ABS 36, Brenner Nordzulauf, Leistungen 1-0111-203 - Bauüberwachung Bohrungen Lph 1+2 Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI48666
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
ABS 36, Brenner Nordzulauf, Leistungen 1-0111-203 - Bauüberwachung Bohrungen Lph 1+2
Grafing bis Kiefersfelden
Bei der zu überwachenden Bohrleistung handelt es sich um die Durchführung von Erkundungsbohrungen inklusive der Durchführung verschiedener Bohrlochuntersuchungen (z.B. In-Situ-Versuche, geophysikalische Befahrungen, etc.) sowie den Ausbau der Erkundungsbohrungen zu Grundwassermessstellen. Die geplanten Bohrtiefen liegen zwischen 10 m und 340 m. Ziel der Erkundungsmaßnahmen ist die geologisch-hydro-geologische Untersuchung und Charakterisierung des Untergrundes. Daneben sind Drucksondierungen und begleitende Versuche (Flügelscherversuche, Pressiometertests, Seismische Untersuchungen, usw.) als auch Rammkernsondierungen und Rammsondierungen im Leistungsbild enthalten.
Neben den Bohrungen sind auch lokale geophysikalische Felduntersuchungen (Geoelektrik und Seismik) zu überwachen.
Aufgabe der angefragten Leistung der örtlichen Bauüberwachung ist vor allem die Koordinierung, Abrechnung und vertragliche Steuerung der ausführenden Bohrfirmen. Zudem ist die Abrechnung und vertragliche Steuerung der Laboruntersuchungen und Geophysik abzuwickeln. Die geotechnische Fachbauüberwachung und umweltfachliche Bauüberwachung werden von anderen Auftragnehmern durchgeführt.
Lage / örtliche Verhältnisse
Die gesamten Planungsräume erstrecken sich von der Verknüpfungsstelle Schaftenau (A) über eine Ver-knüpfungsstelle „Deutsches Inntal“ zwischen Raubling und Oberaudorf sowie einer Verknüpfungsstelle Rosenheim Nord zwischen Ostermünchen und Großkarolinenfeld (genaue Lagen der Verknüpfungsstellen jeweils derzeit noch nicht bekannt) bis Grafing Bahnhof und von dort auf den Bestandsstrecken weiter bis München-Trudering.
Für die Bauüberwachung liegt eine räumliche Begrenzung ab der Landesgrenze Österreich/Deutschland bei Kiefersfelden bis Kirchseeon (westlich von Grafing) vor.
Bohrarbeiten in Los 01 und Los 02
Bei den Erkundungsbohrungen für den Brenner-Nordzulauf werden zwei Fachlose gebildet. Das Los 1 bein-haltet Bohrleistungen, welche sich in der Talflur und Hügellandschaft befinden. Dort liegen die Bohrpunkte (Teufe bis 60 m) vorwiegend im Lockergestein und sind über öffentliche und private Straßen und Wege zu erreichen.
Das Los 2 umfasst die Bohrpunkte im Gebirge (höhere Lagen), welche vorwiegend in Felsgesteinen liegen. Die Erreichbarkeit ist mit längeren Anfahrten über zum Teil steilere Wege verbunden. Die Baustelleneinrichtung gestaltet sich in höheren Lagen schwieriger als in der Talflur und den Hügellandschaften. Darüber hin-aus ist für die zum Teil erheblich tieferen Bohrungen (Teufe bis 400 m) eine andere Ausrüstung der Bohrgeräte erforderlich.
