Vergabe der Trägerschaft der Kindertageseinrichtung August-Bebel-Straße 52; Trägerschaft Referenznummer der Bekanntmachung: 85/2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 0000968
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rüsselsheim am Main
NUTS-Code: DE717 Groß-Gerau
Postleitzahl: 65428
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ruesselsheim.de/startseite.html
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe der Trägerschaft der Kindertageseinrichtung August-Bebel-Straße 52; Trägerschaft
Vergabe der Trägerschaft der Kindertageseinrichtung August-Bebel-Straße 52.
Die Stadt Rüsselsheim am Main beabsichtigt die Trägerschaft für eine Kindertagesstätte in einem angemieteten Objekt, August-Bebel-Str. 52 in 65428 Rüsselsheim am Main, an eine*n freigemeinnützige und sonstige Träger*in (nach § 75 SGB VIII anerkannte Träger der freien Jugendhilfe) zum Betrieb einer betriebserlaubnispflichtigen Kindertageseinrichtung, zu übertragen
65428 Rüsselsheim am Main, August-Bebel-Straße 52
Die Stadt Rüsselsheim am Main beabsichtigt die Trägerschaft für eine Kindertagesstätte in einem angemieteten Objekt, August-Bebel-Str. 52 in 65428 Rüsselsheim am Main, an eine*n freigemeinnützige und sonstige Träger*in (nach § 75 SGB VIII anerkannte Träger der freien Jugendhilfe) zum Betrieb einer betriebserlaubnispflichtigen Kindertageseinrichtung, zu übertragen.
Die Einrichtung soll im Laufe des Betreuungsjahres 2022/23 betriebsbereit sein. Das Objekt wurden bereits in der Vergangenheit zur Betreuung von zwei Gruppen á 10 Plätzen für Kinder unter drei Jahren genutzt.
Die Stadt Rüsselsheim am Main stellt die Immobilie zum Betrieb der Kindertagesstätte nur bei Abschluss eines entsprechenden (Unter-)Mietvertrag zur Verfügung.
Die Vereinbarung tritt zum [Datum] in Kraft. Sie gilt unbefristet, solange sie nicht durch Änderungs- bzw. Folgevereinbarungen ersetzt wird. Sie kann mit einer Frist von zwölf Monaten zum Beginn eines Betreuungsjahres (01.08.) gekündigt werden.
Die schriftliche Kommunikation im Vergabeverfahren erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die nachfolgenden Voraussetzungen sind durch die Bewerber*innen zwingend einzuhalten. Die entsprechenden Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Wird auch nur einer der Punkte nicht eingehalten, kann der*die Bewerber*in im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt werden.
2.1 Der*die Träger*in muss die formalen Bewerbungsvoraussetzungen, wie sie in der Veröffentlichung mitgeteilt werden (Frist, Umfang etc.) einhalten, sowie vollständige Angaben machen.
2.2 Der*die zukünftige Träger*in muss ein*e anerkannte*r Träger*in der öffentlichen Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII sein und hat einen entsprechenden Nachweis zu erbringen.
2.3 Es darf kein Entzug der Betriebserlaubnis für eine andere Einrichtung des*der Träger*in vorliegen. Der Entzug ist grundsätzlich ein Ausschlusskriterium für die Auswahl. Der*die Bewerber*in reicht eine entsprechende Erklärung unterschrieben mit seiner*ihrer Bewerbung ein.
2.4 Die Einrichtung muss gleichermaßen für alle offen sein. Es darf keine Diskriminierung bei der Platzvergabe geben. Der*die Träger*in muss die Charta der Vielfalt anerkennen. Der*die Bewerber*in reicht eine entsprechende Erklärung unterschrieben mit seiner*ihrer Bewerbung ein.
2.5 Tariftreueerklärung nach dem HVTG.
Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen (Formblatt 124)
Abschnitt IV: Verfahren
Vergabe zum laufenden Betriebsjahr, daher beschleunigtes Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die schriftliche Kommunikation im Vergabeverfahren erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Teilnahmeanträge werden ausschließlich im dafür vorgesehenen Menü der Vergabeplattform eingereicht. Bitte verwenden Sie hierfür nicht den Kommunikationsbereich der Plattform, da dies zum Ausschluss im Verfahren führt. Der Kommunikationsbereich ist nur für Bieterfragen oder die Übermittlung von Mitteilungen und Verfahrensständen vorgesehen.
Der Teilnahmeantrag für die erste Verfahrensstufe ist als formloses Schreiben unter Beifügung der in Nr. genannten Eignungsnachweise über die Vergabeplattform einzureichen.
Nach Auswertung der Teilnahmeanträge erhalten alle Bieter eine Mitteilung, ob sie in der nächsten Verfahrensstufe berücksichtigt werden. Die Stadt Rüsselsheim am Main legt die Maximalzahl der Teilnehmer der zweiten Verfahrensstufe auf fünf Bewerber fest. Sofern sich mehr geeignete Träger bewerben, wird die Zahl im Losverfahren auf fünf reduziert.
In der zweiten Verfahrensstufe, dem Verhandlungsverfahren, werden alle Bieter zur Vorlage eines Angebotes unter Beifügung der in der Aufforderung genannten Unterlagen aufgefordert und zu Verhandlungen eingeladen. Die Verhandlungen über das Angebot erfolgen je nach Verlauf der Corona-Pandemie elektronisch oder im Rahmen eines persönlichen Treffens im Rathaus der Stadt Rüsselsheim am Main.
Wenn sich im Laufe der Verhandlungen ergibt, dass die Vergabeunterlagen angepasst werden müssen, erhalten alle Bieter aus der zweiten Stufe diese erneut zugeschickt mit der Möglichkeit, die Angebote anzupassen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland