Tagungsstätte-Kategorisierungsliste erstellt. Außerdem ist der Auftraggeber verpflichtet, die Seminartypen, die mehrmals im Jahr oder auch in Folgejahren angeboten werden, regional zu verteilen, sodass jede/r Beschäftigte des Landes auch die Möglichkeit besitzt, ortsnahe Veranstaltungen besuchen zu können.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
Postleitzahl: 65203
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]