Die Ausführung der ausgeschriebenen Bohrungen beziehen sich zum einen auf Leistungen im Rahmen des im Oktober 2020 gestarteten Trassenauswahlverfahrens im Bereich Grafing-Großkarolinenfeld (MGB-MGK) und zum anderen im Bereich aller drei Planungsräume auf Leistungen derjenigen Trasse, die im Rahmen der Vorplanung weitergeplant wird. Aufgrund der terminlichen Randbedingungen im Projekt erfolgt die Aus-schreibung und Vergabe der Bohrleistungen vor dem Ende des aktuell noch laufenden Trassenauswahlverfahrens im GPR/EPR (Abschluss geplant zweites Quartal 2021) und somit ohne Kenntnis, welche der fünf Trassenvorschläge im Rahmen der Vorplanung weiter geplant wird. Aus diesem Grunde wurden die Lose 1 und 2 so gestaltet, dass sie leistungs- und kalkulationstechnisch für jede der in Diskussion stehenden Trassenvarianten geeignet sind.
Bohrarbeiten im Inn
Für zwei Inn Querungen sind insgesamt 4 Kernbohrungen bis in Teufen von 50 m geplant. Eine Innquerung befindet sich südlich von Rosenheim, etwa auf der Höhe Fischbach / Nussdorf. Eine weitere nördlich von Rosenheim bei Pfunzen / Langenpfunzen.
Bei der Querung südlich von Rosenheim befindet sich der Aufbaustandort am westlichen Ufer des Inns an einer gepflasterten Rampe. Die Entfernung zum Bohrpunkt wird mehre hundert Meter betragen. Zur Ausführung der Bohrung wird das Bohrgerät mit Ausrüstung auf einem Bohrponton mit Stelzenpfählen verladen und mittels Seilwinden und einem Schubboot in Position gebracht und im Fluss verankert. Die Personenbeförderung und Materialversorgung erfolgt mittels eines separaten Bootes. Die Bohrarbeiten erfolgen bei Niedrigwasser in den Wintermonaten.
Bei der Querung nördlich von Rosenheim liegt der Aufbaustandort westlich des Inns. Die Entfernung zum Bohrpunkt auf dem Inn wird mehrere hundert Meter betragen. Ansonsten ist die Abwicklung der Bohrungen im Fluss vergleichbar zur südlichen Querung, da sie auch mit demselben Gerät und Ausrüstung ausgeführt wird.
Geophysikalische Felderkundung
Hierbei sind in neuralgischen Bereichen, wie Streckenabschnitte in Siedlungsgebieten, geplante Portalbereiche oder linienhafte Abschnitte, geophysikalische Felduntersuchungen vorgesehen. Dabei handelt es sich um Erkundungsräume, die entweder eine flächenhafte Erkundung von bis zu 3 km² oder bis 5 km Länge aufweisen.
Diese umfassen geoelektrische und seismische Profile, die bevorzugt entlang von bestehenden Wegen aus-geführt werden und eine Gesamtlänge von beiden Verfahren von 5.000 m nicht überschreiten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
ABS 36, Brenner Nordzulauf, Leistungen 1-0111-203 - Bauüberwachung Bohrungen Lph 1+2
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend und vollständig vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Bitte ergänzen Sie im einzureichenden Teilnahmeantrag alle Angaben (gelb markierte Felder), die vom Bewerber zu machen sind, sorgfältig und vollständig. Durch den Bewerber sind als Teilnahmebedingung alle Erklärungen/Nachweise, welche im Teilnahmeantrag gefordert sind, einzureichen. Fehlende Angaben können zum Ausschluss aus dem weiteren Vergabeverfahren führen.
Der Teilnahmeantrag ist bis zum genannten Schlusstermin, ausschließlich unter Verwendung des Formular des Teilnahmeantrags, bei der ausschreibenden Stelle des Auftraggebers einzureichen. Darüber hinaus gehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Die Teilnahme am weiteren Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnahmewettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnahmewettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist nicht zulässig.
Bis zum Schlusstermin ist Ihr Unternehmen bzw. Ihre Bewerber- oder Bietergemeinschaft für das Einreichen der Teilnahmeanträge kostenfrei auf dem Vergabeportal der Deutschen Bahn AG unter https://bieterportal.noncd.db.de/portal/FAQ zu registrieren.
Bitte beachten Sie, auch wenn Sie schon registrierter Lieferant sind, ist für eine Bewerber- oder Bietergemeinschaft eine erneute Registrierung erforderlich.
