81284714-Beratung des S 4 GIZ Projektes zu Datenschutz Umsetzung der DSGVO Referenznummer der Bekanntmachung: 81284714
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eschborn
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65760
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 619679
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.giz.de
Abschnitt II: Gegenstand
81284714-Beratung des S 4 GIZ Projektes zu Datenschutz Umsetzung der DSGVO
Die GIZ nutzt seit über 20 Jahren das SAP Enterprise Resource Planning (ERP) -System bzw. Vorgängerversionen, um ihre wichtigsten betriebswirtschaftlichen Abläufe abzubilden. Um die Funktionalität und den sicheren Betrieb eines ERP-Systems für die GIZ auch weiterhin gewährleisten zu können, muss die GIZ ihr jetziges ERP-System SAP ECC V6.0 bis spätestens 2027 auf das Nachfolgesystem S/4HANA umstellen. Vor dem Hintergrund des Schrems II Urteil und der Vielzahl an Möglichkeiten die SAP-Produkte zu individualisieren, steht das Customizing von S4GIZ bevor. Zur Einführung der SAP-Module in der GIZ soll der Auftragnehmer operativ die jeweiligen Workstreams zur Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) (Privacy by Design & Privacy by Default) beraten. Insofern beinhaltet der Auftrag die Beratung zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Anforderungen bei der Implementierung und Customizing der SAP-Produkte i.R.d. S4HANA Umstellung.
Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH Dag-Hammarskjöld-Weg 1 - 5 65760 Eschborn
Der AN ist für die Erbringung der folgenden Leistungen verantwortlich:
Beratung zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Anforderungen bei der Implementierung und Customizing der SAP-Produkte. Im Rahmen der Ausbaustufen können weitere Produkte hinzukommen. Dies bedeutet im Detail:
- Recherche und Aufbereitung von Informationen zum datenschutzkonformen Einsatz oben genannter SAP-Module
- Teilnahme an relevanten Workshops und Meetings
- Konzeption von Lösungsansätzen zur Umsetzung datenschutzrechtlicher Anforderungen der EU-DSGVO in den SAP-Modulen
- Darstellung der Customizing-Optionen im Spannungsfeld zwischen datenschutzrechtlichen Regelungen und Anforderungen der GIZ.
- Beratung der GIZ-Kolleg*Innen zum Customizing der Einstellungen der diversen SAP Module um einen datenschutzkonformen Betrieb unter Berücksichtigung von Privacy by Design und Privacy by Default (gem. Art. 25 EU-DSGVO) zu gewährleisten
- Unterstützung der verantwortlichen Workstreams bei der Erstellung von Meldungen zum Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten der GIZ (gem. Art. 30 EU-DSGVO) für neue Software-Lösungen aus dem SAP Angebot
Für die in dieser Leistungsbeschreibung enthaltenen Tätigkeiten sind geschätzt 300 FKT zzgl. 20 % (Höchstmenge) vorgesehen.
Die Auftraggeberin behält sich optional vor, Vertragsverlängerungen und/oder -aufstockungen auf Basis der in den Vergabeunterlagen genannten Kriterien an das in diesem Verfahren erfolgreiche Unternehmen zu vergeben; i. Ü. siehe ausführliche Leistungsbeschreibung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Ernst & Young GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eschborn
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65760
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXTRYY6YGLT
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.