Für die Teilnahme am Auswahlverfahren ist die Erfüllung sämtlicher Eignungskriterien (Mindestanforderungen) vom Bewerber, von den Partnern der Bewerbergemeinschaft bzw. ggf. von den Subunternehmern nachzuweisen.
Die geforderten Eignungsnachweise müssen spätestens mit der Abgabe des Teilnahmeantrages vorgelegt werden.
Subunternehmer, welche für den Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit herangezogen werden, sind im Teilnahmeantrag zu nennen und dürfen während des Vergabeverfahrens nicht ausgetauscht werden. Ein Austausch dieser führt grundsätzlich zum Ausschluss des Bewerbers. Außerdem hat der Bewerber mit der beiliegenden Verpflichtungserklärung (Anlage 1) schriftlich nachzuweisen, dass er für die gesamte Dauer der Leistungserbringung tatsächlich über die Mittel dieser Subunternehmer zur jeweiligen Leistungserbringung verfügt. Ein Austausch von Subunternehmern, welche zur Erreichung der Eignungsanforderungen herangezogen werden, ist während der gesamten Dauer der Leistungserbringung grundsätzlich nicht gestattet und nur aus zwingenden Gründen zulässig. Vor dem Austausch von Subunternehmern ist die schriftliche Zustimmung des Auftraggebers einzuholen. Dem schriftlichen Antrag zum Austausch sind zudem sämtliche Eignungsnachweise/Verpflichtungserklärungen aus dem Vergabeverfahren für den jeweiligen Subunternehmer beizulegen. Der Austausch ist nur gegen, nach den hiesigen Vorgaben geeignete Subunternehmer zulässig.
Vorgesehene Mitarbeiter, welche für den Nachweis der Eignung im Bereich zusätzliche Angaben (Abschnitt VI.3) herangezogen werden, sind im Teilnahmeantrag zu nennen und dürfen während des Vergabeverfahrens nicht ausgetauscht werden. Ein Austausch der Mitarbeiter, welche zur Erreichung der Eignungsanforderungen herangezogen werden, ist während der gesamten Dauer der Leistungserbringung grundsätzlich nicht gestattet und nur aus zwingenden Gründen zulässig. Vor dem Austausch von den genannten Mitarbeitern ist die schriftliche Zustimmung des Auftraggebers einzuholen. Dem schriftlichen Antrag sind zudem sämtliche Eignungsnachweise/Verpflichtungserklärungen aus dem Vergabeverfahren für den jeweiligen Mitarbeiter beizulegen. Der Austausch ist nur gegen nach den Vorgaben der hiesigen Teilnahmebedingungen geeignete Mitarbeiterzulässig.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
— Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1. bis III.1.3. genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere.
Erklärungen/Nachweise erforderlich:
— Erklärung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG/verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind. Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied.
Beteiligte Unternehmen:
1. ILF Consulting Engineers Austria GmbH
2. Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft GmbH
3. 08/16 PROJEKTMANAGEMENT GmbH
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
— Erklärung, dass er im Rahmen des hier vorliegenden Projektes keine Bauleistungen und damit im Zusammenhang stehenden Arch./Ing.-Leistungen erbracht hat.
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.3.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter:
herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z.B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Ab dem 19.4.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer [Betrag gelöscht] EUR nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Grafing bis Kiefersfelden
Bei der zu überwachenden Bohrleistung handelt es sich um die Durchführung von Erkundungsbohrungen inklusive der Durchführung verschiedener Bohrlochuntersuchungen (z.B. In-Situ-Versuche, geophysikalische Befahrungen, etc.) sowie den Ausbau der Erkundungsbohrungen zu Grundwassermessstellen. Die geplanten Bohrtiefen liegen zwischen 10 m und 340 m. Ziel der Erkundungsmaßnahmen ist die geologisch-hydro-geologische Untersuchung und Charakterisierung des Untergrundes. Daneben sind Drucksondierungen und begleitende Versuche (Flügelscherversuche, Pressiometertests, Seismische Untersuchungen, usw.) als auch Rammkernsondierungen und Rammsondierungen im Leistungsbild enthalten.
Neben den Bohrungen sind auch lokale geophysikalische Felduntersuchungen (Geoelektrik und Seismik) zu überwachen.
Aufgabe der angefragten Leistung der örtlichen Bauüberwachung ist vor allem die Koordinierung, Abrechnung und vertragliche Steuerung der ausführenden Bohrfirmen. Zudem ist die Abrechnung und vertragliche Steuerung der Laboruntersuchungen und Geophysik abzuwickeln. Die geotechnische Fachbauüberwachung und umweltfachliche Bauüberwachung werden von anderen Auftragnehmern durchgeführt.
Lage / örtliche Verhältnisse
Die gesamten Planungsräume erstrecken sich von der Verknüpfungsstelle Schaftenau (A) über eine Ver-knüpfungsstelle „Deutsches Inntal“ zwischen Raubling und Oberaudorf sowie einer Verknüpfungsstelle Rosenheim Nord zwischen Ostermünchen und Großkarolinenfeld (genaue Lagen der Verknüpfungsstellen jeweils derzeit noch nicht bekannt) bis Grafing Bahnhof und von dort auf den Bestandsstrecken weiter bis München-Trudering.
Für die Bauüberwachung liegt eine räumliche Begrenzung ab der Landesgrenze Österreich/Deutschland bei Kiefersfelden bis Kirchseeon (westlich von Grafing) vor.
Bohrarbeiten in Los 01 und Los 02
Bei den Erkundungsbohrungen für den Brenner-Nordzulauf werden zwei Fachlose gebildet. Das Los 1 bein-haltet Bohrleistungen, welche sich in der Talflur und Hügellandschaft befinden. Dort liegen die Bohrpunkte (Teufe bis 60 m) vorwiegend im Lockergestein und sind über öffentliche und private Straßen und Wege zu erreichen.
Das Los 2 umfasst die Bohrpunkte im Gebirge (höhere Lagen), welche vorwiegend in Felsgesteinen liegen. Die Erreichbarkeit ist mit längeren Anfahrten über zum Teil steilere Wege verbunden. Die Baustelleneinrichtung gestaltet sich in höheren Lagen schwieriger als in der Talflur und den Hügellandschaften. Darüber hin-aus ist für die zum Teil erheblich tieferen Bohrungen (Teufe bis 400 m) eine andere Ausrüstung der Bohrgeräte erforderlich.
Die Ausführung der ausgeschriebenen Bohrungen beziehen sich zum einen auf Leistungen im Rahmen des im Oktober 2020 gestarteten Trassenauswahlverfahrens im Bereich Grafing-Großkarolinenfeld (MGB-MGK) und zum anderen im Bereich aller drei Planungsräume auf Leistungen derjenigen Trasse, die im Rahmen der Vorplanung weitergeplant wird. Aufgrund der terminlichen Randbedingungen im Projekt erfolgt die Aus-schreibung und Vergabe der Bohrleistungen vor dem Ende des aktuell noch laufenden Trassenauswahlverfahrens im GPR/EPR (Abschluss geplant zweites Quartal 2021) und somit ohne Kenntnis, welche der fünf Trassenvorschläge im Rahmen der Vorplanung weiter geplant wird. Aus diesem Grunde wurden die Lose 1 und 2 so gestaltet, dass sie leistungs- und kalkulationstechnisch für jede der in Diskussion stehenden Trassenvarianten geeignet sind.
Bohrarbeiten im Inn
Für zwei Inn Querungen sind insgesamt 4 Kernbohrungen bis in Teufen von 50 m geplant. Eine Innquerung befindet sich südlich von Rosenheim, etwa auf der Höhe Fischbach / Nussdorf. Eine weitere nördlich von Rosenheim bei Pfunzen / Langenpfunzen.
Bei der Querung südlich von Rosenheim befindet sich der Aufbaustandort am westlichen Ufer des Inns an einer gepflasterten Rampe. Die Entfernung zum Bohrpunkt wird mehre hundert Meter betragen. Zur Ausführung der Bohrung wird das Bohrgerät mit Ausrüstung auf einem Bohrponton mit Stelzenpfählen verladen und mittels Seilwinden und einem Schubboot in Position gebracht und im Fluss verankert. Die Personenbeförderung und Materialversorgung erfolgt mittels eines separaten Bootes. Die Bohrarbeiten erfolgen bei Niedrigwasser in den Wintermonaten.
Bei der Querung nördlich von Rosenheim liegt der Aufbaustandort westlich des Inns. Die Entfernung zum Bohrpunkt auf dem Inn wird mehrere hundert Meter betragen. Ansonsten ist die Abwicklung der Bohrungen im Fluss vergleichbar zur südlichen Querung, da sie auch mit demselben Gerät und Ausrüstung ausgeführt wird.
Geophysikalische Felderkundung
Hierbei sind in neuralgischen Bereichen, wie Streckenabschnitte in Siedlungsgebieten, geplante Portalbereiche oder linienhafte Abschnitte, geophysikalische Felduntersuchungen vorgesehen. Dabei handelt es sich um Erkundungsräume, die entweder eine flächenhafte Erkundung von bis zu 3 km² oder bis 5 km Länge aufweisen.
Diese umfassen geoelektrische und seismische Profile, die bevorzugt entlang von bestehenden Wegen aus-geführt werden und eine Gesamtlänge von beiden Verfahren von 5.000 m nicht überschreiten.
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Die örtliche Bauüberwachung für die Erkundungsbohrungen des Brennernordzulaufs ist vertraglich zur Abhaltung turnusmäßiger
Baubesprechungen verpflichtet. Diese sind mit der LV-Position 1.1.1 abgegolten. Es wurde ursprünglich davon ausgegangen,
dass ein zweiwöchiger Turnus der Baubesprechungen ausreichend ist. So wurde auch seitens des AN aufgrund von
Erfahrungswerten aus vergleichbaren Projekten kalkuliert. Im Zuge der Gestattungsprozesse und Genehmigungsprozesse für die
Erkundungsbohrungen kam es unerwartet zu erheblichen Schwierigkeiten. Zudem wurden seitens der unteren
Naturschutzbehörde erhebliche Auflagen für die Bohrungen erlassen. Diese Umstände hatten starke zeitliche Verschiebungen der
Bohrungen zur Folge. Des weiteren zeigte sich, dass einzelne Bohrpunkte nur über deutlich komplexere Zuwegungen zu
erreichen sind als ursprünglich angedacht. Diese komplexen Verhältnisse führten zu einem deutlich erhöhten Abstimmungsbedarf
zwischen BÜ, AG und BohrAN in Form von Baubesprechungen. Somit mussten teilweise wöchentliche bzw. sogar mehrmals pro
Woche Baubesprechungen abgehalten werden. Unter der LV-Position 1.2.4 werden die Baubesprechungen abgerechnet, welche
über die in Pos. 1.1.1 kalkulietre Anzahl hinausgehen. Die abgehaltenen Besprechungen übersteigen allerdings dennoch die
unter 1.2.4 zur Verfügung stehenden Mengen. Somit wurde für die übrigen Baubesprechungen die gegenständliche Anzeige
gestellt. Die deutlich erhöhte Anzahl an benötigten Baubesprechungen konnte zum Zeitpunkt der Ausschreibung aufgrund der o.g.
Verhältnisse nicht abgesehen werden. Die Änderung umfasst eine Vergütung einer erhöhten Anzahl von Baubesprechungen in
Höhe von [Betrag gelöscht] Euro. - LÄ 01
Die Komplikationen während der Gestattungsprozesse, Genehmigungsprozesse, die umweltfachlichen Auflagen die
erschwerten Zuwegungen waren zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannt und vorhersehbar